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Mögliche Manipulationen von Wahlen – beunruhigende Erkenntnisse in Karlsruhe

Published On: 19. Juli 2023 12:57

Nach zahlreichen Beschwerden liegt die umstrittene Berliner Wahl nun beim Bundesverfassungsgericht. Allerdings treffen die Richter bereits im Verfahren eine Vorauswahl, die das Ergebnis vorwegnehmen könnte. Die Vertreter der Ampel-Parteien fordern, dass zukünftige Wahlmanipulationen erleichtert werden sollen, was die Demokratie beschädigen würde.

Die Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Berlin steht zur Debatte, ob sie wiederholt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am Dienstag deutlich gemacht, dass eine vollständige Wiederholung nicht notwendig ist. Weder die CDU, deren Beschwerde ausgewählt wurde, noch die Vertreter der Ampel-Mehrheit im Bundestag oder die grünen und linken Abgeordneten möchten eine erneute Wahl, da sie befürchten, dass die Wähler anders wählen könnten als zuvor. Die Angst vor einem möglichen Mandatsverlust geht in allen Parteien um. Die Klage der AfD-Bundestagsfraktion auf eine Wiederholung in ganz Berlin wird ebenfalls nicht verhandelt. Das Bundesverfassungsgericht stellt sich somit auf die Seite der aktuellen Mandatsinhaber.

Die Auswahl der Vertreter, die vor dem Bundesverfassungsgericht standen, zeigt, wie ernst die Parteien dieses Verfahren nehmen. Es ist bemerkenswert, dass das Gericht nur eine Beschwerde angehört hat, nämlich die der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Diese fordert lediglich eine begrenzte Anzahl von Wahlwiederholungen, im Gegensatz zur bereits erfolgten Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus in allen Wahlkreisen. Es stellt sich die Frage, warum für die Bundestagswahl nicht dasselbe gilt wie für die Lokalwahl.

Das Bundesverfassungsgericht hat also eine Beschwerde ausgewählt, die weit unter der Maximalforderung liegt und somit bereits eine erste Einschätzung ermöglicht, wie das Verfahren entschieden werden könnte. Die Vertreter des Bundestags, also der Ampel-Parteien, betonen in der Verhandlung den „Bestandsschutz“ des rechtmäßig gewählten Parlaments und möchten daher die Wahl so begrenzt wie möglich wiederholen. Die CDU schlägt vor, nur die Zweitstimme zu wiederholen und die Erststimme unangetastet zu lassen. Diese Vorgehensweise wird von Kritikern als feige und pragmatisch bezeichnet. Es zeigt sich, dass keine der Parteien Verantwortung für die Demokratie als Ganzes übernimmt und das Vertrauen der Bürger opfert. Die Interessen der Mandatsinhaber stehen im Vordergrund, nicht die der Wähler. Es besteht die Gefahr, dass zukünftige Wahlfälschungen erleichtert werden.

H2: Die umstrittene Berliner Wahl liegt beim Bundesverfassungsgericht
H2: Die Auswahl der Vertreter vor dem Bundesverfassungsgericht
H2: Keine Verantwortung für die Demokratie

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Wie Wahlen manipuliert werden können – erschreckende Einsichten in Karlsruhe

Nach vielen Beschwerden liegt die verkorkste Berlinwahl nun beim Bundesverfassungsgericht. Doch die Richter treffen schon im Verfahren eine Vorauswahl, die das Ergebnis vorwegnehmen könnte. Künftige Wahlmanipulationen sollen erleichtert werden, fordern die Ampel-Vertreter. Die Demokratie wird ramponiert. IMAGO / Political-Moments In welchem Umfang muss die Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Berlin wiederholt werden? Über diese nun schon fast zwei Jahre zurückliegende und gründlich vermurkste Wahl verhandelte das Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung am Dienstag dieser Woche. Schon von Anfang an war klar: Das Bundesverfassungsgericht findet eine komplette Wiederholung nicht nötig. Ein Interesse an einem vertrauenswürdigen Wahlvorgang hat auch sonst niemand, der in Karlsruhe vorgeladen worden war – weder die CDU, deren Beschwerde ausgewählt wurde, noch die Vertreter der Ampel-Mehrheit im

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