Steuerzahler in Niedersachsen müssen die Kosten für die medizinische Behandlung eines abgelehnten Asylbewerbers übernehmen
Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen
Das Landessozialgericht Niedersachsen hat entschieden, dass der Landkreis Celle die Kosten für eine Operation eines abgelehnten Asylbewerbers aus Georgien tragen muss. Die Familie des 17-jährigen Jungen war illegal nach Deutschland eingereist, um eine spezielle medizinische Behandlung für ihn zu erhalten. Der Jugendliche leidet unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen und benötigt einen Rollstuhl. Die Asylanträge der Familie wurden abgelehnt, dennoch ließen sie die Operation in einer deutschen Spezialklinik durchführen. Die Kosten belaufen sich auf rund 17.600 Euro. Der Landkreis Celle hatte die Kostenübernahme abgelehnt, da die Familie ausreisepflichtig war und kein medizinischer Notfall vorlag. Das Sozialgericht Braunschweig widersprach dieser Entscheidung und verwies auf das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und die UN-Kinderrechtskonvention.
Die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen hat zur Folge, dass die Steuerzahler nun für die Operationskosten des abgelehnten Asylbewerbers aufkommen müssen. Das Gericht argumentierte, dass eine Behörde eine besondere Rechtfertigung benötigt, um die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen bei minderjährigen Asylbewerbern zu verweigern. In diesem Fall sei eine solche Rechtfertigung nicht gegeben. Die Operation ermöglicht es dem 17-jährigen Jungen, in Zukunft möglicherweise ohne Rollstuhl und schmerzfrei zu gehen.
Diese Entscheidung sorgt für Kontroversen, da viele Steuerzahler nicht einverstanden sind, dass sie für die Kosten einer Operation eines abgelehnten Asylbewerbers aufkommen müssen. Der Landkreis Celle hatte die Kostenübernahme abgelehnt, da die Familie ausreisepflichtig war und kein medizinischer Notfall vorlag. Das Sozialgericht Braunschweig widersprach dieser Entscheidung und verwies auf das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und die UN-Kinderrechtskonvention. Die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen hat nun endgültig festgelegt, dass die Steuerzahler die Operationskosten tragen müssen
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Entscheidung in NiedersachsenSteuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen
Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Die Behörde gibt der georgischen Familie Recht Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze Entscheidung in Niedersachsen Eine georgische Familie reist nur nach Deutschland ein, um ihren Sohn medizinisch behandeln zu lassen. Die horrenden Kosten für die Spezialoperationen der abgelehnten Asylbewerber muß laut einem Urteil nun der Steuerzahler aufbringen. CELLE. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat den Landkreis Celle dazu verdonnert, die Operationskosten für einen georgischen Migranten zu tragen. „Will eine Behörde bei minderjährigen Asylbewerbern die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen verweigern, weil diese nicht zur Sicherung der Gesundheit unerläßlich
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