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Standardaufklarungsbogen des RKI zur mRNA-Impfung haben nicht auf Risiken hingewiesen

Published On: 12. August 2023 11:12

Fehlende Aufklärung führt dazu, dass Impfungen rechtswidrig sind. Laut Gebauer, einem Rechtsanwalt, gilt der Eingriff eines Arztes als Körperverletzung, da der Patient danach ein anderer Mensch ist. Um dies zu vermeiden, muss der Arzt den Patienten über den Eingriff informieren und seine Einwilligung einholen. Andernfalls wäre die Impfung rechtswidrig. Gebauer betont jedoch, dass der Patient auch auf eine Aufklärung verzichten kann. In diesem Fall wird er über die bestehenden Risiken informiert. Er bezeichnet die mRNA-Impfung als experimentell und stellt die Frage, wie viel Zeit einem Erwachsenen bei einem unbestimmten Risiko zugestanden werden muss. Gebauer ist ein Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Aufklärungspflicht von Ärzten gegenüber ihren Patienten befasst. Zusammen mit seiner Kollegin hat er einen Fachaufsatz veröffentlicht, da in den Standardaufklärungsbögen zur mRNA-Therapie keine Risiken erwähnt werden. In einem Interview fordert Gebauer eine Generalamnestie für Ärzte, um sie vor strafrechtlicher Verfolgung bei zukünftigen Impfungen mit neuen Stoffen zu schützen. Dies würde jedoch bedeuten, dass Schadensansprüche gegen Ärzte nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Es besteht der Verdacht, dass Gerichte diese strafrechtliche Amnestie nutzen würden, um auch privatrechtliche Ansprüche abzulehnen. Der Artikel in der NJW wird daher in Frage gestellt. Es wird auch auf eine Diskussion verwiesen, in der Gebauer bereits von „Schwamm drüber“ spricht und betont, dass Ärzte nicht zur Verantwortung gezogen werden sollten

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Standardaufklärungsbögen des RKI zur mRNA-Impfung haben nicht auf Risiken hingewiesen

Fehlende Aufklärung macht Impfungen rechtswidrig Juristisch gilt der Eingriff eines Arztes als Körperverletzung, weil er danach ein anderer Mensch als vorher ist, wie Gebauer in einem Interview meint. Damit dies nicht der Fall ist, muss er mich darüber aufklären und ich dabei einwilligen, denn sonst wäre es rechtswidrig. Der Patient, so sagt er, kann aber auch auf eine Aufklärung verzichten. Er wird dabei soweit aufgeklärt, dass die Restrisiken/Risiken die bestehen, dabei eingegangen werden. Er selbst spricht von einem experimentellen Charakter bei der mRNA-Impfung. Er stellt auch die Frage, wie viel Zeit einem Erwachsenen bei einem unbestimmten Risiko – wie bei der mRNA-Injektion – zugestanden werden muss. Sonst gilt, dass der Patient nicht unmittelbar vor einem Eingriff aufgeklärt werden darf, außer

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