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„Södolf“-Gate – Skandal in der Justiz Bayerns? Staatsanwaltschaft vollzieht plötzliche Kehrtwende um 180 Grad

Published On: 2. September 2023 15:52

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen den Vorsitzenden der „Freien Wähler“, Hubert Aiwanger, gibt es derzeit in Bayern eine Justizaffäre von großer Bedeutung. Es geht darum, ob der CSU-Chef Markus Söder straffrei als „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ bezeichnet werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, der wegen dieser Ausdrücke untersucht wurde, gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Doch kurz nachdem Grosz die Einstellungsnachricht auf Twitter verbreitet hatte, änderte die Staatsanwaltschaft ihre Meinung und will Grosz dennoch anklagen.

Die Ermittlungen wurden ausgelöst durch einen Auftritt von Gerald Grosz beim „politischen Aschermittwoch“ der AfD in Deggendorf. Dort nannte er den Ministerpräsidenten einen „Corona-Autokraten“ und „Landesverräter“ und bezeichnete ihn als „Södolf“. Daraufhin erstattete Söder Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Grosz. Grosz nannte die Anzeige einen Anschlag auf den freien politischen Diskurs und reichte seinerseits Anzeige ein. Er stützte sich dabei auf ein Rechtsgutachten eines Strafrechtswissenschaftlers, das besagt, dass Söder sich des Straftatbestands der falschen Verdächtigung schuldig gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft hat nun erklärt, dass die Einstellung des Verfahrens per E-Mail ein Fehler war und dass es ein weiteres Verfahren gegeben habe, das eingestellt wurde. Grosz bezeichnet dies als einen Justizskandal und fragt, ob Söder oder seine Mitarbeiter Einfluss auf die unabhängige Justiz genommen haben. Die ganze Angelegenheit wirft Fragen auf und könnte zu einem massiven Skandal führen. Die Medien ignorieren den potenziellen Justizskandal jedoch weitgehend

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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? 180-Grad-Wende der Staatsanwaltschaft

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen „Freie Wähler“-Chef Hubert Aiwanger gibt es in Bayern derzeit eine Justizaffäre, die es in sich hat. Ganz unabhängig davon, ob Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun auf seiner Rede in Landshut Adolf Hitler nachahmte, um Aiwanger zu parodieren, oder ob beides nicht zutrifft (siehe hier) – dreht sich dabei alles darum, ob der CSU-Chef straffrei „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ genannt werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, gegen den sie wegen dieser beiden Ausdrücke ermittelte, mit Datum vom 25. August eine offizielle Nachricht, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Grosz vermeldete das auf seinem „X“-Kanal unter Abbildung des entsprechenden Behörden-Schreibens (siehe hier). Eine entsprechende Einstellung muss

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