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Unsichere Hüter der Verfassung | Von Walter van Rossum

Published On: 16. September 2023 12:21

H2: Verfassungsschutz: Wie der Geheimdienst Politik macht

Ein Kommentar von Walter van Rossum

In seinem Buch „Verfassungsschutz: Wie der Geheimdienst Politik macht“ analysiert Ronen Steincke einen deutschen Geheimdienst, der selbst verfassungsfeindlich agiert und auf dem rechten Auge blind ist. Im Jahr 1950 beschlossen die alliierten Westmächte, in der Bundesrepublik ein Amt für Verfassungsschutz zu gründen. Die Hauptaufgabe bestand darin, nicht nur staatsfeindliche Aktivitäten zu beobachten, sondern auch Altnazis von Ämtern in Regierung, Verwaltung und Justiz fernzuhalten. Der erste Präsident des neu gegründeten Amtes, Otto John, wechselte jedoch im Jahr 1954 spektakulär in die DDR und enthüllte die Infiltration des Verfassungsschutzes durch alte Naziseilschaften. Es stellte sich heraus, dass 20 Prozent der Mitarbeiter des Bundesamts ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. Ronen Steincke stellt in seinem Buch die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz von Anfang an als Fehlkonstruktion angelegt war und ob seine Arbeitsweise die Demokratie, die es zu schützen vorgibt, untergräbt.

H2: Die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach dem Willen seiner Gründer reine Beobachtungsaufgaben und keine exekutiven oder polizeilichen Befugnisse. Es kann legale politische Gruppen oder Parteien beobachten, ohne richterliche Genehmigungen einholen oder Rechenschaft ablegen zu müssen. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Inlandsgeheimdiensten weltweit. Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Verfassungsschutz weitgehend eigenständig entscheiden kann, wen oder was er mit welchen Mitteln beobachtet. Dabei sind die Verfassungsschützer von Anfang an auf dem rechten Auge kurzsichtig bis blind. Sie hatten lieber Kommunisten, Linke, Umweltschützer, Islamisten und andere vermeintliche Extremisten im Visier. Die Rückkehr der einstigen Nazis an die Tröge der Demokratie wurde systematisch übersehen. Bei den Verbotsverfahren gegen die NPD konnte das Bundesverfassungsgericht aufgrund der vielen V-Leute keine Nazis mehr erkennen. Im Fall des Nationalsozialistischen Untergrunds gibt es Hinweise auf Ermittlungsfehler und Vertuschungen, die nie aufgeklärt wurden.

H2: Die Macht des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz hat als Geheimdienst die Möglichkeit, V-Leute, Telefonüberwachung und technische Überwachungsinstrumente ohne richterliche Genehmigung einzusetzen. Es gibt gesetzliche Auflagen, doch wer kann diese überprüfen? Die Verfassungsschützer müssen nur einer streng geheimen Kommission Auskunft geben, die größtenteils aus ehemaligen Politikern und aktiven Beamten besteht. Bei der Definition von Verfassungsfeinden folgen die Demokratiewächter gerne den Interessen des politischen Apparats.

Durch die Analyse des deutschen Verfassungsschutzes zeigt Ronen Steincke in seinem Buch auf, wie dieser Geheimdienst selbst verfassungsfeindlich agiert und auf dem rechten Auge blind ist. Die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, der eigentlich die Demokratie schützen soll, wirft Fragen auf. Der Verfassungsschutz hat weitreichende Befugnisse, um politische Gruppen zu beobachten, ohne richterliche Genehmigungen einholen zu müssen. Dabei konzentriert er sich jedoch hauptsächlich auf vermeintliche Extremisten und übersieht systematisch die Rückkehr der einstigen Nazis. Der Verfassungsschutz kann seine Macht weitgehend eigenständig ausüben und unterliegt nur einer geheimen Kommission, die größtenteils aus ehemaligen Politikern und aktiven Beamten besteht. Diese Analyse wirft die Frage auf, ob der Verfassungsschutz von Anfang an als Fehlkonstruktion angelegt war und ob er tatsächlich die Demokratie untergräbt, anstatt sie zu schützen

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Zweifelhafte Verfassungshüter | Von Walter van Rossum

Ein Kommentar von Walter van Rossum.In „Verfassungsschutz: Wie der Geheimdienst Politik macht“ analysiert Ronen Steincke einen deutschen Geheimdienst, der selbst verfassungsfeindlich agiert und auf dem rechten Auge blind ist. Im Jahr 1950 beschlossen die alliierten Westmächte, in der Bundesrepublik ein Amt für Verfassungsschutz zu gründen. Die vornehmste Aufgabe bestand nicht nur in der Beobachtung staatsfeindlicher Aktivitäten, sondern auch darin, Altnazis von Ämtern in Regierung, Verwaltung und Justiz fernzuhalten. Erster Präsident des neu gegründeten Amtes wurde Otto John, ein Jurist, der am Widerstand gegen die Nationalsozialisten teilgenommen hatte und dessen Bruder nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 hingerichtet wurde. Am 20. Juli 1954 demissionierte Otto John auf spektakuläre Weise: Er wechselte in die DDR und gab zu Protokoll, in welchem

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