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Die Wahrheit: Personen, die diese Woche ausgeschlossen wurden

Published On: 22. September 2023 10:00

Letzten Freitag ereignete sich in Lübeck eine gewaltsame Auseinandersetzung auf offener Straße, die den Anschein eines isolierten Vorfalls mit einigen Beteiligten erweckt. Ein Video von dem Vorfall verbreitete sich in den sozialen Medien, was von der örtlichen Polizei missbilligt wurde. Am nächsten Tag forderte die Polizei Lübeck die Nutzer von sozialen Medien auf, das Video von ihren Geräten zu löschen und es auf keinen Fall weiterzuverbreiten oder zu teilen. Denn dies könnte strafbar sein. Ein Nutzer fragte daraufhin, ob niemand die „Wahrheit sehen“ dürfe. Die Behörde antwortete vielsagend: „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“ Stattdessen sind imaginäre Hetzjagden in der Öffentlichkeit besser aufgehoben. Ansonsten gilt: Weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen. Bitte schauen Sie auch bei anderen Ereignissen der jüngsten Vergangenheit weg, wie dem Besuch eines Asylbewerberheims in Bamberg oder der gelebten eritreischen Kultur. Twitter fügte übrigens unter dem Beitrag der Lübecker Polizei einen rechtlichen Hinweis von Nutzern hinzu, dass die Verbreitung dieser Gewaltdarstellung nicht strafbar ist, zumindest solange keine „Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten“ vorliegt. Das Gesetz erlaubt auch entsprechende Berichterstattung über aktuelle Ereignisse. Ein hochrangiger Polizeibeamter musste zugeben: „Es gab zu Recht Kritik an der gewählten Informationslinie und auch an konkreten Formulierungen.“

In Göttingen, weiter südlich in Norddeutschland, spielte die Polizei ebenfalls eine Rolle. Als am Samstag eine regierungskritische Demonstration (aus der Corona-Protestbewegung) von vermummten Antifa-Figuren, unterstützt von der „Zivilgesellschaft“, gestoppt wurde, griff sie nicht zugunsten der Versammlungsfreiheit ein. Trotz brennender Gegenstände und Verwüstung organisierten die Ordnungskräfte nur einen Rückzug der Demonstranten zum Hauptbahnhof. Offenbar gab es klare Anweisungen, den gegen die Opposition eingesetzten linksextremistischen Truppen freie Hand zu lassen. Wasserwerfer hätten vielleicht gegen das Feuer geholfen, aber sie werden lieber gegen friedliche Demonstranten mit abweichender Meinung eingesetzt.

Beim Marsch für das Leben, einer Veranstaltung von überwiegend christlich motivierten Abtreibungsgegnern, in Köln wurde die Blockade durch Gegendemonstranten ebenfalls nicht von der Polizei aufgelöst. Die Polizei begründete dies damit, dass sie sonst zu Schlagstöcken und Pfefferspray hätte greifen müssen. Der Marsch musste daher umkehren. Die veranstaltende Bundesvereinigung Lebensrecht kritisierte, dass die Kölner Polizei der „Gewaltbereitschaft pöbelnder, teils antidemokratischer und intoleranter Gruppierungen, die das Meinungs- und Versammlungsrecht negieren und im Fall einer anderen Meinung als der eigenen aggressiv bekämpfen“, nichts entgegensetzte. Gegendemonstranten in Köln, darunter Antifa-Gestalten und Woke, besetzten nicht nur den Platz der Abschlusskundgebung des Marsches, sondern verhinderten sogar einen geplanten Gottesdienst in einer katholischen Kirche. Die Polizei schritt nicht ein, sondern beobachtete das Geschehen interessiert. Nach einer Weile zogen die Störer von selbst ab, ohne dass die Beamten eingreifen mussten. Das nennt man rheinische Gelassenheit.

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Ausgestoßene der Woche: Die Wahrheit

Letzten Freitag kam es in Lübeck auf offener Straße zu einer Migranten-Schlägerei. Am nächsten Tag forderte die Polizei Lübeck Social-Media-Nutzer dazu auf, ein kursierendes Video des Geschehens zu löschen. Die Verbreitung könne strafbar sein. Es genüge, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen. Dass der Elternratgeber „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ auf den Index soll, hatte ich Ihnen vor ein paar Wochen berichtet. Jetzt ist die Entscheidung gefallen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat die missliebige Informationsschrift als jugendgefährdend eingestuft, wie die Herausgeberinnen, zwei Feministinnen, mitteilen. Um Minderjährigen den Zugang zu der Broschüre zu verunmöglichen, wird sie wohl aus dem öffentlichen Internet verschwinden müssen. Die Herausgeberinnen, Rona Duwe und Stefanie Bode, beabsichtigen, gegen diese Entscheidung den Rechtsweg zu beschreiten.

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