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Sittenwidrig“: Gericht verhängt klatschende Ohrfeige gegen GEZ-Sender

Published On: 22. September 2023 6:14

Schlimmer hätte es für den RBB kaum kommen können: Das Berliner Arbeitsgericht hat dem öffentlich-rechtlichen Sender eine deutliche Rüge erteilt. Im Rahmen der sogenannten Schlesinger-Affäre wurden die Kündigungen im dritten Fall bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die ehemalige juristische Direktorin Susann Lange. Sie behauptete, dass der Sender ihr noch Ruhegelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro schuldet. Das Gericht entschied jedoch anders und erklärte den gesamten Arbeitsvertrag für rechtswidrig. Das Arbeitsverhältnis wurde vor Gericht quasi aufgelöst. Der Richter bezeichnete die Versorgungsansprüche im Vertrag als „wucherähnliches Rechtsgeschäft“. Die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Der RBB sei an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Die Aufgabe des Senders bestehe nicht darin, hohe Gehälter zu zahlen, sondern in einem umfangreichen Programm.

Im Vergleich zur freien Wirtschaft hätte ein Manager mit vergleichbarem Einkommen nur mit einer Abfindung von etwa 150.000 Euro rechnen können, einem Bruchteil dessen, was der RBB seiner Direktorin zugestand. Besonders brisant ist, dass die frühere Personalchefin des Senders mit der klagenden Direktorin verheiratet war. Es besteht also der Verdacht der Vetternwirtschaft beim Abschluss des Arbeitsvertrages. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die ehemalige Direktorin dagegen Rechtsmittel einlegen kann, ist es eine juristische Sensation. Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht einem öffentlich-rechtlichen Sender Sittenwidrigkeit bestätigt. Das ist eine große Ohrfeige für den Sender und zeigt, dass das Zwangsgebührensystem kritisiert wird.

Das gebührenfinanzierte System hat keine Legitimation mehr und ist faktisch staatlich legitimierte Korruption. Die Regierungen sorgen dafür, dass die Sender viel Geld erhalten und im Gegenzug Propaganda für sie machen. Das Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde von den Bonzen und Journalismusfunktionären in den Chefetagen längst pervertiert. Die Sender sparen beim Programm und beschäftigen einfache Mitarbeiter zu prekären Bedingungen, während sich die „Großkopferten“ das Geld gegenseitig zuschieben. Das Urteil beweist, dass das gebührenfinanzierte System in seiner heutigen Form keine Legitimation mehr hat.

Als kritischer Journalist muss man sich ständig mit Schmutz bewerfen lassen, besonders von den öffentlich-rechtlichen Sendern. Es ist wichtig, Unterstützung zu erhalten, sowohl moralisch als auch finanziell. Aktuell sind Zuwendungen über verschiedene Zahlungsmethoden möglich. Diejenigen, die selbst wenig haben, werden gebeten, das Wenige zu behalten. Jede Unterstützung ist willkommen

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„Sittenwidrig“: Klatschende Ohrfeige von Gericht für GEZ-Sender

Schlimmer hätte es kaum kommen können für den RBB: Das Berliner Arbeitsgericht hat dem öffentlich-rechtlichen Sender jetzt ordentlich die Leviten gelesen. Und es hat damit die im Zuge der sogenannten Schlesinger-Affäre vorgenommenen Kündigungen bereits im dritten Fall bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die ehemalige juristische Direktorin Susann Lange. Die hat sich darauf berufen, dass ihr der Sender laut Arbeitsvertrag in den kommenden Jahren insgesamt noch Ruhegelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro schuldet. Doch es kam ganz anders, als die frühere Topmanagerin es sich wahrscheinlich vorgestellt hat. Richter Simon Coenen verweigerte Lange nicht nur die 1,8 Millionen Euro, die sie zusätzlich zu einer späteren Rente noch einforderte. Er erklärte auch den gesamten Arbeitsvertrag für rechtswidrig. Mit anderen Worten:

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