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Soldat wird freigesprochen: Wird die Impfpflicht bei der Bundeswehr nun aufgehoben

Published On: 22. September 2023 6:14

Das Amtsgericht in Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten freigesprochen, der sich geweigert hatte, sich gegen Corona impfen zu lassen. Obwohl Soldaten dazu verpflichtet sind, sich impfen zu lassen, sah das Gericht die Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannter Nebenwirkungen als unverhältnismäßig an. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Die Impfpflicht für Militärangehörige wurde vom Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr als rechtens erklärt, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass die Corona-Impfung weder vor Ansteckung noch Erkrankung schützt.

Ein 33-jähriger Zeitsoldat wurde angeklagt, weil er mehrere Corona-Impftermine nicht wahrgenommen hatte. Obwohl keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Impfung vorlagen, verweigerte er weiterhin die Injektion. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Sommer letzten Jahres die Fortdauer der Impfpflicht für Militärangehörige bestätigt, da Soldaten oft gemeinsam in engen Räumen arbeiten und ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung von Krankheiten besteht. Verteidigungsminister Boris Pistorius hat bekräftigt, dass die Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibt.

Es ist ein Skandal, dass Soldaten sich weiterhin gegen Corona impfen lassen müssen, obwohl die wichtigsten Mythen über die Impfung längst widerlegt sind. Es ist auch besorgniserregend, dass die Mehrheit in Deutschland und bei der Bundeswehr diese Zustände akzeptiert. Ein anderes bayerisches Amtsgericht hatte kürzlich einen Soldaten zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich der Gentherapie widersetzt hatte. Es bleibt zu hoffen, dass die Richterin in Bad Kissingen nicht zum Ziel von Strafaktionen wird

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Freispruch für Soldat: Kippt jetzt die Impfpflicht bei Bundeswehr?

Das Amtsgericht im bayerischen Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Sein vermeintliches Vergehen: Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Genau dazu sind aber Angehörige der Bundeswehr im Rahmen des geltenden Rechts verpflichtet. Als Soldaten bzw. Offiziere haben sie eine „Duldungspflicht“, was Impfungen angeht, und sind damit nicht uneingeschränkt Herr über ihren eigenen Körper. Obwohl inzwischen das erwiesen ist, was früher als „Schwurbelei“ galt – dass die Corona-Impfung weder vor Ansteckung noch Erkrankung schützt – hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr diese Erkenntnisse ignoriert und die Impfpflicht für Militärs für rechtens erklärt. Umso erstaunlicher und erfreulicher ist es, dass das Amtsgericht in Bayern diese Sache ganz anders sieht. Die Frage ist nur, ob das Urteil

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