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Ist die Wahl des RBB-Intendanten rechtswidrig gewesen

Published On: 29. September 2023 13:00

Ein Gutachten, das im Auftrag des rbb-Personalrats erstellt wurde, stellt fest, dass die Mitbestimmungsrechte der Personalvertreter in unzulässiger Weise eingeschränkt wurden. Im Juni wurde Ulrike Demmer zur Intendantin des RBB gewählt, jedoch wurde diese Wahl als „rechtswidrig“ bezeichnet, da es keine Gegenkandidaten gab. Der Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach stellte in seinem Gutachten fest, dass bereits die Auswahl der Bewerber unprofessionell und chaotisch war. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl wurden zahlreiche inhaltliche und formale Fehler gemacht, wodurch die Mitbestimmungsrechte der Personalvertreter unzulässig eingeschränkt wurden. Außerdem wird in Frage gestellt, ob Demmer wirklich unabhängig ist, da sie zuvor Vize-Regierungssprecherin von Angela Merkel und Olaf Scholz war.

Laut Schladebachs Gutachten kann nur eine Neuwahl der Intendantin den „rechtswidrigen“ Zustand beheben. Der Sender und die Rundfunkräte haben angekündigt, das Gutachten zu prüfen, haben jedoch betont, dass sie keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von Ulrike Demmer haben. Der Rundfunkrat hat das Thema vorerst vertagt und stattdessen einige Personalentscheidungen getroffen. Andreas Owsinski soll neuer RBB-Produktionsdirektor werden, mit einem Jahresgehalt von 185.000 Euro, obwohl er keinen Berufsabschluss hat. Allerdings ist Owsinski 62 Jahre alt, was auf seine Berufserfahrung hinweisen könnte. Die Intendantin plant außerdem, neben Owsinski und Programm-Chefin Martina Zöllner einen Verwaltungsdirektor einzustellen, obwohl ihre Vorgängerin die Anzahl der Direktorenstellen halbiert hatte. Der neue RBB-Staatsvertrag sieht nur ein Direktoren-Duo vor, daher wird Owsinskis Vertrag im nächsten Juli enden.

Es bleibt abzuwarten, was die weitere Beschäftigung mit dem Gutachten zur Intendantenwahl in einem Monat ergeben wird

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War die RBB-Intendantenwahl rechtswidrig?

Ein Gutachten im Auftrag des rbb-Personalrats sagt, dass die Mitbestimmungsrechte der Personalvertreter in unzulässiger Weise beschränkt wurden. Im Juni wurde Ulrike Demmer zur RBB-Intendantin gewählt – im vierten Wahlgang, ohne Gegenkandidaten. „Rechtswidrig“ sei das gewesen, sagt ein Gutachter jetzt, wie bz-berlin.de berichtet. Schon die Auswahl der Bewerber sei unprofessionell und chaotisch gewesen, habe der Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach in einem Gutachten für den RBB-Personalrat und die Vertretung der freien Mitarbeiter festgestellt. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl hätte es dann zahlreiche inhaltliche und formale Fehler gegeben. Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertreter wären laut Gutachten in unzulässiger Weise beschränkt worden. Und von der vorgeschriebenen Staatsferne könne bei Demmer keine Rede sein, denn sie war zuletzt Vize-Regierungssprecherin von Angela Merkel und deren

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