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Ist der Pandemievertrag das Ende der Demokratie und der Grundrechte

Published On: 3. Oktober 2023 17:56

Ein Meinungsbeitrag von Karolin Ahrens: Der WHO-Pandemievertrag sorgt für Unruhe und die Frage nach einer drohenden Gesundheitsdiktatur. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu den Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger geäußert. In diesem Artikel werden diese Fragen genauer betrachtet.

Der WHO-Pandemievertrag weicht grundlegend vom föderalen Prinzip ab, das im deutschen Recht verankert ist. Dieses Prinzip sieht vor, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich den Bundesländern überlassen wird. Im Katastrophenfall sind die Innenministerien der Länder zuständig. Kritisch zu bewerten ist daher, dass der Bund im Zuge der Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes seine Kompetenzen im Pandemieschutz erweitert hat. Der WHO-Pandemievertrag hingegen strebt eine internationale Zusammenarbeit an und ermöglicht einheitliche Regulierungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Rechte der Bürger in Deutschland erst verletzt werden können, wenn ein Zustimmungsgesetz zur Umsetzung des WHO-Vertrags vorliegt. Solche Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Ob der WHO-Vertrag als völkerrechtlicher Vertrag zu bewerten ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Weltgesundheitsorganisation selbst wird als Völkerrechtssubjekt diskutiert, da bisher nur Staaten als solche galten.

Unabhängig von der Völkerrechtssubjektivität der WHO muss ein völkerrechtlicher Vertrag in nationales Recht transformiert werden. Ein solcher Vertrag bindet die Staaten nur im Außenverhältnis und muss daher ins nationale Recht überführt werden. Es bleibt abzuwarten, wie der WHO-Pandemievertrag in Deutschland umgesetzt wird und welche Auswirkungen er auf die Grundrechte der Bürger haben wird.

H2: Der WHO-Pandemievertrag und das föderale Prinzip
H2: Die Auswirkungen des WHO-Pandemievertrags auf die Grundrechte der Bürger
H2: Die Transformation des WHO-Pandemievertrags ins nationale Recht

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Der Pandemievertrag – Ende von Demokratie und Grundrechten?

Ein Meinungsbeitrag von Karolin Ahrens. Ein Schreckgespenst geht um: Der WHO-Pandemievertrag. Droht eine Gesundheitsdiktatur? Was sagt das Bundesverfassungsgericht? Und was sollten die Bürgerinnen und Bürger hierzu insbesondere zum Schutz ihrer Grundrechte wissen? Diesen Fragen sollen in diesem Artikel nachgegangen werden. Schreckgespenst WHO-Vertrag Das deutsche Recht – auf Grundlage des Grundgesetzes – hat die Gesetzgebungskompetenz für die Gefahrenabwehr grundsätzlich den Bundesländern zugewiesen. Der – auch historische – Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass sich Gefahren regional besser beherrschen lassen, als flächendeckend mit einer Bundesregelung in die Grundrechte der Bürger einzugreifen und entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen zu ergreifen. In einem Katastrophenfall sind daher grundsätzlich die Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden. Sehr

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