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Das Verbot des „Oben ohne“ im Schwimmbad wird vom Gericht als „Diskriminierung“ von Frauen angesehen

Published On: 4. Oktober 2023 22:05

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, scheinen manche deutsche Gerichte keine Grenzen zu kennen. Die jüngste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, welche absurden Dinge als nächstes kommen werden. Werden Männer in Zukunft gezwungen sein, BHs zu tragen, um die Gleichberechtigung zu gewährleisten? Wird es als Diskriminierung angesehen und verboten werden, dass Männer Frauentoiletten benutzen? Dies würde zur Logik des Gerichts passen. Das Gericht hat es zwar nicht geschafft, die Frage zu klären, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht, aber zumindest eine Teilentscheidung wurde getroffen. Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro Schadensersatz fordert, weil sie aufgefordert wurde, sich zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Die Klägerin und ihre Anwältin sehen darin eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts.

Die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt und zwanzig junge Frauen waren als Zuschauerinnen im Gerichtssaal, um den Kampf für die Freiheit der Brust und die Entschädigung zu unterstützen. Die Richterin stellte fest, dass die Klägerin äußerlich anders behandelt wurde, weil sie eine Frau ist. Dies ist eine ungleiche Behandlung, genauso wie es eine ungleiche Behandlung ist, dass Frauen Geburtshilfe bekommen und Männer nicht. Die rechtliche Frage ist nun, ob diese Behandlung gerechtfertigt war. Das Gericht hat in einer Teilfrage zugunsten der Klägerin entschieden, aber weitere Beratungen sind erforderlich.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall weitergeht und ob weitere absurde Entscheidungen folgen werden. Es ist offensichtlich, dass Diskriminierung ein Thema ist, das in der Gesellschaft diskutiert werden muss. Es ist wichtig, dass die Rechte und Freiheiten aller Menschen respektiert werden, unabhängig von ihrem Geschlecht. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte in Zukunft vernünftige und gerechte Entscheidungen treffen werden, die auf Fakten und Gleichberechtigung basieren

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„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest

Details zu „Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

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