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Ausgeliefert: Zwei Jahre neun Monate Gefängnis ohne Bewährung für Dr. Jiang

Published On: 8. November 2023 18:06

Der Fall Dr. Monika Jiang – Inhaftierung wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse §278 StGB – Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot

Das Urteil gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang wurde am 02.01.2023 am Amtsgericht Weinheim von Richterin Lösche am 3. Gerichtstag gefällt. Der Prozess läuft jedoch bereits seit dem 24. November 2022. Die Ärztin muss sich also seit einem Jahr mit diesem nervenaufreibenden Prozess gegen sie beschäftigen. Das Urteil vom 02.01.2023 ist laut RA Ivan Künnemann falsch, da es einen ganz anderen Sachverhalt regelt als der, welcher Frau Dr. Jiang vorgeworfen wird. Der §278 StGB soll den Staat und Versicherungsgesellschaften davor schützen, über Jahre hinweg für unberechtigte Leistungen aufzukommen, die aufgrund falscher medizinischer Bewertungen erbracht wurden. Als dieser Straftatbestand geschaffen wurde, hatte der Gesetzgeber jedoch nicht im Sinn, ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht zu regeln. Die Gesetzesänderung am 25.11.2021 könnte nun auch ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht meinen, allerdings wurden die Atteste nach den alten Gesetzen ausgestellt. RAin Bahner spricht von einer Spezialjustiz, die nirgendwo verankert ist. Denn bei Krankschreibungen ist es ausdrücklich erwünscht, dass Ärzte dies auch ohne körperliche Untersuchung ausstellen dürfen (Telemedizingesetz). Dies sollte jedoch nicht für Maskenatteste gelten. Bahner spricht auch davon, dass die Richterin behauptet, Dr. Jiang hätte ihre eigenen Patienten befreien können. Bahner sagt dazu ganz deutlich „Quatsch“, denn laut ihr werden Ärzte verfolgt, die nur ein einziges Attest für ihre Patienten ausgestellt haben. Unter echter Rechtsprechung stelle ich mir etwas anderes vor. Dr. Monika Jiang Künnemann erzählt auch von einem Arzt, der ihn wegen einer Hausdurchsuchung hinzugerufen hat. Dieser hat in 2,5 Jahren 5 Maskenatteste für eigene Patienten ausgestellt. Bei der Hausdurchsuchung ging es darum festzustellen, ob vorab eine körperliche Untersuchung erfolgte. Geforderte Strafen für Frau Dr. Jiang und ihre Angestellten 4.374 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht führten zu dem Urteil: Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten vorläufiges Berufsverbot 28.000 Euro sollen eingezogen werden. Dabei handelt es sich um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern erhalten hat. Die 4.374 Patienten wurden nicht vor Gericht angehört, so RA Ivan Künnemann. Das Urteil basiert jedoch auf diesen 4.374 Attesten. Dr. Jiang hat lediglich eingeräumt, dass auch Atteste ohne Untersuchung ausgestellt wurden. Dabei kann jedoch nicht automatisch auf die 4.374 Atteste geschlossen werden, da nicht alle Patienten ein Attest ohne Untersuchung erhalten haben. Für die Angestellte wurde eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten zur Bewährung gefordert, sowie eine Geldstrafe von 2.000 Euro. Bei der Urteilsverkündung wurde dies dann reduziert: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro und von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung abgesehen. Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte. „Impfen – nein danke“ war am Tag der Urteilsverkündung vor Ort und hat nicht nur mit Dr. Jiang gesprochen, sondern auch mit ihren Patienten. Auch Lisa, eine junge Patientin, kommt vor Ort zu Wort und wird vom SWR interviewt. Für sie ist Dr. Jiang eine Superheldin. Später werden einige ausgewählte Ausschnitte bei Brisant ausgestrahlt. Sie ist einfach eine Superheldin für uns. Lisa Es sollte um Wahrheit und Gerechtigkeit gehen und da sollten Gefühle keine Rolle spielen. Ich habe den Eindruck, dass auf der Seite der Richter/Schöffen kein wirkliches Interesse an Fakten besteht und die Wahrheitsfindung anscheinend nicht ihre Spezialität ist. […] Was ich doch recht schockierend finde. Dr. Monika Jiang Die Berufung läuft seit gestern, dem 07.11.2023, am Landgericht Mannheim (Az.: 12 NBs 206 Js 23405/20). Der nächste Verhandlungstermin findet morgen, am 09.11. um 09:00 Uhr statt. Frau Dr. Jiang wird sicherlich über Unterstützung vor Ort erfreut sein. Wie lautet der Vorwurf? Das Verteidigerteam (RA Sven Lausen, RA Ivan Künnemann, RA Holger Willanzheimer) hat gestern eine Presseerklärung auf Telegram im Kanal „Anwälte für Aufklärung“ für Frau Jiang und ihre Mitarbeiterin (Frau Seiberling) veröffentlicht. Das Fazit: Der Tatbestand des § 278 StGB a.F. war zu keinem Zeitpunkt objektiv durch die angeklagten Schriftstücke erfüllt. Der Gesetzgeber hat in Anbetracht dieser Problematik mit Wirkung zum 24.11.2021 das Gesetz nach 150 Jahren geändert und das Tatbestandsmerkmal „zum Gebrauch bei e

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Ausgeliefert: 2 Jahre 9 Monate Gefängnis ohne Bewährung für Dr. Jiang

Der Fall Dr. Monika Jiang – in Haft wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ §278 StGB – Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot Das Urteil gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang ist am 02.01.2023 am Amtsgericht Weinheim von Richterin Lösche am 3. Gerichtstag gefällt worden (Verteidiger: Beate Bahner und RA Ivan Künnemann). Der Prozess läuft allerdings auch schon seit 24. November 2022. Die Ärztin muss sich also seit einem Jahr mit diesem nervenaufreibenden Prozess gegen sie beschäftigen. Das Urteil vom 02.01.2023 ist laut RA Ivan Künnemann falsch, weil er einen ganz anderen Sachverhalt regelt, als der, welcher Frau Dr. Jiang vorgeworfen wird. Der §278 StGB soll den Staat und

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