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Verfassungsrichter lassen das „Ampel“-Finanz-Kartenhaus zusammenbrechen

Published On: 15. November 2023 12:58

Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 wurde vom höchsten deutschen Gericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Regierungskoalition „Ampel“ hatte versucht, die Schuldenbremse zu umgehen, indem sie Milliarden aus den Corona-Sonderprogrammen für ihre eigenen Projekte verwendet hat. Das Urteil wurde vom Zweiten Senat in Karlsruhe gefällt, der als weniger regierungsfreundlich gilt als der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Das Gericht hatte im November 2022 vorläufig grünes Licht für die Haushalts-Trickserei gegeben, um Schäden für Verbraucher zu vermeiden. Wirtschaftsminister Robert Habeck warnte damals vor den wirtschaftlichen Folgen eines Verbots des Nachtragshaushalts.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass die Finanzplanung der Ampel hinfällig ist und Haushalt und Klimapolitik überprüft werden müssen. Die Entscheidung wird als politischer Tsunami bezeichnet, dessen Ausgang ungewiss ist. Sogar die Zeitung „Bild“ spricht von einer Ohrfeige für die Ampelkoalition. Die CDU ging gegen die Umgehung der Schuldenbremse vor das Bundesverfassungsgericht, das nun entschieden hat, dass es sich um einen verfassungswidrigen Buchungstrick handelt. Finanzminister Christian Lindner von der FDP war maßgeblich an der Trickserei beteiligt.

Die illegal umgeschichteten Mittel sollten unter anderem für den Klima- und Transformationsfonds sowie für verschiedene Förderprogramme verwendet werden. Das Urteil hat Auswirkungen auf den Haushalt für 2024, der bereits stark umstritten ist. Eine Einigung scheint nach der Entscheidung aus Karlsruhe kaum noch realistisch zu sein. Die Zukunft der Koalition ist ungewiss

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Verfassungsrichter bringen „Ampel“-Finanz-Kartenhaus zum Einstürzen

Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 ist verfassungswidrig. Das hat das höchste deutsche Gericht am Mittwoch entschieden. Die „Ampel“ wollte mit einem Trick die Schuldenbremse aushebeln. Milliarden aus den Corona-Sonderprogrammen, die noch übrig waren, nutzte sie einfach für ihre rot-grünen Projekte wie den „Klimaschutz“. Das Urteil wurde vom Zweiten Senat in Karlsruhe getroffen. Dieser gilt im Vergleich zu dem von dem Merkel-Vertrauten und Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth geleiteten Ersten Senat als etwas weniger gleich getaktet mit der Regierung. Die kolossale Ohrfeige aus Karlsruhe war nicht abzusehen. In einer Eilentscheidung in gleicher Sache im November 2022 hatte das Gericht die Haushalts-Trickserei der Ampel nämlich noch vorläufig abgesegnet. Offiziell „mit Blick auf die Verbraucher“. Denn, so hieß es damals, der Schaden durch ein vorzeitiges

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