Gericht zwingt AfD dazu, ARD-Propagandisten den Zugang zu gewähren
Der Rechtsstaat entwickelt sich zur Farce
Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass die AfD Thüringen verpflichtet ist, ein Reporter-Team der WDR-Sendung „Monitor“ zu ihrem Landesparteitag zuzulassen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Pressefreiheit Vorrang haben müsse. Die AfD hatte die Akkreditierung des Reporter-Teams abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass die Berichterstattung von „Monitor“ gegen sie gerichtet ist und keine journalistische Neutralität mehr aufweist.
Kritik an der deutschen Justiz
Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt hat bei mir für Verwunderung gesorgt. Einerseits wurde mir und vielen Millionen Lesern der Zugang zur Bundespressekonferenz aus fadenscheinigen Gründen verwehrt. Andererseits wird die AfD Thüringen dazu verpflichtet, Vertreter eines öffentlich-rechtlichen Senders zu ihrem Parteitag zuzulassen, obwohl sie diese kontinuierlich verleumden. Die Justiz sieht darin eine Beschränkung der Pressefreiheit, während sie meinen Zugang zur Bundespressekonferenz als zulässig erachtet. Diese Doppelmoral ist nicht nachvollziehbar.
Propaganda und Doppelmoral in den Medien
Die Berichterstattung von „Monitor“ und insbesondere von Herrn Restle wird von der AfD Thüringen als plumpe Stimmungsmache bezeichnet, die entgegenstehende Fakten ignoriert. Die AfD sieht darin eine Verletzung der journalistischen Ethik und weigert sich, an dieser Propaganda mitzuwirken. Gleichzeitig wird kritischen Sendern wie „Auf1“ die Verbreitung untersagt und kritische Journalisten aus der Bundespressekonferenz ausgeschlossen. Diese Doppelmoral in den Medien ist nicht hinnehmbar und zeigt, dass es an einer unabhängigen und ausgewogenen Berichterstattung mangelt.
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Gericht zwingt AfD, ARD-Propagandisten die Tür zu öffnen
Der Rechtsstaat entwickelt sich immer mehr zur Farce. Das Landgericht Erfurt hat jetzt die AfD Thüringen verpflichtet, ein Reporter-Team der WDR-Sendung „Monitor“ zu ihrem Landesparteitag zu akkreditieren. Die Richter begründeten das in ihrer einstweiligen Verfügung damit, „der Pressefreiheit sei hier der Vorrang einzuräumen.“ Update in Sachen #Monitor:#AfD #Thüringen unterliegt dem #WDR im Eilverfahren. Der Beschluss des Gerichts erfolgt ohne Berücksichtigung unserer Argumente mit haarsträubend kurzer Begründung. Es ist bitter gezwungen zu werden, der absehbaren Propaganda gegen uns nun auch noch die… pic.twitter.com/iEpaylJYHJ — Stefan Möller🐀 (@MoellerAfD) November 16, 2023 Meine Verwunderung über diese Nachricht war groß. Einerseits hält es die deutsche Justiz für zulässig, dass mir und damit vielen Millionen Lesern unter fadenscheinigen Gründen der Zugang zur Bundespressekonferenz versagt wurde.
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