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Das geplante EU-Saatgutrecht gefährdet die Vielfalt der Pflanzen und beeinträchtigt die Landwirte

Published On: 27. November 2023 10:04

Die Europäische Kommission hat im Juli 2023 einen Vorschlag für ein neues EU-Saatgutrecht vorgelegt, das die Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt bedroht. Dieser Vorschlag missachtet das völkerrechtlich verankerte Recht der Bauern, ihr eigenes Saatgut zu ernten, zu verwenden, zu tauschen und zu verkaufen. Die Arche Noah hat eine Petition dagegen gestartet. Das neue europäische Saatgutrecht soll die bisherigen Regelungen aus den 1960er Jahren ersetzen, die Saatgut für die industrielle Landwirtschaft fördern. Diese Regelungen ermöglichen den Verkauf von Saatgut, das zusammen mit schädlichen Pestiziden und Kunstdüngern verwendet werden kann und in Monokulturen angebaut wird.

Die Überarbeitung des Saatgutrechts zielt darauf ab, neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen, insbesondere innovative Produktionsverfahren, biomolekulare Techniken und digitale Lösungen, zu ermöglichen. Die Arche Noah warnt jedoch davor, dass diese Wirtschaftsweise unsere Lebensgrundlagen zerstört und die Vielfalt verbietet. Sie fordert Saatgutgesetze, die das Recht auf gesunde, vielfältige und schmackhafte Lebensmittel sichern und die Vielfalt auf den Feldern und in den Gärten fördern. Die Gesetze sollten lokale Sorten unterstützen und die Rechte der Bauern respektieren. Die Arche Noah fordert das Europäische Parlament und die Landwirtschaftsminister auf, den Vorschlag für das EU-Saatgutrecht zu überarbeiten und eine Gesetzgebung zu schaffen, die die legale Weitergabe von vielfältigem Saatgut ermöglicht und die Grundlage für ein nachhaltiges und vielfältiges Lebensmittelsystem schafft.

Es ist offensichtlich, dass die Europäische Kommission im Auftrag von Lobby- Agrar- und Finanzkonzernen handelt. Die Arche Noah ruft dazu auf, die Petition zu unterstützen und 40.000 Unterschriften zu sammeln. Sie betont, dass die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der lokal angepassten Kulturpflanzenvielfalt oberste Priorität haben sollte und dass das völkerrechtlich verankerte Recht der Bauern, ihr eigenes Saatgut zu ernten, zu verwenden, zu tauschen und zu verkaufen, gesichert werden muss. Zudem sollte die Vermarktung von vielfältigen und lokal angepassten Sorten durch regionale Saatgutproduzenten erleichtert werden und neu zugelassene Sorten sollten nicht von Pestiziden oder synthetischen Düngemitteln abhängig sein

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Neues geplantes EU-Saatgutrecht schadet der Pflanzenvielfalt und den Bauern

Die Europäische Kommission hat im Juli 2023 einen Vorschlag zum neuen EU-Saatgutrecht vorgelegt. Dieser bedroht die Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt massiv. Er missachtet das völkerrechtlich verankerte Recht der Bauern, ihr eigenes Saatgut zu ernten, zu verwenden, zu tauschen und zu verkaufen. Dagegen richtet sich eine Petition der Arche Noah. Derzeit entsteht ein neues europäisches Saatgut-Recht. Die bisherigen Regelungen, die in den 1960er Jahren eingeführt wurden, fördern Saatgut, das für die industrielle Landwirtschaft entwickelt wurde. Es handelt sich um Saatgut, das zusammen mit schädlichen Pestiziden und Kunstdüngern verkauft und in Monokulturen angebaut werden kann. Diese EU-Regelung steht in Zusammenhang mit der Einführung von „ Hochertragssorten, das ‚Wundersaatgut‘ (miracle seed), das von dem Pflanzenzüchter Dr. Norman Borlaug in Zusammenarbeit mit der

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