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Presserat: Berichterstattung über Verdachtsfälle gegen Aiwanger war „gesetzmäßig

Published On: 6. Dezember 2023 9:52

Der Deutsche Presserat hat die Beschwerden über die Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ über die Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger als unbegründet abgelehnt. Das Gremium teilte mit, dass es ein erhebliches öffentliches Interesse an dem veröffentlichten Verdacht gab, dass Aiwanger in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst habe. Obwohl der Vorfall bereits 35 Jahre zurücklag und Aiwanger damals noch minderjährig war, waren die Vorwürfe so schwerwiegend, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz zu verletzen. Der Presserat diskutierte auch, ob die schrittweise Offenlegung des Sachverhalts durch die Redaktion gegen den Pressekodex verstoßen habe, kam jedoch zu dem Schluss, dass dies unter presseethischen Gesichtspunkten vertretbar war.

Es gingen insgesamt 18 Beschwerden über die Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ beim Presserat ein. Die Beschwerdeführer warfen der Redaktion unter anderem „Kampagnenjournalismus“ kurz vor der Landtagswahl in Bayern vor. Die behandelten Beschwerden betrafen die Artikel „Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“, „Das Auschwitz-Pamphlet“, „Lügen, Schweigen, Abtauchen“ und „Söders Dilemma“ in der „Süddeutschen Zeitung“ bzw. auf „sueddeutsche.de“ und wurden zwischen dem 25. und 28. August 2023 veröffentlicht.

Am Ende gab Aiwangers Bruder zu, das Flugblatt verfasst zu haben, und die Freien Wähler gewannen sogar an Zustimmung in den Umfragen. Bei der Landtagswahl erzielten sie einen Stimmenanteil von 15,8 Prozent, ein Plus von über vier Prozent. Die Entscheidung des Presserats wird jedoch kritisiert, da sie Denunziantentum und Verdachtsberichterstattung unterstützt. Einige sehen den Presserat als schädlich für den klassischen Journalismus an

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Presserat: Verdachtsberichterstattung gegen Aiwanger war “rechtens”

Dieses “Gremium” kann man auch getrost in die nächste linksradikale Biotonne treten: Der Deutsche Presserat hat Beschwerden zur Verdachtsberichterstattung der “Süddeutschen Zeitung” über die Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger als unbegründet zurückgewiesen. An dem veröffentlichten Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, habe “ein erhebliches öffentliches Interesse” bestanden, teilte das Gremium am Dienstag mit. Die Vorwürfe hätten “in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns” gestanden. Zwar lag der geschilderte Vorgang bereits 35 Jahre zurück, und Aiwanger war damals noch nicht volljährig, jedoch waren die Vorwürfe nach Ansicht des Presserats so gravierend, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz zu verletzen. Die Mitglieder des Presserats hätten zwar diskutiert, ob die nur schrittweise Offenlegung

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