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Kein Recht auf Entschädigung nach Augeninfarkt durch Impfung

Published On: 9. Dezember 2023 10:47

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Ein Mann, der vor dem Landgericht Rottweil gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte, kann dies nun bestätigen. Die Richter stellten sich erneut auf die Seite des Impfherstellers und wiesen die Klage ab. Der Mann hatte nach seiner Corona-Impfung einen Augeninfarkt erlitten und war fast vollständig erblindet. Er führte dies auf die Impfung zurück und forderte Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass Biontech für mögliche zukünftige Impfschäden haftbar gemacht werden sollte. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Die Richter argumentierten, dass es ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für den Biontech-Impfstoff gebe, das von der Europäischen Kommission bestätigt worden sei. Die Frage nach dem kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Augeninfarkt wurde nicht behandelt. Die Entscheidung des Landgerichts bedeutet also nicht, dass es keinen Zusammenhang gibt, sondern dass die Anspruchsvoraussetzungen für Schmerzensgeld nicht erfüllt sind. Die Klage richtete sich gegen Biontech, aber viele Fragen bleiben offen, wie zum Beispiel die Haftbarkeit von Impfärzten, die ihre Patienten nicht ausreichend informiert haben. Der Kampf um Entschädigungen bei Impfschäden bleibt für die Opfer schwierig, und die angekündigten Hilfen der Bundesregierung sind bisher nur Lippenbekenntnisse. Ein wegweisendes Urteil wird in den nächsten Wochen vor dem Oberlandesgericht Bamberg erwartet

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Augeninfarkt nach Impfung: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Davon kann jetzt auch ein Mann ein Lied singen, der vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte (reitschuster.de berichtete). Wie schon in einigen ähnlich gelagerten Fällen vorher, stellten sich die Richter auch dieses Mal wieder auf die Seite des Impfherstellers und ließen die Argumente des Klägers ins Leere laufen. Das war passiert: Nach seiner „Impfung“ gegen Corona hatte der 58-Jährige einen Augeninfarkt erlitten und war in dessen Folge auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet. Der Mann führte diesen Schaden auf die „Impfung“ zurück und klagte vor dem Landgericht auf Schmerzensgeld sowie die

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