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Offizieller Stempel: „AfD in Sachsen ist zweifelsfrei rechtsextremistisch

Published On: 9. Dezember 2023 10:47

Verfassungsschutz diffamiert AfD als rechtsextrem – eine Pervertierung demokratischer Grundsätze“

Der Verfassungsschutz in Sachsen hat die AfD als „gesichert rechtsextrem“ erklärt, kurz vor den Landtagswahlen im nächsten Jahr. Diese Entscheidung ist eine klare Diffamierung der größten Oppositionspartei im Freistaat und ein Verstoß gegen demokratische Grundsätze. Es ist besonders besorgniserregend, da ein Geheimdienst sich nie wieder in die politische Konkurrenz einmischen darf, wie es aus der Geschichte gelernt wurde.

Das Verwaltungsgericht Gera hat im August eine politische Bombe platzen lassen, als es entschied, dass die Behauptung des Thüringer Verfassungsschutz-Chefs Stephan Kramer, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, juristisch nicht haltbar ist. Das Gericht gab einem Sportschützen und AfD-Mitglied recht, dem das Innenministerium in Erfurt seinen Waffenschein entzogen hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Verfassungsschutz nicht nachweisen konnte, dass die Thüringer AfD und das Kläger-Mitglied erwiesene Rechtsextremisten sind.

Obwohl die Entscheidung des Thüringer Gerichts nicht eins zu eins auf Sachsen übertragen werden kann, besteht zumindest der Verdacht, dass auch der Verfassungsschutz in Sachsen keine besseren Gründe für seine Diffamierung der AfD hat. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Dresden, Dirk-Martin Christian, behauptet, dass es keine Zweifel mehr an der rechtsextremen Ausrichtung der AfD in Sachsen gibt. Doch seine Gründe ähneln den Ausführungen der Thüringer Verfassungsschützer, die vom Gericht in Gera abgelehnt wurden.

Es ist diffamierend und grundgesetzwidrig, einen ganzen Landesverband und alle seine Mitglieder pauschal als rechtsextrem abzustempeln. Es erinnert an die Praktiken der DDR, in der alle Kritiker des Sozialismus als „faschistisch“ diffamiert wurden. Es ist besorgniserregend, dass der Verfassungsschutz sich gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wendet und sich in die politische Konkurrenz einmischt. Es stellt sich die Frage, wer unsere Verfassung vor solchen Verfassungsschützern schützt

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Amtliches Stigma: „AfD in Sachsen ist gesichert rechtsextremistisch“

„Illegal? Legal? Und doch egal!“ Das scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die Parteien zu agieren, die schon länger da sind. Jetzt ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl dort im nächsten Jahr preschte der sächsische Verfassungsschutz vor und erklärte die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, und damit auch die faire politische Konkurrenz, diffamiert die größte Oppositionspartei im Freistaat und schützt damit die Regierung, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders. Denn als Lektion aus

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