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Keine Entschädigung für Augeninfarkt nach Impfung

Published On: 9. Dezember 2023 0:35

Von Kai Rebmann

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Ein Mann, der vor dem Landgericht Rottweil gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte, kann davon ein Lied singen. Die Richter stellten sich erneut auf die Seite des Impfherstellers und wiesen die Klage ab. Der Mann hatte nach seiner „Impfung“ gegen Corona einen Augeninfarkt erlitten und war fast vollständig auf dem rechten Auge erblindet. Er führte dies auf die Impfung zurück und forderte Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Haftbarkeit von Biontech für mögliche zukünftige Impfschäden. Die Klage wurde abgewiesen.

Die Entscheidung des Landgerichts bedeutet nicht, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Augeninfarkt sieht. Diese Frage wurde jedoch nicht behandelt und könnte möglicherweise erst in einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gestellt und beantwortet werden. Vor dem Landgericht Rottweil ging es hauptsächlich darum, ob die Voraussetzungen für Schmerzensgeld erfüllt sind, die sich aus dem Arzneimittelgesetz ergeben können. Die Kammer sah jedoch keinen Nachweis für ein wissenschaftlich anerkanntes negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis des Biontech-Impfstoffs oder eine fehlerhafte Kennzeichnung durch den Hersteller. Stattdessen verwiesen die Richter auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis, das von der Europäischen Kommission bestätigt wurde.

Die Klage hätte auch auf Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestützt werden können, jedoch lag keine fahrlässige Gesundheitsbeeinträchtigung seitens Biontech vor. Der Kläger hatte lediglich nicht verifizierte Verdachtsmeldungen von Impfschäden und Einzelmeinungen aus dem Internet vorgebracht. Das Gericht wies auch die Kritik an den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts und die befürchtete politische Einflussnahme auf die Zulassungsbehörden zurück. Der Kampf um Entschädigungen bei Impfschäden bleibt für die Opfer ein Kampf gegen Windmühlen.

H2: Kampf gegen Windmühlen: Opfer von Impfschäden haben es schwer, Entschädigungen zu erhalten
H2: Kausaler Zusammenhang bleibt offen: Landgericht Rottweil weist Klage gegen Biontech ab
H2: Ansprüche auf Schmerzensgeld: Landgericht Rottweil sieht keine ausreichenden Nachweise

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Augeninfarkt nach Impfung: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Davon kann jetzt auch ein Mann ein Lied singen, der vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte (reitschuster.de berichtete). Wie schon in einigen ähnlich gelagerten Fällen vorher, stellten sich die Richter auch dieses Mal wieder auf die Seite des Impfherstellers und ließen die Argumente des Klägers ins Leere laufen. Das war passiert: Nach seiner „Impfung“ gegen Corona hatte der 58-Jährige einen Augeninfarkt erlitten und war in dessen Folge auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet. Der Mann führte diesen Schaden auf die „Impfung“ zurück und klagte vor dem Landgericht auf Schmerzensgeld sowie die

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