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Fundstück: Gratulation, Dr. Blume!

Published On: 12. Dezember 2023 12:30

Ein kurioses Beispiel für eine unpassende Besetzung ist die aktuelle Zusammensetzung der Bundesregierung. Es scheint fast so, als wäre man in einem Streichelzoo gelandet. Doch anders verhält es sich im Fall von Dr. Michael Blume, dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg. Obwohl er immer wieder seine Inkompetenz unter Beweis stellt, ist er seit 2018 immer noch im Amt. Nun hat ein Hamburger Gericht entschieden, dass es erlaubt ist, ihn einen „antisemitischen Antisemitismusbeauftragten“ zu nennen, da es dafür „Anknüpfungstatsachen“ gibt.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass jemand, der eigentlich nicht für eine bestimmte Aufgabe geeignet ist, diese dennoch übernimmt. Dieses Phänomen kann auch in der Politik auftreten, wie das Beispiel der Bundesregierung zeigt. Es scheint fast so, als ob man sich in einem Streichelzoo befindet, anstatt in der Regierung. Doch im Fall von Dr. Michael Blume, dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, ist die Situation etwas anders. Obwohl er immer wieder seine Inkompetenz zur Schau stellt, ist er seit 2018 immer noch im Amt. Nun hat ein Hamburger Gericht entschieden, dass es erlaubt ist, ihn einen „antisemitischen Antisemitismusbeauftragten“ zu nennen, da es dafür „Anknüpfungstatsachen“ gibt.

Manchmal kommt es vor, dass jemand für eine Aufgabe ausgewählt wird, obwohl er dafür eigentlich nicht geeignet ist. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Zusammensetzung der Bundesregierung, die an einen Streichelzoo erinnert. Doch im Fall von Dr. Michael Blume, dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, liegt die Situation etwas anders. Obwohl er immer wieder seine Inkompetenz zur Schau stellt, ist er seit 2018 immer noch im Amt. Nun hat ein Hamburger Gericht entschieden, dass es erlaubt ist, ihn einen „antisemitischen Antisemitismusbeauftragten“ zu nennen, da es dafür „Anknüpfungstatsachen“ gibt.

Die unpassende Besetzung der Bundesregierung

Ein kurioses Beispiel für eine unpassende Besetzung ist die aktuelle Zusammensetzung der Bundesregierung. Es scheint fast so, als wäre man in einem Streichelzoo gelandet. Doch trotz dieser ungewöhnlichen Konstellation müssen die politischen Aufgaben weiterhin erfüllt werden.

Dr. Michael Blume und seine Inkompetenz

Im Fall von Dr. Michael Blume, dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, ist die Situation etwas anders. Obwohl er immer wieder seine Inkompetenz unter Beweis stellt, ist er seit 2018 immer noch im Amt. Dies wirft Fragen nach der Auswahl und Qualifikation für solch eine wichtige Position auf.

Ein kontroverses Urteil des Hamburger Gerichts

Ein Hamburger Gericht hat kürzlich entschieden, dass es erlaubt ist, den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg einen „antisemitischen Antisemitismusbeauftragten“ zu nennen. Dies basiert auf „Anknüpfungstatsachen“, die diese Bezeichnung rechtfertigen würden. Das Urteil wirft die Frage auf, wie weit Meinungsfreiheit gehen darf und inwieweit solche Bezeichnungen gerechtfertigt sind.

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Die unpassende Besetzung der Bundesregierung: Ein kurioses Beispiel
Dr. Michael Blume und seine Inkompetenz: Fragen zur Auswahl und Qualifikation
Ein kontroverses Urteil des Hamburger Gerichts: Meinungsfreiheit und Bezeichnungen

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Fundstück: Herzlichen Glückwunsch, Dr. Blume!

Dass ein Bock zum Gärtner oder eine Ziege zur Gärtnerin ernannt wird, kann schon mal passieren. Aktuelles Beispiel für solches Missgeschick ist die Zusammensetzung der Bundesregierung. Man könnte meinen, in einem Streichelzoo zu sein. Etwas anders liegt die Sache im Falle von Michael Blume, pardon Dr. Michael Blume, der 2018 zum Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg ernannt wurde. Fünf Jahre später ist er immer noch im Amt, obwohl er kaum eine Gelegenheit auslässt, seine Inkompetenz zu demonstrieren. Und nun hat ein Hamburger Gericht entschieden, dass es zulässig ist, den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg einen „antisemitischen Antisemitismusbeauftragten“ zu nennen, weil es dafür „Anknüpfungstatsachen“ geben würde.  Link zum Fundstück

Details zu Fundstück: Herzlichen Glückwunsch, Dr. Blume!

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