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Bundesverfassungsgericht ordnet Wiederholung der Bundestagswahl in 455 Wahlbezirken in Berlin an

Published On: 19. Dezember 2023 13:14

Wegen zahlreicher Probleme wird die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag (19. Dezember) diese Entscheidung getroffen. Von den 2.252 Wahlbezirken in der Hauptstadt sind 455 betroffen. Das oberste Gericht geht damit über den Beschluss des Deutschen Bundestages hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte. Die Wiederholungswahl wird als Zweistimmenwahl durchgeführt, also mit Erst- und Zweitstimme, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Die Teilwiederholung muss innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Der 11. Februar wurde als möglicher Termin genannt. Der Grund für die Wiederholungswahl liegt darin, dass der Wahltag am 26. September 2021 in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlief. Die Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren fehlerhaft oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet.

Probleme bei der Bundestagswahl in Berlin

Die Bundestagswahl 2021 in Berlin war von zahlreichen Pannen geprägt, die zu einer teilweisen Wiederholung geführt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass 455 der 2.252 Wahlbezirke in der Hauptstadt betroffen sind. Dies geht über den Beschluss des Deutschen Bundestages hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte. Die Wiederholungswahl wird als Zweistimmenwahl durchgeführt und muss innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Termin und Hintergrund der Wiederholungswahl

Die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin muss innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Der 11. Februar wurde als möglicher Termin genannt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts basiert auf den zahlreichen Problemen, die am Wahltag am 26. September 2021 in vielen Berliner Wahllokalen auftraten. Lange Wartezeiten, fehlerhafte oder fehlende Stimmzettel sowie vorübergehende Schließungen von Wahllokalen waren einige der Schwierigkeiten, mit denen die Wähler konfrontiert waren.

Chaotischer Wahltag in Berlin

Der Wahltag am 26. September 2021 in Berlin war von chaotischen Zuständen geprägt. Viele Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, da es Probleme mit den Stimmzetteln gab. Einige waren fehlerhaft oder fehlten ganz. Dies führte dazu, dass Wahllokale vorübergehend schließen mussten oder bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet blieben. Aufgrund dieser Probleme hat das Bundesverfassungsgericht nun eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin angeordnet

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Bundesverfassungsgericht: Bundestagswahl muss in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden

Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (19.Dezember) in Karlsruhe entschieden. Betroffen sind 455 der 2.252 Wahlbezirke in der Hauptstadt. Das oberste Gericht ging damit über den Beschluss des Deutschen Bundestages hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Die Teilwiederholung muss nun innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Zuletzt wurde der 11. Februar als möglicher Termin gehandelt. Hintergrund der Wiederholungswahl: Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren fehlerhaft oder fehlten ganz.

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