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Christliche Kreuze dürfen in den Amtsstuben des Freistaats bleiben, nachdem ein Urteil gefällt wurde

Published On: 20. Dezember 2023 14:42

Im April 2018 ordnete Markus Söder (CSU) als bayerischer Ministerpräsident an, dass in jedem Eingangsbereich eines Dienstgebäudes ein Kreuz gut sichtbar angebracht werden soll, um die geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns zum Ausdruck zu bringen. Seitdem gibt es einen Rechtsstreit darüber, ob diese Verordnung rechtens ist. Kreuze bleiben Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilt in einer Pressemitteilung mit, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in bayerischen Dienstgebäuden gibt. Dies hat das Gericht heute, Dienstag, entschieden. Die Klagen wurden bereits in zweiter Instanz abgewiesen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Vorschrift eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung sei und daher keine Rechte der Kläger verletze. Die angebrachten Kreuze stellen zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar, verletzen jedoch nicht die Freiheitsgewährleistung der Kläger, die vom Grundgesetz umfasst ist. Das Gericht ist auch der Ansicht, dass das grundrechtliche Diskriminierungsverbot aufgrund des Glaubens in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates nicht verletzt wird. Söder zufrieden, Kläger geben nicht auf Ministerpräsident Söder zeigt sich mit dem Urteil zufrieden und schreibt: Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Kreuz ist ein Zeichen unserer christlichen und kulturellen Prägung. Es gehört zu Bayern. Beim langjährigen Kläger, dem „Bund für Geistesfreiheit“, scheint man jedoch keine anderen Sorgen zu haben. Trotz der erneuten Niederlage ist man dort entschlossen, den Kulturkampf fortzusetzen und kündigt an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen

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Nach Urteilsspruch dürfen christliche Kreuze in den Amtsstuben des Freistaats bleiben

Im April 2018 verfügte Markus Söder (CSU) in einer seiner ersten Amtshandlungen als bayerischer Ministerpräsident, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist. Seither tobt ein durch alle Instanzen geführter Rechtsstreit, ob diese Verordnung rechtens sei. Kreuze bleiben In einer Pressemitteilung teilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit, dass kein Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern bestehe. Dies habe das Gericht heute, Dienstag, entschieden. Die Klagen wurden bereits in zweiter Instanz abgewiesen. Die Vorschrift sei eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung und verletze deshalb keine Rechte der Kläger, begründet das Gericht seine Entscheidung. Die angebrachten Kreuze würden zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol

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