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Die Bundesregierung erkennt an, dass die US-Angriffe gegen den Jemen durch das Völkerrecht legitimiert sind, kann dies jedoch nicht erklären

Published On: 18. Januar 2024 11:15

Regierungssprecher Steffen Hebestreit gab am 12. Januar im Namen der Bundesregierung bekannt, dass die Luftangriffe der USA und Großbritanniens gegen den Jemen mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Einklang stehen und vom Völkerrecht gedeckt sind. Diese Aussage ist jedoch höchst umstritten, da der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta nur für direkt angegriffene Staaten gilt und es keine Angriffe aus dem Jemen auf US- oder britische Ziele gegeben hat. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, das die USA bisher nicht ratifiziert haben. Die NachDenkSeiten wollten daher wissen, auf welcher konkreten völkerrechtlichen Grundlage die Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt.

Im Wortlaut erklärte Regierungssprecher Hebestreit: „Die Präzisionsschläge der USA und des Vereinigten Königreichs gegen Huthi-Ziele im Jemen stehen im Einklang mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Deutschland und viele weitere Staaten stimmen darin überein.“ Der Resolutionstext des UN-Sicherheitsrates vom 10. Januar 2024, auf den sich der Sprecher des Auswärtigen Amtes bezog, ist hier in deutscher Übersetzung einsehbar. Die völkerrechtlichen Aspekte der britischen und US-amerikanischen Luftangriffe gegen den Jemen wurden bereits in einem Artikel von Jens Berger ausführlich dargelegt.

In der Regierungspressekonferenz vom 17. Januar 2024 wurde Regierungssprecher Hebestreit nach den völkerrechtlichen Grundlagen für das militärische Vorgehen der USA und Großbritanniens gegen den Jemen gefragt. Er verwies darauf, dass die USA und Japan eine Resolution des UN-Sicherheitsrates eingebracht haben, die besagt, dass alle Mitglieder der Vereinten Nationen das Recht haben, ihre Schiffe gegen Angriffe zu verteidigen, die die Rechte und Freiheiten der Schifffahrt beeinträchtigen. Es wurde jedoch kein Schiff angegriffen, das unter britischer oder US-amerikanischer Flagge fährt. Zudem wurde nach dem Motiv für die Verwendung des Begriffs „Präzisionsschläge“ gefragt, auf den Hebestreit in seiner Stellungnahme verwiesen hatte. Die Antwort darauf wurde jedoch von Herrn Wagner vom Auswärtigen Amt gegeben, der erklärte, dass die Angriffe der Huthi auf Schiffe im Roten Meer weiterhin stattfinden und daher als inakzeptabel angesehen werden. Die Aussage über Präzisionsschläge begründete er mit dem Vorgehen der amerikanischen und britischen Partner gegen diese Angriffe

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Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg. Hintergrundinformation

Details zu Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

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