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Die Bundesregierung erkennt die Legitimität der US-Angriffe gegen den Jemen gemäß dem Völkerrecht an, kann dies jedoch nicht erklären

Published On: 18. Januar 2024 11:15

Regierungssprecher Steffen Hebestreit gab im Namen der Bundesregierung am 12. Januar bekannt, dass die Luftangriffe der USA und Großbritanniens gegen den Jemen mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Einklang stehen und vom Völkerrecht gedeckt sind. Diese Aussage ist jedoch äußerst umstritten, da der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta nur für direkt angegriffene Staaten gilt und es keine Angriffe aus dem Jemen auf US- oder britische Ziele gegeben hat. Zudem regelt das UN-Seerechtsübereinkommen die Sicherheit der kommerziellen Schifffahrt, das von den USA bis heute nicht ratifiziert wurde. Angesichts dieser Tatsachen wollten die NachDenkSeiten wissen, auf welcher konkreten völkerrechtlichen Grundlage die Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt.

Im Wortlaut erklärte Regierungssprecher Hebestreit: „Die Präzisionsschläge der USA und des Vereinigten Königreichs gegen Huthi-Ziele im Jemen stehen im Einklang mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Deutschland und viele weitere Staaten stimmen darin überein.“ Der Resolutionstext des UN-Sicherheitsrates vom 10. Januar 2024, auf den sich der Sprecher des Auswärtigen Amtes bezog, ist hier in deutscher Übersetzung einsehbar. Die völkerrechtlichen Aspekte der britischen und US-amerikanischen Luftangriffe gegen den Jemen wurden bereits in einem ausführlichen Artikel von Jens Berger mit dem Titel „Luftschläge im Jemen – wo bleibt da eigentlich unsere neu entdeckte Liebe für das Völkerrecht?“ dargelegt.

In der Pressekonferenz vom 17. Januar 2024 wurde Regierungssprecher Hebestreit gefragt, auf welchen konkreten völkerrechtlichen Grundlagen die Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA und Großbritanniens als völkerrechtskonform ansieht. Daraufhin verwies das Auswärtige Amt auf eine gemeinsame Erklärung von zehn Staaten, darunter Deutschland, sowie auf einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates vom 10. Januar, der das Recht der Mitglieder der Vereinten Nationen betont, ihre Schiffe gegen Angriffe zu verteidigen, die die Rechte und Freiheiten der Schifffahrt beeinträchtigen. Es wurde jedoch angemerkt, dass kein einziges Schiff unter britischer oder US-amerikanischer Flagge angegriffen wurde. Zudem wurde nach dem Motiv für die Verwendung des Begriffs „Präzisionsschläge“ gefragt und ob die Bundesregierung eigene Vororterkenntnisse hat, die diese Sprachregelung rechtfertigen. Die Antwort darauf wurde auf das Auswärtige Amt verwiesen, das erklärte, dass die Angriffe der Huthi auf Schiffe im Roten Meer weiterhin stattfinden und daher das Vorgehen der USA und Großbritanniens gerechtfertigt sei.

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Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg. Hintergrundinformation

Details zu Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

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