Bayrischer AFD-Politiker wird in dritter Instanz freigesprochen: Keine Volksverhetzung aufgrund eines Vergleichs mit der Nazi-Zeit
deos war es, auf die Gefahren der Propaganda und der Einschränkung der Meinungsfreiheit hinzuweisen. Ich wollte die Menschen aufrütteln und zum Nachdenken anregen. Natürlich war mir bewusst, dass meine Aussagen kontrovers sein könnten, aber ich habe keine strafrechtlich relevanten Vergleiche gezogen oder zu Gewalt aufgerufen. Es war mir wichtig, meine Meinung frei äußern zu können und auf Missstände hinzuweisen. Ob man das als „Zündeln“ bezeichnen möchte, ist eine Frage der Interpretation
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Keine Volksverhetzung aufgrund eines Vergleichs mit der Nazi-Zeit: Bayrischer AFD-Politiker erreicht Freispruch in dritter Instanz
Es gibt Interviews, die geführt werden müssen, auch bzw. gerade wenn es um einen politischen Gegner geht, dem seitens der Gerichte Unrecht getan wurde, was genüsslich von den Mainstream-Medien kolportiert wurde. Endet die Revision dann mit einem Freispruch für den Angeklagten, so sollte diese Information zumindest im gleichen Maße in den Medien berichtet werden wie seine vorherigen Verfahren bzw. Verurteilungen. Bei dem zunächst als “Volksverhetzer” verurteilten AFD-Politiker Florian Jäger handelt es sich um genau so einen Fall. Nach Urteilen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck und des Landgerichts München II wurde er in der Revision beim Bayrischen Oberlandesgericht freigesprochen und die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben. Sein “Verbrechen”? In einem Video, das er auf Facebook veröffentlicht hatte, hatte er sich zur aktuellen Coronalage geäußert