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Wird der Slogan „From the river to the sea“ nach Netanjahus Aussage auch bei proisraelischen Demonstrationen verboten

Published On: 29. Januar 2024 12:20

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat Anfang November 2023 offiziell das Verbot der Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ erlassen. Bei Verstoß drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Am 18. Januar hat der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu diese Parole verwendet und erklärt, dass Israel in Zukunft das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren müsse. In einer Bundespressekonferenz am 24. Januar wurde die Frage gestellt, ob das Verbot auch greift, wenn auf einer Demo in Deutschland die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird. Die Antwort der Sprecherinnen und Sprecher vom Innen- und Justizministerium zeigt die Widersprüchlichkeit dieses Verbots auf.

Hintergrund:
In den letzten Wochen hat der israelische Regierungschef mehrmals die Existenzberechtigung eines palästinensischen Staates und damit einer Zweistaatenlösung verneint. Am 18. Januar erklärte er, dass Israel das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren müsse. Nur zwei Tage später betonte Netanjahu erneut, dass er keine Kompromisse eingehen werde und dass eine Zweistaatenlösung unvereinbar mit einem palästinensischen Staat sei. Diese Äußerungen wurden von fast allen Mitgliedern seines Kabinetts unterstützt.

Die Verbotsverfügung von Bundesinnenministerin Faeser richtet sich gegen die Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ in deutscher oder anderer Sprache. Die Frage, ob das Verbot auch greift, wenn die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird, wurde in der Bundespressekonferenz gestellt. Die Antwort der Sprecherinnen und Sprecher vom Innen- und Justizministerium zeigt die Widersprüchlichkeit dieses Verbots auf.

Frage in der Bundespressekonferenz:
Ein Journalist stellt die Frage, wie das Außenministerium die Verwendung der Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ durch den israelischen Premierminister Netanjahu bewertet, da diese Parole als Absicht der Staatsvernichtung angesehen wurde. Die Antwort des Außenministeriums betont, dass die Zweistaatenlösung die einzige vielversprechende Lösung für Frieden in der Region sei. Eine klare Bewertung der Verwendung der Parole durch Netanjahu wird vermieden.

Eine weitere Frage bezieht sich auf das Verbot der Parole durch das Innenministerium. Es wird gefragt, ob das Verbot auch greift, wenn Netanjahu die Parole verwendet. Die Antwort des Innenministeriums betont, dass das Verbot Teil der Verbotsverfügung gegen die Hamas ist und dass die Aussage der Hamas in Deutschland verboten und strafbewehrt ist. Eine direkte Bewertung der Verwendung der Parole durch Netanjahu wird vermieden.

Eine weitere Verständnisfrage bezieht sich auf den Ursprung der Parole, der eher im linken Lager der PLO in den 70er-Jahren liegt. Es wird gefragt, ob die Parole strafbewehrt ist, wenn sie von einem linken Palästinenser auf einer Demo verwendet wird. Das Innenministerium betont er

Original Artikel Teaser

Nach Netanjahu-Aussage: „From the river to the sea”-Slogan auch bei proisraelischen Demos verboten?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte Anfang November 2023 die Parole „‚Vom Fluss bis zum Meer‘ (auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“ offiziell verbieten lassen. Bei Verstoß drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Am 18. Januar hatte der israelische Premier Benjamin Netanjahu diese Parole genutzt und erklärt, „in Zukunft muss Israel das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren“. Vor diesem Hintergrund kam in der Bundespressekonferenz am 24. Januar die Frage auf, ob das Verbot auch greift, wenn damit auf einer Demo in Deutschland die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird. Die Antwort der Sprecher vom Innen- und Justizministerium zeugen von der ganzen Widersprüchlichkeit dieses Verbots. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in

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