Bundesregierung: Israel erfüllt seine Verpflichtung des IGH, Gewalt gegen Zivilisten zu reduzieren
Die Verpflichtung des Internationalen Gerichtshofs
Am 12. Januar hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag den israelischen Staat völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, die Gewalt gegen palästinensische Zivilisten einzudämmen und diese besser zu schützen. Mittlerweile ist über ein Monat vergangen und die Zahl der getöteten Zivilisten steigt weiter an. Sie liegt laut UN-Angaben mit Stand 15. Februar bei über 28.600. Erst kürzlich hat die israelische Armee Flüchtlingslager in Rafah bombardiert. 378.000 Zivilisten im Gazastreifen werden von UN-OCHA derzeit der Phase 5 bei einer Hungersnot zugeordnet, d.h. Katastrophenlevel.
Die Haltung der Bundesregierung
Am 7. Februar erklärte die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Susanne Baumann, gegenüber dem Bundestag, dass sich Israel aus Sicht der Bundesregierung an die völkerrechtlich verbindliche Anordnung des IGH halte. Doch die UN-Berichte zeigen ein anderes Bild auf. Laut UN-OCHA befinden sich aktuell 2,2 Millionen palästinensischer Zivilisten „in unmittelbarer Gefahr einer Hungersnot“. 378.000 werden von den UN bereits der Phase 5 bei einer Hungersnot zugeordnet. Angesichts dieser Zahlen und Entwicklungen lässt sich die Haltung der Bundesregierung, Israel halte sich an die IGH-Vorgaben, mit dem Begriff „Zynismus“ wohl nur noch unzureichend umschreiben.
Die Position der Bundesregierung
Israel ist Partei in diesem Verfahren und hat sich eingelassen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Israel sich an die Anordnung des IGH hält. Wie Israel diese Vorgaben umsetzt und das humanitäre Völkerrecht einhält, muss jedoch von Israel selbst beantwortet werden. Die Situation im Gazastreifen bleibt weiterhin extrem komplex, mit anhaltender Gewalt und Bedrohung der Zivilbevölkerung. Die Bundesregierung betont das Recht Israels zur Selbstverteidigung, fordert jedoch gleichzeitig einen besseren Schutz der palästinensischen Zivilisten.
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Bundesregierung: Israel hält sich an IGH-Verpflichtung, Gewalt gegen Zivilisten einzudämmen
Am 12. Januar hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag den israelischen Staat völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, die Gewalt gegen palästinensische Zivilisten einzudämmen und diese besser zu schützen. Mittlerweile ist über ein Monat vergangen und die Zahl der getöteten Zivilisten steigt weiter an. Sie liegt laut UN-Angaben mit Stand 15. Februar bei über 28.600. Erst kürzlich hat die israelische Armee Flüchtlingslager in Rafah bombardiert. 378.000 Zivilisten im Gazastreifen werden von UN-OCHA derzeit der Phase 5 bei einer Hungersnot zugeordnet, d.h. Katastrophenlevel. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, auf Grundlage welcher konkreten Erkenntnisse die Bundesregierung nach wie vor behauptet, Israel halte sich an die IGH-Vorgaben und würde die Gewalt gegen Zivilisten eindämmen. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch
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