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Das Justizministerium kann keine Beweise für „Antisemitismus“-Vorwürfe gegen den Berlinale-Preisträger vorlegen

Published On: 29. Februar 2024 11:00

age hat Herr Buschmann ja indirekt auch die Kritik an der israelischen Regierung als antisemitisch bezeichnet. Wie steht das Justizministerium zu dieser Gleichsetzung von legitimer Kritik und Antisemitismus? Dr. Fuchs (BMJ) Wie gesagt, Herr Buschmann hat sich im Allgemeinen dazu geäußert, wann Äußerungen strafbar sein könnten. Es ist wichtig, dass wir hier klare Grenzen ziehen und Antisemitismus konsequent bekämpfen. Die genaue Einordnung der Äußerungen auf der Berlinale obliegt den zuständigen Behörden, und wir werden abwarten, was diese dazu sagen. Es ist wichtig, dass wir hier nicht vorschnell Urteile fällen, sondern die Faktenlage genau prüfen. Zusatzfrage Jäckels Aber ist es nicht problematisch, legitime Kritik an der israelischen Regierung als antisemitisch zu bezeichnen? Könnte das nicht dazu führen, dass berechtigte Kritik unterdrückt wird aus Angst vor Diffamierung? Dr. Fuchs (BMJ) Es ist wichtig, dass wir hier differenzieren können zwischen berechtigter Kritik und antisemitischen Äußerungen. Wir müssen sensibel sein für antisemitische Tendenzen, aber gleichzeitig auch Raum lassen für legitime Kritik. Es ist ein schwieriger Balanceakt, den wir hier bewältigen müssen, und wir werden weiterhin darauf achten, dass dieser Balanceakt gelingt. Es ist wichtig, dass wir hier im Dialog bleiben und gemeinsam nach Lösungen suchen. Zusatzfrage Warweg Herr Hebestreit, wie bewertet der Bundeskanzler die Tatsache, dass die Familie des jüdischen Israeli und des palästinensischen Co-Regisseurs bedroht wurde, nachdem sie Kritik am israelischen Vorgehen geäußert haben? Sieht er hier einen Zusammenhang mit der Gleichsetzung dieser Kritik mit Antisemitismus? Regierungssprecher Hebestreit Der Bundeskanzler verurteilt jegliche Form von Bedrohung und Gewalt auf das Schärfste. Es ist inakzeptabel, dass Kulturschaffende, die legitime Kritik äußern, bedroht werden. Wir müssen hier klarstellen, dass Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist und dass Kritik an Regierungen in einem demokratischen Staat erlaubt und sogar erwünscht ist. Es ist wichtig, dass wir hier ein Klima schaffen, in dem Meinungsfreiheit geschützt wird und in dem Kulturschaffende ohne Angst vor Repressalien ihre Meinung äußern können. Wir werden alles tun, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten und Bedrohungen konsequent zu verfolgen

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Justizministerium kann „Antisemitismus“-Vorwürfe gegen Berlinale-Preisträger nicht belegen

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 27. Februar öffentlich erklärt, dass die Berlinale schweren Schaden genommen hätte, weil dort laut seiner Darstellung „Antisemitismus viel zu unwidersprochen“ geblieben sei. Bei der fraglichen Preisverleihung gab es eine Äußerung vom US-Filmemacher Ben Roussel zum Genozid-Verdacht beim Vorgehen Israels in Gaza, eine Sorge, die auch vom IGH in Den Haag geäußert worden war. Des Weiteren hatte der jüdisch-israelische Filmmacher Yuval Abraham auf die aus seiner Sicht existierenden Apartheid-Strukturen in Israel hingewiesen sowie sein Co-Regisseur, der palästinensische Filmemacher Basel Adra, zum Stopp von Waffenexporten nach Israel aufgerufen. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche der skizzierten Äußerungen laut Herrn Buschmann den Vorwurf des Antisemitismus erfüllen. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Details zu Justizministerium kann „Antisemitismus“-Vorwürfe gegen Berlinale-Preisträger nicht belegen

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