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AfD gegen Verfassungsschutz: Werden Faeser und Haldenwang beim Prozess in Münster scheitern

Published On: 11. März 2024 11:18

AfD kämpft vor Gericht gegen Einstufung als Verdachtsfall

Die AfD steht vor einer wichtigen Woche: Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kämpft die Partei in zweiter Instanz gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Verhandlung ist für den 12. und 13. März angesetzt und rund 100 Journalisten haben sich als Prozessbeobachter angemeldet. Es wird darüber verhandelt, ob der Verfassungsschutz die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen darf, wie das Abhören von Kommunikation oder der Einsatz von Spitzeln.

AfD bestreitet verfassungsfeindliche Ziele

Die AfD weist alle Vorwürfe zurück und betont, dass sie keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt. Die Partei sieht sich als Opfer einer übergriffigen staatlichen Kontrolle, die die Meinungsfreiheit einschränken will, um politische Gegner auszuschalten. Die Anwälte der AfD kritisieren scharf das Kölner Verwaltungsgericht, das die Einstufung als Verdachtsfall in erster Instanz bestätigt hatte, und bezeichnen die Urteilsbegründungen als laienhaft.

Brisante Fragen um V-Leute und Fake-Accounts

Im Berufungsverfahren muss das OVG Münster klären, inwiefern die AfD mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt ist und ob diese rechtswidrig Einfluss auf die Partei nehmen. Zudem wird die Rolle von Fake-Accounts des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken diskutiert, die angebliche Beweise gegen die AfD liefern sollen. Der Prozess umfasst insgesamt 15.000 Seiten an Prozessakten und wird von fast 100 Journalisten verfolgt.

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AfD vs. Verfassungsschutz: Gehen Faeser und Haldenwang beim Prozess in Münster baden?

Für die AfD geht es in dieser Woche um viel: Mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wehrt sich die Partei in zweiter Instanz gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.  Für die spektakuläre Verhandlung (12./13. März) sind zwei Tage angesetzt. Rund 100 Journalisten haben sich als Prozessbeobachter angemeldet. In der Sache geht es um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten darf. Dazu zählen das Abhören/Abfangen von Kommunikation, der Einsatz von Spitzeln (V-Leute) und verdeckten Mitarbeitern. Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht es dem Verfassungsschutz auch, Informationen an weitere Behörden weiterzugeben. Drei Verfahren sind in Münster anhängig. Erstens die Einstufung der Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A

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