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Corona-Impfung ab 12 Jahren: Müssen Eltern eigentlich zustimmen?

Published On: 26. Juli 2021 10:43

Der Bayrische Rundfunk (Öffentlich-Rechtliche) veröffentlicht am 20.07.2021 einen Beitrag in welchem Sie in Zusammenarbeit mit einem Medizinrechtler dazu auffordern, dass sich Kinder ohne Zustimmung der Eltern ab 12 Jahren impfen lassen können. Wir möchten auf diesem Wege alle Eltern für dieses Thema sensibilisieren. Denn die Medizinrechtlerin Beate Bahner widerspricht dem vehement (siehe PDF am Ende des Beitrags).

Was nicht geht, ist, dass der Arzt kommt, die Spitze in den Arm sticht, und dann zum Nächsten geht. Grundsätzlich halte ich das Angebot aber für eine richtige Sache, weil etwa 15-Jährige von der geistigen Entwicklung her schon Richtung Erwachsene gehen. Von daher ist ein Schutzangebot richtig. Man kann es ja auch ablehnen.

Prof. Lindner Medizinrechtler

Laut BR und Prof. Josef Lindner, Medizinrechtler der Universität Augsburg, ist eine Corona-Impfung von Minderjährigen auch ohne Zustimmung der Eltern möglich, sagt .

Das ist natürlich ein heikler Punkt und im Medizinrecht ein generelles Problem, aber ich denke, dass man die Frage der Impfung nicht wie bei der Geschäftsfähigkeit handhaben kann, die ja erst ab 18 eintritt.

Lindner

Es gehe um die körperliche Integrität laut dem Artikel vom BR.

Dabei ist entscheidend, ob der Jugendliche reif genug ist, um selbst entscheiden zu können. Ob er versteht, was eine Impfung bedeutet.

Lindner

Dies müsse letztlich der Impfarzt entscheiden.

Das geht nur über ein Gespräch zwischen dem Arzt und dem Jugendlichen. Wenn ein Jugendlicher dabei zum Beispiel Rückfragen stellt, sich mit dem Thema auseinandersetzt und im Gespräch nicht überfordert wirkt, dann wäre das ein Beleg, dass er reif genug ist, um selbst über eine Impfung zu entscheiden.

Lindner

Eine Impfung nur von der Zustimmung der Eltern abhängig zu machen, ginge dem Juristen zu weit. „Das würde ja de facto ein Veto-Recht bedeuten.

Was sollte es denn sonst bedeuten? Eltern sind die Erziehungsberechtigten und tragen die Verantwortung für ihr Kind, ein Leben lang.

Juristen sprechen von drei Gruppen

Grundsätzlich werde in der juristischen Literatur in drei Gruppen unterschieden schreibt der BR weiter. Ab 16 Jahren könnten Jugendliche entscheiden, die Eltern müssten einer Impfung nicht zustimmen, ihr Widerspruch wäre unbeachtlich. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Einsichtsfähigkeit erkennbar nicht vorhanden sei. Von 14 Jahren bis 16 Jahren komme es auf die konkrete Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen an. Sei diese gegeben, genüge dessen Einwilligung. Sei sie nicht gegeben, müssten die Eltern zustimmen. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres sei die Einwilligungsfähigkeit grundsätzlich nicht gegeben, so dass die Eltern zustimmen müssten. Doch auch hier könne es im Einzelfall Ausnahmen geben, wenn der Jugendliche für sein Alter schon sehr reif sei.

Was passiert, wenn nur die Eltern eine Impfung wünschen?

Sollte dennoch die Zustimmung der Eltern nötig sein, müssen laut Prof. Lindner beide Elternteile zustimmen, sofern nicht ein Elternteil alleine sorgeberechtigt ist. In Fällen, bei denen zwar die Eltern eine Impfung wünschen, das Kind aber nicht, müsse die Impfung unterbleiben, so Lindner. Schwieriger könnten in diesem Zusammenhang nur Fälle sein, in denen das Kind unter Vorerkrankungen leidet, bei denen die Ständige Impfkommission auch bei den ab 12-Jährigen eine Impfung empfiehlt. „Hier müsste im Extremfall wohl letztlich ein Familiengericht entscheiden“, so Lindner.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin von fünf medizinrechtlichen Standardwerken und Mitglied der Anwälte für Aufklärung warnt Ärzte explizit davor, sich über die Zustimmung der Eltern hinweg zu setzen. Außerdem sagt Sie, dass es zwingend die Zustimmung beider Eltern bedarf, wenn nicht sogar ganz von einer Impfung bei Kindern abgesehen werden muss, da diese Impfung keinen Nutzen für Kinder hat, aber dahingehend Risiken birgt.

Hier die Punkte im Einzelnen:

  • Die Corona-Impfung bei Jugendlichen ist nicht indiziert. Denn sie hat keinen Nutzen, da Kinder und Jugendliche nachweislich nicht schwer erkranken und erst recht nicht daran versterben.

  • Das Risiko der Impfungen ist erheblich, dies zeigen die Berichte über teilweise schwere Nebenwirkungen weltweit. Wenn das Risiko einer Impfung den Nutzen deutlich überwiegt, dann darf nicht geimpft werden – die „Behandlung“ ist eindeutig kontraindiziert!

  • Eine nicht indizierte Behandlung darf vom Arzt niemals vorgenommen werden – selbst bei Einwilligung beider Eltern nicht!

  • Erst recht können Jugendliche keine wirksame Einwilligung in die Impfung abgeben, da die Impfung keine Routinebehandlung ist (wie etwa Blutabnahme, Zahnspange oder z.B. Aknebehandlung). Es bräuchte angesichts der erheblichen Risiken stets die Einwilligung beider Eltern! Aber auch diese wäre unwirksam, da die Impfung keinen Nutzen hat, aber vielfältige und unbekannte Risiken. Diesen Risiken dürfen Eltern ihre Kinder niemals aussetzen!

  • Angesichts fehlender Langzeitstudien können Jugendliche die Gefahren und Risiken noch weniger abschätzen als Erwachsene oder gar Ärzte, die um diese Gefahren wissen müssen! Jugendliche können daher nicht wirksam in diese Impfung einwilligen – unabhängig von ihrem Alter, da sie die Tragweite der Entscheidung nicht erfassen können.

Konsequenz: Ärzte dürfen Kinder und Jugendliche nicht impfen. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafrechtlich als eine Körperverletzung anzusehen. Ärzte haften hierfür auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Impfkomplikation und Impfschäden!

Und zwar auch dann, wenn beide Eltern tatsächlich so sorgfältig über alle Aspekte aufgeklärt worden sein sollten, wie die Coronavirus-Impfverordnung dies für Ärzte verpflichtend vorsieht! Denn der Bundesgerichtshof hat gerade bei neuen, nicht anerkannten Behandlungsmethoden sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung gestellt.

Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ist daher absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärztinnen und Ärzte. Verantwortungsvolle und redliche Ärzte werden mindestens fünf Jahre abwarten, bis aussagekräftige Langzeitstudien vorliegen.


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