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ÖVP-Abgeordneter Hanger muss nun beweisen, dass er kein Satiriker ist

Published On: 6. August 2021 12:05

ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger ist mit einer höchst außergewöhnlichen Klage des Satire-Portals Die Tagespresse konfrontiert.

Foto: Fotomontage Parlamentsdirektion / Thomas Topf und geralt / pixabay.com

Justiz    6. August 2021 / 12:05

ÖVP-Abgeordneter Hanger muss nun beweisen, dass er kein Satiriker ist

Das Wiener Handelsgericht hat laut Satiriker-Portal Die Tagespresse einer Klage des Mediums gegen ÖVP-Nationalratsabgeordneten Andreas Hanger zugestimmt. Der Politiker soll nun beweisen müssen, dass er kein Satiriker ist.

OTS-Aussendungen als Beweis vor Gericht

Wie berichtet, klagt Die Tagespresse Hanger, weil sich dieser als Politiker ausgebe, in Wahrheit aber Satiriker sei und regelmäßig subversive humoristische Medienkunst im seriösen Gewand verbreite. In dieser Rolle wäre er ein „Konkurrent“ des Satire-Portals.

Als Beweis für diese Behauptung will Die Tagespresse OTS-Aussendungen der vergangenen Monaten vor allem betreffend „Ibiza“-Untersuchungsausschuss vorlegen.

Der Kläger fordert den ÖVP-Politiker auch auf, sich fortan durch einen drei mal vier Zentimeter großen Anstecker gut sichtbar als „Satiriker“ zu kennzeichnen und durch Schaltungen iin Standard, Kronen Zeitung und ORF die Bevölkerung aufzuklären.

Seitenhieb auf Klage von Nehammer-Gattin

Ob diese ungewöhnliche Klage vom Handelsgericht überhaupt zugelassen würde, stand natürlich in den Sternen. Jetzt jubelt das Satire-Portal, man sei „der Gerechtigkeit einen Schritt näher gekommen“. Hanger hätte nun 14 Tage Zeit, den Antrag auf einstweilige Verfügung zu beantworten, zwei weitere Wochen blieben ihm, um auf die Klage zu antworten, schreibt Die Tagespresse, die auch gleich einen Seitenhieb in Richtung Klage der Nehammer-Gattin Katharina gegen Normalbürger parat hat und meint:

Sollten wir Recht bekommen, werden wir außerdem ein rechtliches Vorgehen gegen alle ÖVP-Funktionäre prüfen lassen, die Hangers falsche OTS-Meldungen auf sozialen Medien geteilt haben. Denn Fake News zu teilen ist ja bekanntlich kein Kavaliersdelikt. Sollte sich ein bedürftiger ÖVP-Funktionär die Abmahnkosten nicht leisten können, werden wir aber, im Einklang mit der christlich-sozialen Lehre, von einer Eintreibung bei vereinzelten Härtefällen absehen. Ora et labora!

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