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In Köln ruft demnächst der Muezzin – Bürgermeisterin greift schon vorsorglich Kritiker an

Published On: 8. Oktober 2021 14:34

Auch in Köln darf künftig der Muezzin rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker verbindet ihre Freude darüber mit einer prophylaktischen Unterstellung. Wer „das anzweifelt“, stelle die „Kölner Identität“ infrage.

IMAGO / Future Image

DITIB Zentralmoschee in Köln

Die Pressemitteilung der Stadt Köln beginnt mit einer Belehrung: „Während in christlichen Kirchen die Glocken geläutet werden, um die Gläubigen zum gemeinsamen Gottesdienst zu rufen, sind es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllen.“ Das ist allerdings zumindest irreführend. Denn der Ruf des Muezzins erinnert eben nicht nur daran, dass demnächst ein gemeinsames Gebet stattfindet. Denn er ist im Gegensatz zu den Kirchenglocken nicht nur ein akustisches Signal, sondern auch ein Glaubensbekenntnis mit den Sätzen: „Allah ist größer“, „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah“ und „Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist“ (Übersetzung laut Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg). 

Dieser Ruf nun wird, wie schon in einigen anderen Städten (zum Beispiel Frankfurt/M., Flensburg, Herford) künftig auch Freitags in Köln zu hören sein, wie eine Pressemitteilung der Stadt ankündigt: „Nach ersten Gesprächen der Stadt mit ortsansässigen Moscheegemeinden und rechtlicher Prüfung startet in Köln nun ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt: Auf Antrag und unter Auflagen können die Moscheegemeinden, die dies wünschen, ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen.“

Oberbürgermeisterin Henriette Reker freut sich laut Pressemitteilung nicht nur, „dass wir den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslim*innen in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslim*innen akzeptieren“. Sie verbindet damit auch eine zumindest implizite Unterstellung an Kritiker: „Muslim*innen, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“ 

Das soll wohl implizieren, dass wer den Muezzinruf nicht hören will, Muslime nicht als Bestandteil der Stadtgesellschaft ansehe und „die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben“ infrage stelle. Diese Unterstellung richtet sich vermutlich vorsorglich gegen etwaige Kritiker und Kläger. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zum vorläufigen Ende gebracht, indem es eine Beschwerde eines Bürgers aus Oer-Erkenschwick nicht annehmen wollte. Hans-Joachim Lehmann hatte mit seiner Klage gegen den Muezzinruf in seinem Heimatort zwar in erster Instanz Erfolg, aber nicht vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Lehmann sieht sich durch den Ruf in seiner negativen Religionsfreiheit verletzt, weil darin die Behauptung enthalten ist, es gäbe keinen Gott außer Allah.

Sein Anwalt kündigte an zu prüfen, ob man Verfassungsbeschwerde einreichen oder zivilgerichtlich gegen die islamische Gemeinde vorgehen werde. Bei der Verhandlung im vorigen Jahr in Münster hatte er wie die örtliche Stimberg Zeitung berichtet, gesagt, dass anfängliche Mitstreiter unter Druck gesetzt worden seien und sich ihm nicht angeschlossen hätten.

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