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Das Universitätsklinikum Frankfurt diskriminiert ungeimpfte Menschen – Besucher müssen vollständig geimpft sein

Published On: 17. Oktober 2021 19:58

Wir freuen uns über weitere Meldungen solcher Betriebe und Unternehmen in den Kommentaren, welche diese Art der Diskriminierung dokumentieren.

In Hessen dürfen nun ungeimpfte Menschen offiziell vom Erwerb von Grundnahrungsmitteln ausgeschlossen werden. Doch es kommt noch schlimmer, das Universitätsklinikum in Frankfurt lässt nur noch geimpfte Personen als Besucher zu.

Wie es wohl aussieht, wenn ich als Notfall in dieses Universitätsklinikum eingewiesen werde, kann man bei diesen Vorgaben nur erahnen. Interessant ist auch die Aussage, dass davor, niemand einen Besuch empfangen durfte.

Das Leitmotiv des Universitätsklinikums mit dem dem Begriff Menschlichkeit überrascht:

Wir sind stolz darauf, zu den besten Universitätsklinika in Deutschland zu gehören und zugleich das höchste Prinzip der Medizin – Menschlichkeit zu jeder Zeit – neben aller Spitzentechnik und -forschung zu realisieren.

Eine Klinik in dessen Aufsichtsrat eine Grünen Politikerin Angela Dorn-Rancke (39) ist eine deutsche Politikerin beim Bündnis 90/Die Grünen. Sie ist seit dem 18. Januar 2019 hessische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst. So heißt es 2020 noch „Auch neue Gentechnik bleibt Gentechnik und wir Grüne wollen sie weiterhin nicht essen!“, haben dies die Grünen bei einer Impfung, welche direkt in den Oberarmmuskel gespritzt wird gänzlich verdrängt. Dorn-Rancke ist Psychologin und man kommt hierbei nicht umhin zu sagen, wie gut, dass sie nur noch in der Politik tätig ist.

Wie ausgerechnet ein Krankenhaus dieses menschenverachtende System unterstützen mag, ist uns ein Rätsel. Wir können nur jedem raten, sich sehr gut zu überlegen, ob er sich hier behandeln zu lassen möchte – siehe Google Bewertungen.


Aber das ist nicht das einzige Beispiel, auch das Nettebad in Osnabrück grenzt Menschen aus, welche sich teilweise aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Wobei es am 27.08.2021 noch Getesteten gesunden Menschen gestattet war, das Bad, welches wie viele Bäder steuerfinanziert ist, zu besuchen (Reitschuster berichtete davon).

Wie passend, dass das Nettebad ausgerechnet jetzt eine Umfrage gestartet hat, mit welcher diese die Zufriedenheit der Kunden abfragen will: https://swo.questionpro.eu/a/TakeSurvey?tt=yIOCRp%2B5FPXcDQIm2sm3zw%3D%3D.

Wo liegt hier die Logik? Während im August noch „alle“ das Bad besuchen durften, sind im Oktober nur noch Genesene und Geimpfte erwünscht.

Nicht nur die Schwimmbäder wenden in Osnabrück die 2G-Regel an: sämtliche städtische Einrichtungen, wie z.B. Museen, das Kulturzentrum Lagerhalle, das Piesberger Gesellschaftshaus wurden unter 2G-Regel gestellt. Ebenso die „öffentliche“ Wahlparty am 26.09., die in der Lagerhalle stattgefunden hat. Auch die Eissporthalle, die in Osnabrück sehr beliebt in der beginnenden Herbst-/Winterzeit bei den Jugendlichen ist, hat nun eine 2G-Regelung – noch „nur“ für Erwachsene.


In Langenhagen bei Hannover im Schwimmbad gilt auch bereits 2G. Das Gleiche gilt auch für das Hallenbad Quakenbrück. Der Träger ist in diesem Fall die Samtgemeinde Artland. In den Bädern in Wolfsburg herrscht auch die 2G-Regel.


Im Amtsblatt der Stadt Leverkusen wird am 07. Oktober 2021 dazu aufgerufen, dass alle Betreiber den Zugang zu ihren geschlossenen Einrichtungen nur noch nachweislich geimpften und genesenen Personen gestatten sollen.


In der alten Landesschule Korbach wird in einem Elternbrief vom 10.10.2021 folgendes geschrieben: „Um dem jetzigen Abiturjahrgang nach den vielen Monaten der Einschränkungen zu mindest diese Möglichkeit im letzten ALS-Jahr einzuräumen – und nicht zuletzt weil das Gesundheitsamt dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässt – soll die Lehrerhitparade unter 2G-Bedingungen am Freitag, 28.1.2022 in der Kreissporthalle stattfinden.“


Für alle Skisprungfans in Willingen gilt die 2-G Regel, die Veranstalter schreiben dazu auf der Website:

Wichtig: Für die Veranstaltung gilt die 2G-Regel! Es werden nur geimpfte oder genesene Personen zugelassen. Kinder bis 11 Jahre müssen einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen.“


Ab sofort: 2-G-Regel im Klostercafé


Das Studentisches Kulturzentrum Baracke in Münster diskriminiert ebenfalls Menschen welche sich nicht impfen lassen möchten oder können:

„für alle anwesenden Personen (sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich) gilt die „2-G-Regel“: genesen (bis zu einem halben Jahr

nach einer Corona-Infektion), geimpft (2 Wochen nach der (2.) Impfung). Alle Personen, die sich nicht impfen lassen können, müssen einen PCR-Test vorweisen“


Eine Veranstaltung der Erfurter Juristischen Gesellschaft praktiziert auch die 2G-Regel.


Eine Leserin bei Reitschuster schreibt zu dem Fest folgendes:

„In der Stadt Gau-Algesheim war am Wochenende das Fest des jungen Weines. In RLP gilt die 2G+ Regel. Also darf sich ein gewisses Kontingent von Nichtimmunisierten zu den Geimpften/Genesenen dazugesellen. Auf diesem Weinfest waren zwar Ungeimpfte zugelassen, erkennbar durch das Armband, das zu tragen war (Geimpfte/Genese grün, Getestete kupferfarben), jedoch war es nachweislich gesunden Menschen nicht gestattet, die Innenhöfe der Weingüter sowie das Festzelt zu betreten. Das war ausschließlich Geimpften und Genesenen vorbehalten. Lediglich der Platz mit den Fahrgeschäften (hier Maskenpflicht und Abstandsgebot) und die Buden, die an der Straße standen, durften von nachweislich gesunden Menschen besucht werden. Dies hat uns dazu bewegt, dieses Fest erstmals seit 10 Jahren nicht zu besuchen.“

Allgemein Zeitung

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