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Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt einen Brief an seine Kassenärzte – 2G/3G wird ausdrücklich gewünscht

Published On: 15. November 2021 8:19

Die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) aus Baden Württemberg schickt ein Rundschreiben an seine Vertragsärzte. Haben wir vor ein paar Tagen davon berichtet, dass das Bundesgesundheitsministerium klar gestellt hat, dass Ärzte den Zugang zu ihren Praxen nicht mit 3G-Regel begrenzen dürfen, so hat die KVBW schnell reagiert und schickte sofort ein Schreiben – vom 11.11.201 – an seine Mitglieder raus, in dem Ärzte ausdrücklich aufgefordert werden, Menschen zu diskriminieren welche sich nicht impfen lassen können. In dem Schreiben wird davon gesprochen, dass es laut Bundesgesundheitsministerium keine Rechtsgrundlage für eine Diskriminierung gibt, man aber trotzdem einen Lösungsansatz gefunden hat. Man sich aber für den Weg der offiziellen Diskriminierung gesunder Menschen weiterhin in der Politik stark mache.

Es zeigt einmal mehr wohin uns ein derart reguliertes System führt, denn Vereinigungen, Verbände, Vereine usw. laufen im Gleichschritt mit und verhindern so ein Ausscheren ihrer Mitglieder, indem sie einfach lauter sind.

Die KV Baden-Württemberg ist mit mehr als 20.000 Mitgliedern nach der KV Bayerns die zweitgrößte Kassenärztliche Vereinigung in Deutschland.

„Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden“, sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung der Zeitung. „Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen.

Dürfen Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Patientenbehandlung vom Vorliegen der 3G-Regel abhängig machen?

Sehr verehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege,

als Ärzte und Psychotherapeuten, die täglich mit den deletären, medizinischen und gesamtgesellschaftlichen Folgen der Coronapandemie als solche, insbesondere aber auch mit den Konsequenzen einer Corona-Erkrankung konfrontiert sind, empfinden wir Impfverweigerung als frech und gesellschaftliche inakzeptabel. Viele empfinden es zu Recht unerträglich, dass eben diese in Arztpraxen vulnerable Patientengruppen gefährden.

Spätestens dort, wo man andere gefährdet, ist Corona und Impfen keine Privatsache mehr.

Sie unterliegen in Ihrer Praxis einer besonderen Verpflichtung gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie z. B. Schwangeren und Immunsupprimierten, für die die Gefahr in Praxen durch Ungeimpfte oder nicht Getestete inakzeptabel ist. Völlig zu Recht wird daher gefordert: 2G/3G-Regeln zu einer Voraussetzung für medizinische Behandlungen zu machen.

Fakt ist, so insbesondere das Bundesgesundheitsministerium, dass es derzeit keinerlei Rechtsgrundlage gibt, die die 2G/3G-Regeln als Voraussetzung für medizinische Behandlungen erlaubt.

Ihrer besonderen Verpflichtung, dem Schutz vulnerablen Gruppen nachkommend, ist jedoch folgender Lösungsansatz möglich:

Es ist zulässig, getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere einzurichten. Zeitpunkt und Umfang sind vom individuellen Praxisspektrum abhängig und dürfen vom Praxisinhaber festgelegt werden, z. B. 3G-Sprechstunde von 08.00 – 18.00 Uhr; non 3G-Sprechstunde von 07.00 – 07.10 Uhr.

Sie können die Patienten nach deren Impfstatus fragen, haben aber kein Recht auf eine wahrheitsgemäße Antwort oder gar einen entsprechenden Nachweis. Wer keine Auskunft abgeben möchte, der kann in die non 3G-Sprechstunde verwiesen werden.

Wir werden uns im politischen Raum weiter dafür einsetzen, dass 2G/3G-Regeln – abgesehen von Notfällen – auch in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten gelten dürfen, sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dr. med. Norbert Metke

Dr. med. Johannes Fechner

Hier geht es zum Kontaktformular: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/kontakt/kontaktformular/


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