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SRF übernimmt Videomaterial alternativer Medien und erkennt Urheberrecht nicht an

Published On: 19. November 2021 0:20

SRF übernimmt Videomaterial alternativer Medien und erkennt Urheberrecht nicht an

Veröffentlicht am 19. November 2021 von KD.

Die Videoproduktionsfirma WDChur hat sich unter Kritikern der Covid-Massnahmen einen Namen gemacht. Unter anderem sendet das Team jeweils live von den Kundgebungen gegen die Massnahmen. In der SRF-Satiresendung «Deville» vom 10. Oktober 2021 wurde nun etwa 30 Sekunden Videomaterial der Firma von einer Kundgebung in Zug am 2. Oktober 2021 benutzt. Der Blick verwendete ebenfalls Material von WDChur.

Daraufhin sendete der Inhaber den beiden Medien eine Mahnung wegen Urheberrechtsverletzung sowie eine Rechnung über fast 20’000 Fr. an SRF und eine über etwa 12’000 Fr. an den Blick, was laut dem Videoproduzenten den branchenüblichen Tarifen auf Basis der Reichweite entspricht, plus Verzugszins. Sowohl SRF wie der Blick reagierten nicht auf das Schreiben, woraufhin der Inhaber eine zweite und letzte Mahnung verschickte, mit der Ankündigung, dass nach Zahlungsfrist die Betreibung eingeleitet werden würde.

Der Blick hat immer noch nicht reagiert, SRF hingegen schon. Dessen Rechtsdienst teilte WDChur in einem Schreiben mit, dass «das teilweise stark verwackelte Videomaterial» keinen individuellen Charakter im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 URG aufweise und daher urheberrechtlich nicht geschützt sei. SRF begründet seine Position folgendermassen:

«Schutzwürdig ist ein Geisteswerk aber – wie erwähnt – nur dann, wenn es den Stempel einer schöpferischen Tätigkeit trägt, wobei der individuelle Charakter im Werk selbst zum Ausdruck kommen muss. Bei den in der Sendung «Deville» vom 10.10.2021 verwendeten Ausschnitten handelt es sich um einfache amateurhafte Videoaufnahmen. Sie zeigen verschiedene Rednerinnen und Redner an einer politischen Kundgebung. Die Aufnahme wurden mit einer fixen Kamera erstellt, ohne Kommentar, ohne Vertonung und ohne Montage. Der an sich bestehende Gestaltungsspielraum bei audiovisuellen Produktionen wurde weder in videotechnischer noch in konzeptioneller Hinsicht ausgenutzt, sondern die Aufnahmen wurden vielmehr so gestaltet, dass sie sich vom allgemein Üblichen nicht abheben.»

Was SRF nicht erwähnt: Bei Abs. 3bis desselben Artikels steht: «Fotografische Wiedergaben und mit einem der Fotografie ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben.» Darunter fallen somit auch Videoaufnahmen.

Während des in «Deville» gesendeten Ausschnitts wird die Quelle zwar eingeblendet, doch für den Inhaber von WDChur ändert das nichts am Sachverhalt, wie er dem Nebelspalter mitteilte. Das Material, das er auf der Plattform Twitch publiziere, sei urheberrechtlich geschützt. Dass der Originalclip bearbeitet worden sei, verletze zudem die Werksintegrität, merkt der Inhaber an.

Unter gewissen Umständen erlaube es das Zitatrecht, ein fremdes Bild oder einen Clipausschnitt zu zeigen, um einen im Beitrag dargestellten Sachverhalt zu illustrieren, so der Nebelspalter. Doch auch das sehe der Inhaber hier nicht gegeben. Der Ausschnitt sei nicht als Zitat gekennzeichnet, und im Rahmen einer Satiresendung könne man auch nicht davon ausgehen, dass das Videomaterial zur Veranschaulichung diene. Der Inhaber teilte Corona-Transition mit, dass er das Verfahren weiterziehen werde.

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