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Zweitimpfung nach Johnson-Impfung nicht mehr als „Booster“ gültig

Published On: 31. Dezember 2021 15:32

Uns wurde eine Pressemitteilung des Landratsamts Mühldorf zugesandt, aus dem hervorgeht, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege klargestellt hat, dass Personen, die ihre „Grundimmunisierung“ mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, lediglich als „geboostert“ gelten, wenn sie zwei weitere Impfdosen mit einem mRNA Vakzin erhalten haben.

Sie gelten mit einer Einmalimpfung von Johnson & Johnson dann zwar als „grundimmunisiert“ – aber wir alle wissen ja, dass dieser Status zeitlich befristet ist (wobei der Zeitrahmen noch nicht endgültig geklärt ist, aktuell ist zumindest das digitale Zertifikat 12 Monate gültig).

Die STIKO empfiehlt aktuell Johnson & Johnson Geimpften eine Auffrischimpfung nach nur 4 Wochen nach der Impfung. Wobei es dann ab jetzt falsch ist, von „einer“ Auffrischimpfung zu sprechen – wir sollten viel mehr sagen „zwei Auffrischimpfungen“.

Hier der original Pressetext:

Personen, die als Erstimpfung eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen des Herstellers Johnson&Johnson erhalten haben, benötigen für den Booster-Status ab sofort zwei weitere Impfungen. Das hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun klargestellt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen, die bisher eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat gegenüber den Gesundheitsämtern betont, dass diese zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung gewertet wird, sondern im Rahmen der Grundimmunisierung erfolgt. Bis eine weitere Auffrischungsimpfung nach STIKO-Empfehlung durchgeführt wird, gelten die Betroffenen nicht als „geboostert“.

Entsprechend stellt das Impfzentrum Mühldorf ab sofort allen Personen, die als Erstimpfung eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen des Herstellers Johnson&Johnson erhalten haben, nach der Zweitimpfung Bescheinigungen mit dem Status „2/2“ (Regelimpfung) aus.

Eine Auffrischungsimpfung ist gemäß der STIKO-Empfehlung drei Monate nach der Zweitimpfung möglich.

Personen, die nur eine Impfstoffdosis von Johnson&Johnson erhalten haben, gelten laut Gesundheitsministerium aber weiterhin im Rahmen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als vollständig geimpft.

Quelle: Pressemitteilung Landkreis Mühldorf am Inn

Und hier die Meldung in Kopie bei uns zum Download:


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