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„Experten“ wissen eigentlich nichts – laut Bundestag befürworten sie die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes

Published On: 5. Januar 2022 18:50

Expertenbefragung vor der Einführung einer Impfpflicht in der Pflege – doch diese Experten sind ganz schön ahnungslos dafür, dass aufgrund dessen ein Impfpflicht eingeführt wurde

Wir erinnern uns: am 10.12.2021 hat der Deutsche Bundestag für die berufsbezogene Impfpflicht abgestimmt und damit für unzählige Berufsgruppen (wie Altenpfleger, Krankenschwestern, Ärzte aber auch „nicht medizinische“ Angestellte in medizinischen Einrichtungen wie IT-Personal oder auch Hausmeister) beschlossen.

Das Ganze dient dem „Steigern der Impfquote“ – die zwar sowieso bei Erwachsenen an der 90% Marke kratzt – aber das ignoriert man ja gerne. Außerdem ist die Impfpflicht befristet bis zum 31.12.2022 und am Ende können die Gesundheitsämter individuelle Berufsverbote erteilen.

Übrigens: bei der Abstimmung zu dem Gesetz, was diese Impfpflicht begründet, haben alle Parteien zugestimmt oder sich enthalten (die Linke). Lediglich die AfD hat komplett dagegen gestimmt. Einzelne (individuelle) Ausnahmen in den großen Parteien bilden natürlich auch hier eine Ausnahme.

Vor der endgültigen Abstimmung gab es eine „Expertenbefragung“ im Deutschen Bundestag – zu der einige Abgeordnete bei verschiedenen „Experten“ Fragen stellen konnten, um sich ein Bild über die Notwendigkeit einer Impfpflicht zu verschaffen. Auf der Website des Deutschen Bundestags trägt der entsprechende Punkt die Überschrift „Experten befürworten verschärftes Infektionsschutzgesetz“. Die gesamte Befragung ist in der Mediathek des Deutschen Bundestags einzusehen, wir wollen hier interessante 10 Minuten vorstellen, in denen Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter der AfD, einige Fragen stellt.

Wir möchten vorab anmerken, dass die Fragezeit pro Abgeordnetem begrenzt ist – beachtlich, wie diese kostbare Zeit mit sinnlosen „Wortübergaben“ und „Vorstellungen“ geschröpft wird. Im Anschluss an das Video stellen wir ausgewählte Passagen nochmal explizit vor.

Wir wollen einige Punkte von Herrn Sichert hier explizit wiedergeben:

Martin Sichert: Ich würde gerne vom DIVI-Intensivregister wissen: Haben Sie inzwischen Daten darüber, wie viele Coronapatienten auf den Intensivstationen Geimpfte und wie viele Ungeimpfte sind?

Dr. Florian Hoffmann: Sonst kann ich als Generalsekretär der DIVI auch dazu antworten, dass die Abfrage des Impfstatus bei den Patienten erst seit ganz Kurzem am Laufen ist und dass wir, bis wir valide Daten haben, noch eine gewisse Zeit brauchen werden.

Martin Sichert: Das heißt, ich verstehe Sie richtig, dass Sie momentan noch keinen Datenstand haben, wie viele der momentan auf den Intensivstationen Liegenden tatsächlich geimpft bzw. ungeimpft sind.

Dr. Florian Hoffmann: Richtig. Korrekt. Das ist korrekt […].

Martin Sichert: Die nächste Frage geht an den GKV-Spitzenverband. Die Bundesregierung selbst sagt – ich zitiere -: Bei statistisch 1 von 5 000 Geimpften tritt eine schwerwiegende Nebenwirkung wie eine Herzmuskelentzündung auf. Weitaus häufiger sind andere Nebenwirkungen wie Kopf- und Gliederschmerzen. – Meine Frage an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen: Wissen Sie, wie viele Menschen infolge einer Impfung für einige Tage, einige Wochen oder auch längerfristig arbeitsunfähig werden? Haben Sie dazu irgendwelche Zahlen oder Daten?

Sachverständige Stefanie Stoff-Ahnis (GKV-Spitzenverband): Vielen Dank für die Frage. – Die

kann ich an der Stelle nicht beantworten.
Uns liegen dazu jetzt keine Informationen vor, die wir aktuell erhoben haben.

Martin Sichert: Die nächste Frage geht an die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Wir sehen anhand des Notaufnahme-Situationsreports vom RKI, dass im April die Zahl der Vorstellungen von Personen mit kardiovaskulären und neurologischen Vorstellungsgründen sprunghaft angestiegen ist und seither sehr deutlich über dem Wert der Vorjahre liegt: ungefähr die Hälfte mehr Fälle von Menschen, die wegen Nervenproblemen bzw. Herz-Kreislauf-Problemen in die Notaufnahmen kommen, und das zeitlich genau zu dem Zeitpunkt, zu dem auch die Impfung massiv an Fahrt aufgenommen hat. Haben Sie mal untersucht, woran das liegt, und können Sie ausschließen, dass die Impfungen im Zusammenhang mit dieser massiven Zunahme von Herz-Kreislauf und Nervenproblemen in den Notaufnahmen stehen?

Sachverständiger Dr. Gerald Gaß (Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich kann die Zahlen, die Sie gerade hier zitieren, nicht bestätigen. Mir liegen keine Erkenntnisse vor, dass es sprunghafte Anstiege mit Blick auf kardiovaskuläre oder neurologische Ereignisse gäbe. Im Gegenteil: Wir hatten sogar im Frühjahr dieses Jahres, in dem die Impfungen, was die dritte Welle und die Erst- und Zweitimpfungen angeht, massiv gelaufen sind, deutliche Rückgänge bei den Notaufnahmezahlen beispielsweise bezogen auf Herzinfarkte und Schlaganfälle. Insofern: Ich kann Ihnen diese Zahl nicht bestätigen.

Martin Sichert (AfD): Gut. Das waren zwar Zahlen des RKI, aber okay.

Martin Sichert: Die nächste Frage geht an den Einzelsachverständigen Dr. Vosgerau. Wir haben jetzt gehört, dass es unbekannt ist, wie hoch der Anteil der Geimpften und Ungeimpften auf den Intensivstationen ist, und dass es auch keine Daten darüber gibt, wie viele Geimpfte wie lange infolge der Impfung ausfallen. Seit eine große Zahl von Menschen geimpft wird, hat die Zahl der Notaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen gemäß dem RKI drastisch zugenommen, und ein Zusammenhang kann hier nicht ausgeschlossen werden. Wir haben ja gerade auch gehört: Dazu wird nichts analysiert. – Zudem wurden in den letzten Wochen einige wirksame Medikamente gegen eine Coronaerkrankung zugelassen. Halten Sie unter diesen Voraussetzungen eine Impfpflicht für medizinische Berufe für verfassungsrechtlich gerechtfertigt?

Sachverständiger Dr. Ulrich Vosgerau: Danke. – Wenn es in der Tat so ist, dass man nicht weiß, wie viele, die mit Covid im Krankenhaus liegen, nun geimpft oder ungeimpft sind, und wenn man auch keine genauen Erkenntnisse über unmittelbare Nebenwirkungen und Seiteneffekte der Impfung hat, dann ist es natürlich schwer bis unmöglich, in der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Impfung im engeren Sinne überhaupt zu beurteilen, wiewohl Frau Kollegin Klafki und auch Herr Kollege Seegmüller dies versucht haben. Da habe ich mich schon gleich gefragt, ob hierfür eigentlich die Tatsachengrundlage da ist.

[…]
Es ist darauf hingewiesen worden, dass es ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Bundesverfassungsgerichts gibt, nach der Impfpflichten, sofern sie auf konkrete, überschaubare Gruppen beschränkt sind, im Rahmen des Schutzes von Leben und Gesundheit als verfassungsrechtlich gerechtfertigt anzusehen sind. Nun frage ich mich aber, ob diese Rechtsprechung in der Tat auf den heutigen Sachverhalt übertragen werden kann, und zwar vor dem Hintergrund, dass ich es kritisch sehe, dass im Gesetz jetzt auch die geplante begrenzte Zwangsimpfung einfach als „Impfung“ bezeichnet wird, obwohl es jedenfalls meines Erachtens keine Impfung ist. Unter einer Impfung versteht man nämlich, dass der Krankheitserreger in abgeschwächter oder getöteter Form oder auch ein sonstiges Toxin, jedenfalls in Originalform, in den Menschen eingebracht wird, damit das Immunsystem hier seine Funktionsweise anpassen und lernen kann. Hier ist es aber anders; hier wird eine Manipulation vorgenommen. Durch Einspeisen einer genetischen Information werden Muskelzellen veranlasst, diese Spikes zu produzieren. Das heißt, es handelt sich sprachlich eigentlich nicht um eine Impfung, sondern um eine Art prophylaktische Gentherapie. Und dadurch, dass wir alle unisono das Wort „Impfung“ verwenden, das auch im Gesetz steht, wird sozusagen suggeriert, es handele sich um eine schon seit Jahrhunderten bekannte Methode und seit 150 Jahren bewährte Methode.

Das ist in der Tat auch der Unterschied der heutigen Debatte zu früheren Impfdebatten. Da möchte dem Kollegen Wißmann widersprechen: Der Unterschied ist nicht, dass es damals um Kinder ging und heute um Erwachsene geht und deswegen alles anders ist. Der Unterschied ist, dass es früher in der Tat um Impfpflichten ging, also um Pflichten bezogen auf ein Verfahren, das in der

Medizin sehr gut bekannt ist, mit dem es jahrzehnte- und jahrhundertelange Erfahrungen gibt. Hier geht es nun aber in der Tat um ein neuartiges Verfahren, eine prophylaktische Gentherapie, mit der es keine nennenswerten Erfahrungen gibt und bei der sich auch niemand zu den Langzeitfolgen äußern kann, weil wir es noch nicht lange Zeit machen und das empirische Wissen noch nicht da ist.

Deswegen ist es verständlich, wenn manche Menschen hier sagen: Ich möchte erst die richtige Impfung abwarten, die Totstoffimpfung, die es leider noch nicht gibt, die es ja vielleicht im Frühjahr geben wird. – Das ist eine Position, die irgendwo nicht ganz esoterisch ist. Und deswegen würde ich hier Zweifel haben

Übrigens die Grafiken zu dem sprunghaften Anstieg der kardiovaskulären und neurologischen Vorstellungen in deutschen Notaufnahmen entstammen dem RKI Notaufnahme-Situationsreport, hier ein Bild aus dem letzten Bericht im Jahr 2021 (29.12.2021):

Quelle: RKI

Dass Herr Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, diese Zahlen (angeblich) nicht kennt, spricht ihm entweder eindeutig seine Qualifikation für seinen Posten als Vorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft ab, oder spricht dafür, dass er einfach nicht die Wahrheit sagt.

Wie fast alle Abgeordneten dennoch der Impfpflicht zustimmen konnten, lässt unser „wunderbares“ politisches System wieder einmal in einem Licht erscheinen. Dass auf der Website des Deutschen Bundestags dann noch mit „Experten befürworten verschärftes Infektionsschutzgesetz“ offensichtlich Meinungen verbreitet werden, zu denen es gegensätzliche Fakten gibt, spricht ebenfalls für sich.


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