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Pfleger Henning Lachmann wendet sich an die Öffentlichkeit – er ist ungeimpft

Published On: 3. Februar 2022 18:11

Gerne bieten wir hier den Raum für einen Pfleger der sich mutig an die Öffentlichkeit wendet und eine Krankenschwester die daraufhin dem Ärztlichen Direktor eine E-Mail schickt:

Der focus titelte: „Ungeimpft und bald arbeitslos? Wieso Pfleger Henning Lachmann alles aufs Spiel setzt“. Nun hat sich der Ärztliche Direktor, nach Anfrage des focus dazu geäußert. Die Äußerungen von Dr. Kappus sind nicht nur irreführend, sondern schlicht falsch. Niemand muss am 15.03.2022 irgend einen Mitarbeiter entlassen. Lediglich der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt muss der Arbeitgeber nachkommen. Aber der Reihe nach, zunächst könnt ihr euch das Interview mit Henning Lachmann und die Stellungnahme des ärztlichen Direktors beim focus durchlesen.

Nun zu den Aussagen und dem Aufruf von Krankenschwester Sabrina:

Ich finde, dass dieser mutige Kollege jetzt die Unterstützung von uns allen benötigt, weshalb ich mich bereits an den Ärztlichen Direktor mit einer E-Mail gewendet habe. Schreibt auch ihr gerne an den Ärztlichen (Dr. Michael Kappus) und Pflegerischen Direktor (Franz Josef Kravanja Pflegedirektor) um zu zeigen, dass wir dies nicht stillschweigend hinnehmen, dass einer unserer Kollegen derart ausgegrenzt werden soll.

Die E-Mail Adressen lauten: [email protected] & [email protected].

Nachfolgend nun meine E-Mail an den Ärztlichen Direktor und in CC habe ich gerne den Pflegerischen Direktor gesetzt:

Sehr geehrter Herr Dr. Michael Kappus,

zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich über Ihre Aussagen gegenüber dem „focus“ bestürzt bin. Entgegen der rechtlichen Faktenlage, äußern Sie sich bewusst oder unbewusst, das kann ich hier nicht einschätzen, falsch. Ich möchte kurz Ihre Aussage zitieren: „laut Gesetz gebe es für seine Einrichtung „keine Möglichkeit, ungeimpfte Mitarbeiter einzusetzen“. Kollegen, die sich bis zum 15. März nicht impfen lassen „müssen leider in Kauf nehmen, dass sie nicht mehr für uns arbeiten können“.

Hierbei möchte ich vehement widersprechen und Ihnen kurz die relevanten Passagen aus dem Gesetz zitieren:

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19 (2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:

1. einen Impfnachweis […],

2. einen Genesenennachweis […] oder

3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Was ist nun, wenn solch ein Nachweis nicht vorgelegt wird? Dazu geht es weiter in Absatz 2:

Wenn der Nachweis […] nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung […] unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.

Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass

1. der Nachweis […] nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung […], sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist,

[…]

Das heißt nun konkret für Sie oder ihren Pflegerischen Direktor: Vor der Anordnung eines Betretungsverbotes gibt es keinen zwingenden Grund, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen. Im Gegenteil, Sie sollten zwingend, wie aus dem Rechtsanwaltsschreiben von Herrn Besecke an das Universitätsklinikums Magdeburg hervorgeht, es als Ihre Pflicht ansehen, als verantwortungsbewusster Ärztlicher Direktor, das Gespräch mit dem Gesundheitsamt zu suchen und dieses über die Dringlichkeit des Fortbestandes jedes einzelnen Mitarbeiters – 75 Personen – hinzuweisen.

Was mich persönlich allerdings bestürzt, dass Sie ein derart falsches Signal an die Öffentlichkeit senden. Als wäre der Pflegenotstand nicht real und würde nur regional bestehen. Im focus Artikel heißt es: „Nicht zuletzt dank der hohen Impfquote im Klinikum sieht Kappus keine größeren Probleme durch mögliche Personalabgänge ab dem 16. März. „Wir gehen davon aus, dass auch nach der Freistellung der ungeimpften Mitarbeiter der Klinikbetrieb reibungslos weiterläuft.“ Dies kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen, denn Sie widersprechen sich selbst in Ihren Aussagen.

Denn einerseits treffen Sie hier als Chefarzt die Aussage, dass es vornehmlich um den Eingenschutz des Mitarbeiters gehe „Relativ gesehen ist zudem die Gefährdung von Patienten durch ungeimpfte Mitarbeiter etwas größer als durch geimpfte“, wobei sich hier doch die Frage stellt, dass dieser Sachverhalt 2020/2021 noch kein Problem für Sie darstellte. Im zweiten Teil sind Sie dann zumindest ehrlich, dass laut Ihnen „ungeimpfte Mitarbeiter eine höhere potenzielle Belastung für den Klinik-Betrieb darstellen, da sie im Falle eines Kontaktes oder einer Infizierung strengeren Quarantäne-Regeln unterliegen und somit länger ausfallen, was wiederum Mehrarbeit für die anderen Kollegen bedeutet.“

Ja was denn nun? Geht es jetzt um den Infektionsschutz oder geht es hier um eine Erziehungsmaßnahme? Denn ginge es um den Infektionsschutz im Sinne des Patient- und Mitarbeiterschutzes, so müsste Ihnen eigentlich daran gelegen sein, genau diese strengen Quarantäneregeln für alle umzusetzen, haben Sie doch vorab selbst sehr schön ausgeführt, dass sich auch Geimpfte infizieren können.

Weiter bestürzt mich, dass Sie also bereit sind 60 Mitarbeiter mit Patientenkontakt vor die Türe zu werfen, weil diese auf das Recht „die Würde des Menschen ist unantastbar“ bestehen, geben im Interview aber offen zu, dass das Klinikum an seine Belastungsgrenze gelangt, wenn Mitarbeiter in Quarantäne müssen? Immerhin haben Sie zumindest selbst reflektiert, dass diese Impfung nicht einmal vor einem schweren Verlauf schützt, weshalb diese Impfung unweigerlich und ausschließlich auf freiwilliger Basis statt finden darf.

Dass Sie in ihrem Klinikum als Ärztlicher Direktor eine pflegerische Minderheit ausgrenzen, ist nicht nur vor dem Hintergrund des Pflegenotstandes – den Sie offenkundig zu leugnen versuchen – ein Skandal.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen Moment der stillen Reflexion dessen, was Sie hier mit Pflegefachpersonal, welches nicht nur in Deutschland händeringend gesucht wird, ohne jegliche rechtliche Grundlage vollziehen wollen.

Sie als ärztlicher Direktor, hätten zumindest die fachliche Einschätzung ihres Pflegedirektors in Erwägung ziehen sollen – denn damit treiben Sie die Kluft zwischen Pflege und Medizin noch weiter voran.

Werfen Sie einen Blick nach Amerika, Großbritannien, die Kanadische Gemeinde in Quebec, alle haben erkannt, dass Pflegefachpersonal eines der wichtigsten Ressourcen eines Krankenhauses darstellt und ohne dieses eine adäquate Patientenversorgung nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Krankenschwester Sabrina


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