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«Es ist nicht auszuschliessen, dass die Apps erneut nützlich eingesetzt werden»

Published On: 4. Februar 2022 4:36

«Es ist nicht auszuschliessen, dass die Apps erneut nützlich eingesetzt werden»

Veröffentlicht am 4. Februar 2022 von RL.

Der Bund setzt alles daran, auch in Zukunft die Infrastruktur für die SwissCovid-App aufrechtzuerhalten. 5,5 Millionen Franken ist die App den Behörden wert. Soviel Geld investiert der Bund, um sie bis Ende 2023 weiterhin in Betrieb halten zu können, wie Inside-it jüngst informierte (wir berichteten).

«Der Betrag teilt sich auf in den Grundauftrag für die Laufzeit vom 21. Februar bis 31. Dezember 2022 (2,47 Millionen) sowie Optionen (3 Millionen) für die Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023», so das Portal. Beauftragt hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) dafür die Firma Ubique.

Auf die Frage, weshalb die Zusammenarbeit mit Ubique verlängert wurde, entgegnet BAG-Mediensprecher Simon Ming gegenüber Corona-Transition: «Die Vergabe an Ubique (Grundauftrag 2022 plus Option 2023) umfasst die Sicherstellung des reibungslosen Betriebs, die Durchführung der notwendigen Wartungsarbeiten und Supportleistungen (Betrieb) sowie die Weiterentwicklung, sofern zu letzterer ein politischer Auftrag besteht.»

Mit einem politischen «Auftrag» scheint man also zumindest zu rechnen. Auch wenn der Bundesrat vorerst Lockerungen angedeutet hat. Zahlreiche Massnahmen sollen gemäss der Regierung aufgehoben werden – darunter auch die Zertifikatspflicht.

Weshalb wird also vor diesem Hintergrund die App verlängert? «Applikationen wie Swiss Covid und die entsprechenden Systeme sollen insofern in Stand gehalten werden, damit sie je nach epidemiologischer Lage rasch wieder eingesetzt werden können», sagt Simon Ming.

Und weiter: «Omikron kann sich im Herbst wieder verbreiten, während die Immunität nach Impfung und Genesung bis dahin wieder abgenommen haben wird. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Apps und Systeme in einem solchen Fall nicht erneut nützlich eingesetzt werden könnten.»

Zur Erinnerung: Die rechtliche Grundlage für das Zertifikat, die «Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2», läuft am 30. Juni dieses Jahres aus.

Noch länger in Kraft bleibt das Zertifikat für Reisen ins Ausland. «Die Zertifikats-App wird mindestens für internationale Reisen noch bestehen bleiben. Der Rück- und allfällige Wiederaufbau von Instrumenten zur Pandemiebekämpfung ist komplex und zeitraubend», sagt Mediensprecher Ming. Er weist darauf hin, dass für das international anerkannte Zertifikat «die gesetzliche Grundlage» noch bis 2022 bestehe.

Ming weiter: «Der Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 ist daher lediglich eine Option – je nach Entwicklung der Pandemie. Die Option (3‘015‘600 CHF) beinhaltet die Weiterführung des Grundauftrags, sofern dazu ein entsprechender politischer Auftrag und eine gesetzliche Grundlage bestehen.»

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