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1G in der Ärztekammer: Antretende MFG-Liste kritisiert Wahlbehinderung

Published On: 16. Februar 2022 12:57

Wer zur heutigen Podiumsdiskussion im Zuge der bevorstehenden Wiener Ärztekammerwahlen will, darf nur mit 1G hinein. Diese diskriminierende, evidenzfreie Regelung führe auch zu Wahlbehinderung, kritisiert die antretende Liste „MFG – Liste Christian Fiala“. Die Ärztekammer schweigt bis dato zum Vorwurf der Wahlbehinderung.

Von Larissa Breitenegger

Dieser Beitrag wurde am 16.2.2022, 13:50 Uhr um das Antwortschreiben der Ärztekammer an Herrn Hagenbichler aktualisiert.

Die Wiener Ärztekammerwahl steht ins Haus: Im Zuge dessen lädt die Ärztekammer ihre Mitglieder zu einer heute Mittwoch stattfindenden Podiumsdiskussion mit dem Titel

„Wie funktioniert die Wiener Ärztekammer – oder: Was geschieht mit meiner Stimme nach der Wahl?“

Mit einem kleinen Haken, denn die Ärztekammer hat in ihren Räumlichkeiten das Corona-Regime par excellence eingeführt: Bei der Veranstaltung gilt 1G – wie in allen Räumlichkeiten der Ärztekammer bereits seit Mitte September. Ausnahme: Wer wegen eines Disziplinarverfahrens geladen wird, kann auch mit 3G rein.

Vorwurf Wahlbehinderung

Bei der Wahl am 19. März kandidiert erstmals auch die „MFG – Liste Christian Fiala“. Einer der Listenkandidaten, Edgar Hagenbichler, kritisiert, dass eine Teilnahme an der Podiumsdiskussion an eine „über die geltende Verordnung hinausgehende, sachlich und fachlich nicht begründete Voraussetzung“ gebunden wird und sieht darin neben Diskriminierung auch eine Wahlbehinderung.

Er wandte sich in einem Schreiben (siehe unten) an die Ärztekammer mit der Aufforderung, die 1G-Regel sowie die zusätzliche Antigentestung vor Ort aufzuheben und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Neben dem Kammeramt, das die Aussendung vornahm, und Präsident Szekeres, der sie zeichnete, adressierte er seine Worte auch an die Leiterin der Wahlkommission und an die Ombudsstelle für Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus für Ärztinnen und Ärzte, auf Grund des schweren Eingriffs in seine Grund- und Persönlichkeitsrechte.

Listenführer Christian Fiala, von Beginn an einer jener, die wissenschaftlich fundierte Kritik am Covid-Regime und den einhergehenden Maßnahmen übten, ist MFG-Mitbegründer sowie Initiator der ICI (Initiative evidenzbasierte Corona-Information). Er bringt die Wahlbehinderung der Ärztekammer auf den Punkt:

„Das ist Wahlbehinderung von allen Ärzten, die aus guten Gründen und evidenzbasiert bezüglich Corona eine andere Position vertreten als der Präsident.“

Fiala: „Szekeres hat ein Wahrnehmungsproblem“

1G werfe viele Fragen auf – einerseits juristisch, denn, so stellt Fiala die Frage: Wie kommt eine Institution dazu, über gesetzliche Vorschriften hinaus eine Maßnahme umzusetzen, die Menschen diskriminiert und ausschließt? Im Gespräch kritisiert Fiala den autoritären Stil des Ärztekammerpräsidenten Thomas Szekeres:

„Szekeres hat ein Wahrnehmungsproblem. Er führt sich auf in autoritärem Stil, überhäuft kritische Ärzte mit Disziplinarverfahren, macht ihnen Vorschriften wie sie Medizin auszuüben haben, schüchtert sie ein, und dann stellt er sich zur Wahl und will genau von diesen Ärzten gewählt werden.“

Ärztekammer bleibt bei 1G: „Serviceveranstaltung für Mitglieder und nicht als Wahlhandlung anzusehen“

Auch wir haben bei der Ärztekammer nachgefragt: wie sie 1G begründet, anhand welcher Basis, und wie sie sich zum begründeten Vorwurf der Wahlbehinderung äußert – oder ob sie bereits Schritte zur Abschaffung setzt – und bisher keine Antwort erhalten.

Herr Hagenbichler hat folgende Antwort auf sein Schreiben von der Ärztekammer erhalten (Nachtrag am 16.2.22 um 13:45)

Sehr geehrter Herr Dr. Hagenbichler !

Danke für Ihr Interesse an dieser Veranstaltung. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die spezifischen kommunizierten Regelungen für den Eintritt in das Haus Weihburggasse 10-12, die auf Zivilrecht beruhen, für diese Veranstaltung kurzfristig nicht geändert werden. Diese Veranstaltung ist wie viele andere Veranstaltungen eine Serviceveranstaltung für Mitglieder und nicht als Wahlhandlung im Sinne der Ärztekammerwahlordnung bzw. des ÄrzteG anzusehen. Sie können selbstverständlich auch online an der Veranstaltung teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen

„Der Bezug zur Wahl wird ja selbst im Titel hergestellt“, reagiert Hagenbichler mit Unverständnis auf diese kurze Antwort, die auch in keiner Form eingeht auf seine Kritik der Diskriminierung unabhängig davon, ober er Wahlwerber sei oder nicht.

Zur Podiumsdiskussion geladen sind Vertreter der in der Kammer aktiven Listen: Team Szekeres, Liste Steinhart, Wiener Mittelbau, Grüne Ärzte, Kammerlight, Assistenteninitiative, ÖHV Landesgruppe Wien, Liste Raunig, Wahlärzte Wien, AKH Initiative, Plattform ÄrztInnen +/-60, Askleispios – die Alternative mit Mut.

Zensur und Diskriminierung

Kritischen Ärzten wird es auch abseits der bekannten Einschüchterungsmethoden durch die Ärztekammer nicht leicht gemacht. Hagenbichler und Fiala veranstalteten im Dezember 2021 eine Pressekonferenz „Ärzte gegen Impfpflicht“. Ihre evidenzbasierte Kritik an der Corona-Politik der Regierung mussten sie auf Grund der geltenden Maßnahmen im Freien Abhalten. Das veröffentlichte Video wurde auf Youtube gelöscht, später sogar von Vimeo. Hier finden Sie das Video auf der Plattform „Odysee“.

Hier Edgar Hagenbichlers Schreiben an die Ärztekammer im Ganzen:

„[…], sehr geehrter Kammeramtsdirektor HR Dr. Holzgruber,

dank
e für die Bestätigung zur vorort-Teilnahme.

Gemäß § 13 Abs. 1 der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung  (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011806) ist der Einlass zu Zusammenkünften wie der Podiumsdiskussion mit 2G-Nachweis zulässig, somit also auch mit Genesenennachweis wie z.B. Absonderungsbescheid innerhalb der letzten 180 Tage.

In der Bestätigung schränken Sie die Teilnehmer auf 1-G (also mit Vorlage eines Impfnachweises) sowie einem Antigentest vor Ort ein. In der Email-Aussendung zur Einladung vom 4.2., 9:32 Uhr war ausschließlich nur 1G gefordert (unterzeichnet von Kollegen Szekeres (Präsident) und Kollegin Schmidt (Referat Kammerreform)). Es besteht für diese Einschränkung m.E. nach keine Rechtsgrundlage. Könnten Sie mir bitte die Rechtsgrundlage und die medizinisch und epidemiologisch kurzfristige aktuelle fachliche Begründung dieser Maßnahme, inklusive Namen der ausführenden Personen der durchführenden Stelle dieser fachlichen Begründung, mitteilen?

Da es sich laut Aussendung bei der Podiumsdiskussion um eine offizielle Veranstaltung der Ärztekammer im Zusammenhang mit der Ärztekammerwahl handelt, zum Thema: „Wie funktioniert die Wiener Ärztekammer – oder: Was geschieht mit meiner Stimme nach der Wahl?“ halte ich fest, dass ich eine Behinderung wahlwerbender Gruppen, im Konkreten der Gruppe MFG – Liste Christian Fiala wahrnehme. Wahlwerber, aber auch alle Kammermitglieder, werden an der Teilnahme an dieser Veranstaltung unbegründet behindert. Daher setze ich die Leiterin der Wahlkommission in cc. Insbesondere da eine wesentliche Forderung dieser wahlwerbenden Gruppe die Forderung nach „freier individueller Impfentscheidung“ ist (siehe https://aerzte-nicht-kammer.at/). Ich halte fest, dass ich Kandidat dieser wahlwerbenden Gruppe bin und gestern zeitgerecht bei der Wahlkommission meine Kandidatur bekannt gegeben habe.

Die Teilnahme an der Veranstaltung wird an eine über die geltende Verordnung hinausgehende, sachlich und fachlich nicht begründete Voraussetzung gebunden. Diese Voraussetzung stellt einen schweren Eingriff in meine Grundrechte und Persönlichkeitsrechte dar und, falls ich keinen aktuell gültigen Impfnachweis hätte, in meine körperliche Integrität dar. Über diese Wahlbehinderung hinausgehend fühle ich mich also in meinen  Grundrechten eingeschränkt, von körperlicher Gewalt bedroht und diskriminiert. Ich ersuche daher um dringende Befassung der zuständigen Ombudsstelle für Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus für Ärztinnen und Ärzte zu diesem Thema und setze sie ebenfalls in cc. Kollegen Szekeres, der für die Einladung gezeichnet hat, setze ich ebenfalls in cc.

Ich ersuche ehebaldigst, aber jedenfalls bis vor dem Beginn der Veranstaltung am Mi 16.2., 18:30 Uhr um schriftliche Antwort und erwarte eine Aufhebung dieser 1G-Regel sowie der Antigentestung vor Ort und eine Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Hagenbichler


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