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Österreich: Verfassungsgerichtshof erhält brisante Antworten aus dem Gesundheitsministerium

Published On: 2. März 2022 0:03

Österreich: Verfassungsgerichtshof erhält brisante Antworten aus dem Gesundheitsministerium

Veröffentlicht am 2. März 2022 von AS.

Ende Januar übermittelte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Fragenkatalog an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Er will die Berechtigung diverser Corona-Massnahmen überprüfen. Mückstein hatte für die Beantwortung bis zum 18. Februar Zeit. Es geht dabei laut Der Standard um Fragen wie:

  • Wie viele Personen in Österreich sind an Covid-19 verstorben, wie viele mit Covid-19?
  • Wie viele wurden wegen Covid-19 auf Normal- und Intensivstationen behandelt?
  • Bei wie vielen Hospitalisierten war Covid-19 eine Nebendiagnose, bei wie vielen verlief Covid-19 nur asymptomatisch oder mit mildem Verlauf?

Neben Details zu Hospitalisierungen und Todesfällen drehe sich der Fragenkatalog auch um die Wirksamkeit von FFP2-Masken oder der «Impfung». Hintergrund seien zahlreiche Beschwerden gegen Corona-Verordnungen. Primär wolle ein Höchstrichter in diesem sogenannten Vorverfahren klären, ob die weitreichenden Verschärfungen wie Lockdown und 2G gerechtfertigt waren – «auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung».

Keine Veröffentlichung

Die Antworten des Gesundheitsministeriums an den VfGH werden von offizieller Seite nicht veröffentlicht. Das Ministerium argumentiert, es sei «um eine gute Arbeitsbasis mit dem VfGH bemüht, weshalb der beantwortete Fragenkatalog nicht mit externen Parteien geteilt werden kann», so Der Standard.

Nach zwei Jahren Massnahmenpolitik mit weitreichenden Einschnitten in die Rechte der Bürger hält es das Ministerium nicht für nötig, den Bürgern seine Beweggründe offenzulegen. Der Grund für diese Intransparenz des Ministeriums dürfte wohl eher die Brisanz der Fragen sein, die an den Grundfesten der Coronapolitik rütteln.

Das hat wahrscheinlich dazu beigetragen, dass das Dokument auf verschiedenen Seiten im Internet trotzdem veröffentlicht worden ist. Seine Authentizität lässt sich feststellen, indem man seinen Inhalt mit den Aussagen der Rechtsanwälte Alexander Scheer und Florian Höllwarth (siehe Video unten) abgleicht.

Sollte sich herausstellen, dass die Regierung keine nachvollziehbaren Gründe für ihre Massnahmen vorlegen kann, so zerfiele ihre Glaubwürdigkeit. Die österreichische Bundesregierung ist nach diversen Skandalen, den Rücktritten der Kanzler Sebastian Kurz und Alexander Schallenberg, nach Korruptionsvorwürfen und laufenden Untersuchungen, ohnehin angezählt.

Antworten belegen Falschkommunikation

Das über 50 Seiten umfassende Antwortdokument des Gesundheitsministeriums enthält Angaben, welche die Diskrepanz belegen zwischen den Fakten und dem, was von offizieller Seite kommuniziert wurde. So steht auf Seite 46, dass zwischen getesteten und geimpften Personen «hinsichtlich der Gefahr der Weiterverbreitung von COVID-19 nahezu kein Unterschied» bestehe.

Weiter ist dem Dokument etwa zu entnehmen, dass während der ganzen Pandemie in Österreich besonders Kinder und junge Menschen nahezu nicht betroffen waren. Der Bericht zeigt auch, dass bei einem knappen Viertel der Corona-Patienten die Infektion die Nebendiagnose war, dass sie also wegen anderen Krankheiten oder Unfällen in Spitälern behandelt wurden (Seite 5):

Die Analyse der Haupt- und Nebendiagnosen der COVID-19 Patientinnen und Patienten zeigt, dass bei 77,4 % der Aufenthalte COVID-19 als Hauptdiagnose kodiert wurde und bei den verbleibenden 22,6 % COVID-19 als Nebendiagnose kodiert wurde.

Die Rechtsanwälte Scheer und Höllwarth gehen in einem Video (siehe unten) vom 25. Februar auf die Antworten des Gesundheitsministeriums ein. Sie besprechen später an gleicher Stelle ebenfalls den Executive Report vom 18. Februar der Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) des Bundeskanzleramtes.



Es fällt auf, dass zur Wirksamkeit verschiedener Massnahmen, zum Beispiel der Masken, eher dürftige Belege vorliegen. Ab Minute 25 wird aus dem GECKO-Dokument zitiert. Auf Seite 7 folgen Angaben zum Immunschutz:

Nach allen bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen schützt weder eine oder mehrere durchgemachte Infektionen noch einer der Impfstoffe auch nach mehrmaliger Verabreichung eine bestimmte einzelne Person zuverlässig und langfristig gegen Infektion und Transmission des Virus.

Scheer und Höllwarth bekämpfen juristisch die seit kurzem geltende Impfpflicht in Österreich. Sie informieren regelmässig unter Covid-Beschwerde.at und Keine-Impfpflicht.at.

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