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Hamburg hat die dritt niedrigste Inzidenz und ruft trotzdem den Hotspot aus – wo sind die Richter wenn man sie braucht?

Published On: 5. April 2022 14:50

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern rufen bei sich den Hotspot aus. Nachvollziehbar ist das in Hamburg absolut nicht, wirft man einen Blick auf die Inzidenzen. Natürlich werden jetzt einige sagen, was war bislang schon wirklich nachvollziehbar und sauber begründet, das ist sicher richtig, aber so offensichtlich und dreist die Menschen durch die Manege zu führen und dann als SPD noch Applaus zu kassieren, übertrifft mal wieder alles.

Seit nun also dem 03.04.2022 wird ganz Hamburg und Schleswig-Holstein als Hotspot geführt, wundern tut es einen nicht, müssen Politiker bei rechtswidrigen Maßnahmen ja nicht selbst dafür haften. Herzlich Willkommen in der Deutschen Demokratie.

Interessant ist dabei, dass in Hamburg 83,2% der Menschen geimpft sind. Egal welche Maßnahmen getroffen werden, offensichtlich hilft gegen dieses Virus absolut nichts. Hinterfragt wird aber schon länger keine Sinnhaftigkeit mehr.

Wir geben mal einen Tipp ab, die Gerichte warten so lange, bis die Hotspot-Regelung ausgelaufen ist und kommen dann also Monate später mit dem „Dudu“ daher. Kennen wir ja schon aus Bayern, bei der nächtlichen Ausgangssperre ab 21:00 Uhr (siehe auch der Beitrag Ausgangssperre nicht mit Martin – Polizeikontrolle in Bayern).

Ein Überblick was aktuell in den einzelnen Bundesländern gilt

Baden-Württemberg neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht

• keine Testpflicht

• in Eigenverantwortung weiter Masken tragen in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen

Bayern neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• nur noch Maskenempfehlung, keine Pflicht

• Testpflicht besteht nicht mehr; ein Testen ist aber weiter zu empfehlen

• BayMBl. 2022 Nr. 210 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) ()

Berlin neue Rechtsverordnung ab 01.04.2022

• keine Maskenpflicht

• keine Testpflicht

• SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Brandenburg neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht

• keine Testpflicht

• Neue Basisverordnung

Bremen neue Rechtsverordnung ab 02.04.2022

• keine Maskenpflicht

• keine Testpflicht

• GBl_2022_03_24_Nr_0027

Hamburg: neue Rechtsverordnung ab 02.04.2022

Umsetzung einer Hotspotregelung – Maskenpflicht gilt weiter

Hessen neue Rechtsverordnung ab 02.04.2022

• Maskenempfehlung

• keine Maskenpflicht

• keine Testpflicht

• Verordnung zur Änderung einer Verordnung der Landesregierung

Mecklenburg-Vorpommern neue Rechtsverordnung ab 01.04.2022

Umsetzung einer Hotspotregelung – Maskenpflicht gilt weiter

• GVOBl. Nr. 18 v. 31.3.2022

Niedersachsen neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht, aber Empfehlung

• keine Testpflicht

Nordrhein-Westfalen neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht, aber Maskenempfehlung für Innenräume

• keine Testpflicht

Rheinland-Pfalz neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• zunächst keine Hotspotregelung

• keine Maskenpflicht, aber Empfehlung

• keine Testpflicht

Saarland neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht

• keine Testpflicht

• Saarland – Rechtsverordnung und Maßnahmen – Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Sachsen neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht

• keine Testpflicht

• die Staatsregierung empfiehlt dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben.

• Amtliche Bekanntmachungen – Coronavirus in Sachsen – sachsen.de ()

• Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022, gültig ab 3. April 2022

Sachsen-Anhalt neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht, aber Empfehlung

• keine Testpflicht

• Hinweis der Landesregierung: Veranstaltern sowie Ladeninhabern ist es im Rahmen ihres Hausrechts möglich, weitere Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen

Schleswig-Holstein neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht

• keine Testpflicht

• Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)

Thüringen neue Rechtsverordnung ab 03.04.2022

• keine Maskenpflicht, aber Empfehlung

• keine Testpflicht

Wie sind eure Erfahrungswerte beim Einkaufen, tragen die Menschen weiterhin Maske und wie handhabt ihr es?


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