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Abstimmung über das Transplantationsgesetz: «Ich muss auch der seelischen Substanz Sorge tragen»

Published On: 13. Mai 2022 2:00

Veröffentlicht am 13. Mai 2022 von LK.

Gegner des Transplantationsgesetzes kommen in der Schweiz öffentlich kaum zu Wort. Wer gegen dieses Gesetz ist, gilt als unsolidarisch. Wer es unterstützt, als politisch korrekt und solidarisch. Am 15. Mai wird in der Schweiz über das Organspende-Gesetz abgestimmt. Im Interview mit Transition News erklärt die Schweizer Buchautorin und Feministin Julia Onken, weshalb sie sich gegen dieses Gesetz ausspricht.

Transition News: Weshalb sind Sie gegen das Organspende-Gesetz?

Julia Onken: Dafür gibt es mehrere Gründe. Zunächst einmal stört es mich, dass in der Öffentlichkeit ein Mainstream entstanden ist, in dem der Grundkonsens herrscht: ‹Es ist doch klar, dass man einander helfen muss!› In allen Talkshows, die ich gesehen habe, taucht diese Meinung auf. Vom rechtlichen Standpunkt ist es völlig absurd, dass ich mein Grundrecht auf die Unversehrtheit des Körpers noch irgendwo extra deponieren muss. Ich muss ja auch nicht in ein Register eintragen, dass ich mein Haus und mein Auto für mich beanspruche und ich nicht möchte, dass dort eingebrochen wird.

Es ist ethisch undenkbar, dass Menschen, die nicht Widerspruch einlegen, automatisch dazugehören. Ältere Menschen oder Ausländer, die nur schlecht Deutsch sprechen, verstehen oft gar nicht, worum es bei dem Gesetz geht. Organe werden auch von alten Menschen entnommen. Der Markt schreit nach Organen. Zynisch formuliert, müssten die Transplantationskliniken neben den Seniorenheimen errichtet werden. Dann hätte man das Ersatzteillager gleich nebenan. Bis zum heutigen Tag konnten Organempfänger davon ausgehen, dass ihnen dieses Organ von einem Menschen ganz bewusst geschenkt wurde und die Person einen Spendeausweis ausgefüllt hat. In dem Fall weiss der Empfänger, dass es sich bei dem gespendeten Organ um ein Geschenk und nicht um eine Enteignung handelt.

Aus religiösen Gründen – davon ausgehend, der Mensch hat eine Seele – kann man nicht einfach den Sterbeprozess unterbrechen, um an die Organe heranzukommen, sondern man muss Respekt vor diesem Prozess haben. Es dauerte eine gewisse Zeit, bis sich der Körper von der Seele gelöst hat. Diese Vorgehensweise entspricht einer Marktregulierung und einer Abart des kommunistischen Denkens: Meine Organe gehören allen und alle Organe gehören auch mir.

Was hat es sich mit der Wortschöpfung Hirntod auf sich?

Der Begriff wurde eigens konstruiert, um diese Organentnahme möglich zu machen. Man kann ja keine Organe von Toten entnehmen, weil die Organe tot sind. Gemäss des Begriffs Hirntod gilt das Gehirn als tot, sobald es keine Funktion mehr zeigt. Man weiss aber durch Nahtoderfahrungen, dass es immer wieder Situationen bei Menschen gab, die eigentlich schon tot waren, wiedergekommen sind und genau erklären konnten, was geschehen ist.

Von einem Altenpfleger habe ich erfahren, dass es vorkam, dass ein hirntoter Mensch Schweissausbrüche bekommt, bevor mit der Organentnahme begonnen wurde. In der Schweiz darf keine Organentnahme ohne Vollnarkose vorgenommen werden. Das bedeutet ja, dass man sich doch nicht so sicher ist, ob der Mensch noch etwas wahrnimmt. Deshalb bekommt er vorsichtshalber eine Vollnarkose.

Erachten Befürworter des Organspende-Gesetzes die seelische Substanz des Menschen als nicht sehr wichtig? Meinen Sie, dass eine Zustimmung zum Gesetz zugleich der Ausdruck unserer heutigen seelenlosen Geselschaft sein könnte?

Ich würde nicht von einer seelenlosen Gesellschaft sprechen, sondern es gibt unterschiedliche Welt- und Menschenbilder. Es gibt ein rein zellular-materialistisches Menschenbild. Das bedeutet, dass diese Menschen denken, dass es sie nicht gab, bevor sie auf der Welt waren und es sie auch hinterher nicht geben wird. Anhänger dieses Menschenbildes meinen, der Mensch sei eine Anhäufung von Eiweissmolekülen. Dort hat der Begriff Seele keinen Platz.

Es gibt andere Menschen, die viel religiöser denken, ohne sich irgendeiner Kirche angehörig zu fühlen. Diese Menschen spüren, dass sie etwas in sich tragen, das sich so anfühlt, als sei es ewig. Das scheint ein Gefühl für die seelische Substanz zu sein. Ich muss doch dieser seelischen Substanz auch Sorge tragen. Die Seele eines Sterbenden müsste Zeit haben, sich vom Körper nach eigener Geschwindigkeit sanft zu lösen und in eine andere Existenzform überzugehen.

Welches Menschenbild vertreten Sie denn?

Für mich ist ganz klar, dass der Mensch mehr als nur Biologie ist. Es gibt ja Menschen, die sagen, dass da noch etwas in ihnen ist, das unsterblich ist.

Wie erklären Sie, dass die Argumente gegen die Organspende in den Medien nicht öffentlich diskutiert werden?

Diese Meinung wird nicht diskutiert, weil die Pharmaindustrie dahintersteckt. Es handelt sich um ein Riesengeschäft. Kritiker werden alle mundtot gemacht. Ich habe einen Artikel für die Weltwoche geschrieben und sehr viele Rückmeldungen bekommen. Viele sagten, sie seien meiner Meinung, würden dies aber nie in der Öffentlichkeit sagen, weil sie nicht in das Lager der Egoisten und der Herzlosen gedrängt werden wollen.

Werden diejenigen Menschen in der Schweiz diskreditiert, die bei diesem Thema nicht dem Mainstream folgen?

Ja klar, vor kurzem gab es eine Talkshow, bei dem ein Ethiker eingeladen war. Er war gegen das Organspende-Gesetz. Zu Gast war auch eine Person, die eine Organtransplantation erlebt hat. Als der Gast den Ethiker angegriffen hat, ist die Moderatorin nicht eingeschritten. Die Moderatorin warf dem Ethiker gar vor, er würde es ihr nicht gönnen, dass sie ein neues Organ erhalten hat. So einen Schwachsinn hat man selten erlebt.

Die Praxis des Organspendegesetzes wird in anderen europäischen Ländern ja bereits angewandt. Welchen Vorteil könnte die Schweiz haben bei der Abstimmung über dieses Gesetz?

Die Schweiz ist schon immer einen eigenen Weg gegangen. Es wird stets auf die Reflektionsmöglichkeit ihrer Bürger und Bürgerinnen gesetzt. So wurde sehr oft das, was Politiker entschieden haben, via Referendum zu Fall gebracht. Unsere Politiker sind stolz auf unsere direkte Demokratie. Nun schauen sie plötzlich nach anderen Ländern, wo ein Parlament dieses so entschieden hat und möchten sich diesem Unsinn anschliessen. In Deutschland gab es gar die Wortkonstruktion «doppelte Widerspruchsmöglichkeit». So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Ein Widerspruch heisst, dass ich nicht einverstanden bin. Ein doppelter Widerspruch löst diesen Umstand ja wieder auf. Da wollte man den Leuten Sand in die Augen streuen.

Es gibt Statistiken, die belegen, dass durch dieses Gesetz in anderen Ländern die Organspenden nicht signifikant gestiegen sind. Ich weiss auch nicht, was dort schiefläuft. Es gibt vielleicht Länder, die von ihrer Logistik her besser organisiert sind. Dort kann man etwa auf der Steuererklärung angeben, dass man seine Organe nicht spenden möchte. So weit sind wir in der Schweiz noch nicht.

Ich glaube nicht, dass es in einer Welt voller korrupter Ärzte bei den Wartelisten mit rechten Dingen zugeht. Ich kann mir vorstellen, dass Geld angeboten wird – und plötzlich rückt ein Mensch ein bisschen nach vorne, der über mehr finanzielle Möglichkeiten verfügt. Mediziner sind auch keine Heiligen. Sie werden zu sehr glorifiziert. Wenns ums Geld geht, sind die Leute korrumpierbar.

Was halten Sie von dem Argument, dass man als Organspender «solidarisch» und als Nicht-Organspender «unsolidarisch» ist?

Genau das ist die moralische Keule: Wenn ich mein Eigentum nicht allen zur Verfügung stelle, dann bin ich unsolidarisch. Gerade solche Menschen, die so argumentieren, hüten ihr Eigentum wie ihren Augapfel.

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Kommentar Transition News: Gegenwärtig gilt in der Schweiz, dass Organe einer im Spital verstorbenen Person nur entnommen werden dürfen, wenn die Verstorbene der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat («Zustimmungslösung»). Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Am 15. Mai wird darüber abgestimmt, ob jeder, der keinen Widerspruch einlegt, nach seinem Tod automatisch zum Organspender wird. Die vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten», die am 22. März 2019 eingereicht wurde.

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Julia Onken wurde am 1. Mai 1942 in Münsterlingen geboren. Die Mutter zweier Töchter ist Buchautorin, ausgebildete Psychotherapeutin, Feministin und Gründerin des Frauenseminsars Bodensee in Romanshorn. Sie publiziert unter anderem in ihrem eigenen Online-Magazin auf www.julia-onken.ch.

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