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Anwaltskanzlei geht an die Öffentlichkeit wegen alarmierender Impfschadenszahlen durch BioNTech & Moderna

Published On: 27. Mai 2022 12:36

Im Hamburger Abendblatt und im Focus wird am 25.05.2022 eine Anzeige einer Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf/Erkrath geschalten – beide Artikel sind am Ende als PDF enthalten. Die Anzeige hat es in sich.

Anzeige im Hamburger Abendblatt

Düsseldorf (ots) – Die auf die rechtliche Beurteilung von Impffolgen bezüglich der Vakzine von Moderna und Biontech spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich sieht sich aus der Summe der Sachverhaltsschilderungen ihrer Mandanten gehalten, die Öffentlichkeit über die alarmierenden Feststellungen zu informieren.

Rechtsanwalt Ulbrich führte in den letzten zwei Wochen ca. 100 Erstberatungen durch. Er erklärt dazu:

Das geschilderte Leid der Mandanten geht durch Mark und Bein. Die Schwere der geschilderten Folgen und die Bedeutung für das oft junge Leben der Mandanten sind erschütternd.

RA Ulbrich

Er berichtet, dass sich zwei alternative Verläufe der Impffolgen als zeitlich typisch in ihrer Ablaufschilderung herauskristallisiert haben:

Zum Einen:

In Bezug auf neurologischen Schäden wird der Verlauf wie folgt geschildert.

  1. Im zeitlichen Zusammenhang zur Impfung starke Kopfschmerzen, die teilweise nicht mit Schmerzmitteln oder Migränemitteln behandelbar sind.
  2. Schmerzen dehnen sich auf den ganzen Körper aus und führen an multiplen Stellen zu unterschiedlichen Zeiten zu einer Schmerzsymptomatik – häufig an Gelenken in Verbindung mit einem Kribbeln unter den Füßen oder in den Händen, häufig auch verbunden mit einer Schwellung des Lymphknotensystems unter den Armen bis hin zu tennisballgroßen Knoten.
  3. Es tritt körperliche Schwäche auf und es kommt das Gefühl auf, den Arm nicht mehr heben zu können oder die Treppe nicht mehr steigen zu können, weil die Gliedmaßen auf Gehirnbefehle nicht mehr so reagieren und jede Bewegung schwerfällt.
  4. Es gesellen sich Gefühlsstörungen und Taubheit hinzu- oft erst nach mehreren Wochen.
  5. Aus der Taubheit wird eine Lähmung – obwohl noch eine (geänderte) Gefühlsweiterleitung aus den gelähmten Bereichen ankommt.
  6. In Kombination mit Lähmungen treten gleich einem Tremor unkontrollierbare Zuckungen auf, die überall am Körper unkontrollierbar auftreten können.
  7. Die Lähmungen verschlimmern sich und führen in einigen Fällen zu Querschnittslähmung und Inkontinenz.

Zum Anderen:

In Bezug auf die bereits von den Herstellern als vermeintlich selten vorkommende Nebenwirkung selbst bezeichnete Myokarditis und Perikarditis gibt es auch immer wieder gleichgelagerte Schilderungen.

  1. Eine extreme Müdigkeit und Antriebslosigkeit tritt nach der Impfung auf.
  2. Treppensteigen fällt schwer, auch das Gehen nur weniger Meter führt schon zu Atemlosigkeit und Schweißausbrüchen.
  3. Fieber.
  4. Stechen in der Brust verbunden mit anderen Schmerzen im Körper, die auf Entzündungen hindeuten.
  5. Bei manchen dann Diagnose eines Herzinfarktes – wegen des Muskelabbaus durch die Herzmuskelentzündung häufig später wieder auf Myokarditis korrigiert
  6. Die Herzmuskelentzündung (Myokarditis) tritt auch in Kombination mit einer Herzbeutelentzündung auf (Perikarditis) auf.
  7. Ferner gibt es Fälle mit tatsächlichem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder anderen Thrombosen im Körper mit der Folge der Lähmung oder auch der Amputation von Gliedmaßen.
  8. Auch der Taktgeber des Herzens ist bei Mandanten, die das überlebt haben, ausgefallen. Sie bemerken erst extrem schwankenden Puls, der stetig weiter abnimmt bis hin zum Herzstillstand. Die Überlebenden müssen einen Herzschrittmacher tragen.

Die Anwälte der Kanzlei berichten, dass sich die hilfesuchenden Mandanten von ihren Ärzten im Stich gelassen fühlen, da sich diese meist weigern, auch nur einen Zusammenhang zur Impfung erkennen zu wollen und zwar gleichviel, wie evident diese Schlussfolgerung auf der Hand liegen. Sie befassen sich daher nach Schilderungen der Betroffenen nicht zweckentsprechend damit, wie die eingetretenen Folgen der Impfung behandelt werden können. Einen systematischen medizinisch anerkannten Ansatz oder eine Studie darüber, wie Impfschäden erfolgreich behandelt werden können, scheint es nicht zu geben.

Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Rogert erklärt dazu, dass die grundsätzliche Haltung der Ärzteschaft vor dem Hintergrund zu sehen sein könnte, dass ihnen von Seiten der Pharmaindustrie und der Politik versichert worden war, dass der mRNA-Impfstoff trotz der kurzen Entwicklungszeit und der mangelnden Studienlage sicher sei. Impfärzte hätten zudem möglicherweise die Befürchtung, in die Haftung genommen zu werden. Zudem bestünde für Verdachtsfälle eine Meldepflicht der Ärzteschaft. Die Erfüllung dieser Meldepflicht koste sehr viel Zeit, die für andere Aufgaben fehle. Zudem sei für diese Aufgabe keine Vergütung vorgesehen. Das mögen laut Dr. Rogert Gründe sein, weshalb es nicht sonderlich attraktiv erscheint, in den Behandlungsakten als Ursache für die festgestellte Symptomatik Nebenfolgen der Impfung oder Impfschaden zu erwähnen.

In rechtlicher Hinsicht sei zudem die Bewertung, ob ein Impfschaden vorliege, nicht unbedingt deckungsgleich mit einer ärztlichen Diagnose, erläutert Dr. Rogert weiter. Rechtlich sei zunächst lediglich eine mögliche Kausalität zwischen der Impfung und der Symptome sowie ein hinreichender Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, um in den Genuss von gesetzlichen Beweiserleichterungen zu kommen. Hilfreich seien Diagnosen, die auf einen Impfschaden hindeuten, aber natürlich dennoch.

Das Ärzteblatt führt übrigens derzeit (19. Mai) eine Umfrage durch (Hinweis einer Leserin):

Sollte es Ihrer Meinung nach eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus in Deutschland geben?

Bei über 5.000 Stimmen, stimmen 42,4 % mit ja und 34,7% mit nein. Es stellt sich an dieser Stelle auch die Frage, wer stimmt dort ab.

Eine Übersicht wo Impfgeschädigte möglicherweise Hilfe finden können, haben wir hier erarbeitet.


An dieser Stelle möchten wir an die Netiquette für den Kommentarbereich hinweisen, an der sich die Leser vor dem Einreichen der Kommentare orientieren dürfen.

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