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Perfide Manipulation durch Google

Published On: 1. Juni 2022 0:03

Veröffentlicht am 1. Juni 2022 von LK.

Google gehört eindeutig zu den Profiteuren der «Pandemie». In den USA hat das Unternehmen im Juni 2021 gemeinsam mit Apple die App MassNotify entwickelt. Ein geschickter Schritt, um an Nutzerdaten zu kommen. Mass Notify dient dazu, Personen zu verfolgen und aufzuspüren, um deren Covid-19-Status zu ermiteln. Eine positive Begleiterscheinigung für das Unternehmen: Google kann die Daten später auch für Werbezwecke nutzen. Laut der Website von MassNotify sei das Tool unter strenger Berücksichtigung des Datenschutzes entwickelt worden. Schon seit Jahren sammelt Google Daten und bedient sich dieser, um das Nutzerverhalten zu manipulieren (wir berichteten).

Wie das Medienportal The Defender berichtet, wurde die Applikation auch ohne Zustimmung auf Android-Telefone heruntergeladen. Der in Harvard ausgebildete US-amerikanische Psychologe Robert Epstein hat nach jahrelanger Forschung herausgefunden, dass Google manipulative und betrügerische Praktiken anwendet. Diese zielten darauf, Wahrnehmung und Verhalten der Nutzer zu beeinflussen. Die subtile Manipulation kann bis zur Stimmabgabe bei den Präsidentschaftswahlen reichen.

Nun hat die französische Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL) festgestellt, dass die von Google Analytics gesammelten Daten gegen die europäischen Datenschutzgesetze verstossen. Die Aufsichtsbehörde ist aktiv geworden, weil die Google-Praktiken dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2020 zuwiderlaufen. Dieses regelt die Datenübertragung in Ländern ausserhalb der EU.

Der Fall des Gerichtshofs aus dem Jahr 2020 basiert The Defender zufolge auf Verstössen gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) der EU. Dieses Gesetz war am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ist eines der strengsten Datenschutz- und Sicherheitsgesetze für Websites, so The Defender. Der erste Teil Gesetzes beinhaltet Verpflichtungen für solche Websites, die Daten von EU-Bürgern oder -Einwohnern nutzen oder sammeln. Dabei ist es unerheblich, wo das Unternehmen ansässig ist. Im zweiten Teil des Gesetztes geht es um Google Analytics und die Verfolgung von Cookies oder IP-Adressen von EU-Bürgern oder -Einwohnern.

Der Arzt Dr. Jospeh Mercola weist darauf hin, dass Anfang 2022 vier Generalstaatsanwälte vier separate Klagen gegen Google eingereicht haben. Diese richteten sich gegen die unrechtmässige Sammlung öffentlicher Standortdaten. Laut The Defender behaupten die Generalstaasanwälte, dass Google auch dann noch Standortdaten erfasst, wenn die Nutzer die App zur Standortbestimmung auf ihren Smartphones deaktiviert haben. Karl A. Racine ist der Generalstaatsanwalt des District of Columbia und gehört zu den Generalstaatsanwälten, die gegen Google geklagt haben.

«Google hat den Verbrauchern fälschlicherweise vorgegaukelt, dass sie durch die Änderung ihrer Konto- und Geräteeinstellungen ihre Privatsphäre schützen und kontrollieren und damit den Zugriff des Unternehmens auf persönlichen Daten einschränken könnten. Die Wahrheit ist, dass Google entgegen seiner Behauptungen weiterhin systematisch Kunden überwacht und von Kundendaten profitiert.»

Google wird vorgeworfen, die Daten zu erfassen, um das Verhalten der Nutzer zu überwachen. Die Datenschutz-Grundverordnung erlaube die Überwachung von Aktivitäten aber nur, wenn Transparenz herrsche. Der Nutzer müsse wissen, dass seine Daten erfasst werden und er die Möglichkeit hat, sich dagegen zu entscheiden. Laut The Defender gibt es in Kalifornien, Colorado und Virgina bereits Gesetze, die der DSGVO ähneln.

Dem Medienportal zufolge bestehen viele Parallelen zur Datenschutz-Grundverordnung, wie zum Beispiel das Recht auf Zugang und Löschung persönlicher Daten und das Recht, dem Verkauf persönlicher Daten zu widersprechen. Der österreichische Datenschützer und Anwalt Max Schrems hatte das Gerichtsverfahren vom Juli 2020 gewonnen. Schrems hatte Facebook wegen Datenschutzverletzungen gegenüber EU-Bürgern verklagt.

Das Urteil wurde als «Schrems II» -Urteil bekannt und erging nur wenige Wochen, nachdem die österreichischen Datenschutzbehörden ebenfalls entschieden hatten, dass Google Analytics gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstösst, weil die IP-Adressen und persönliche Kennungen in Cookie-Daten kombiniert werden können, um Besucher zu identifizieren. Im Grunde genommen entspricht dies einer Überwachung. Im Rahmen ihrer Ermittlungen untersuchte die Aufsichtsbehörde eine Reihe von Massnahmen, die Google nach eigenen Angaben zum Schutz von Daten in den USA einsetzt.

Die Aufsichtsbehörde befand jedoch, dass die Sicherheitsvorkehrungen zum Blockieren von Nachrichtendiensten nicht ausreichten, um die Standards der europäischen Datenschutzbestimmungen zu erfüllen. Das Online-Portal für Technologie und Internet-Unternehmen, TechCrunch, veröffentlichte einen Teil der Entscheidung: «US-Geheimdienste verwenden bestimmte Online-Kennungen (wie die IP-Adresse oder eindeutige Identifikationsnummern) als Ausgangspunkt für die Überwachung von Personen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Nachrichtendienste bereits Informationen gesammelt haben, mit deren Hilfe die hier übermittelten Daten bis zur Person des Beschwerdeführers zurückverfolgt werden können.»

Weiterlesen (auf englisch)

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