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«Vielleicht war es ein Schauprozess – und doch hätte man das Gericht mehr in die Zange nehmen müssen!»

Published On: 16. Juli 2022 22:34

Liebe Beate! Das Bundesverwaltungsgericht hat ja die Klage zweier Luftwaffenoffiziere, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen, abgewiesen. Der Argumentation des Verteidigungsministeriums wurde damit stattgegeben. Demzufolge sei die Impfung nach wie vor alternativlos für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Und auch wenn sie keinen vollständigen Schutz biete, genüge es, dass sie die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung und die Gefahr schwerer Verläufe reduziere. Was ist daran Ihrer Meinung nach nicht korrekt?

Das, was das Bundesverteidigungsministerium vorgetragen hat, basiert rein auf Spekulationen, wie das Ministerium in einem Schriftsatz letztlich auch zugegeben hat. Es gibt auch keinerlei Studien darüber, ob es schwere Verläufe gab, die durch die Impfung verhindert werden konnten. Am ersten Verhandlungstag wurde zwar behauptet, es gebe 6’000 Long-Covid-Fälle in der Bundeswehr. Doch die Zahl ist eine reine Luftnummer.

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Und die Behauptung, diese enorme Zahl sei durch die Impfungen reduziert worden, wurde nur mündlich vorgetragen, ohne dass man dazu Nachweise vorgelegt hätte. Fakt ist derweil, dass die Zahl der Krankheitsfälle in der Bundeswehr im Jahr 2021, in dem mit den Impfungen begonnen wurde, im Vergleich zu 2020 um 300 Prozent gestiegen und damit regelrecht explodiert ist. Ende 2021 kam dann die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten.

Hat die den Krankenstand unter den Soldaten zum Besseren gewendet?

Während im Jahr 2020 1,5 Prozent der Bundeswehrsoldaten erkrankt waren, waren es Anfang 2022 stolze 25 Prozent. Ich verstehe unter Aufrechterhaltung der «Einsatzfähigkeit der Bundeswehr» wirklich etwas anderes. Wieso es zu einem solch drastischen Anstieg des Krankenstandes kommen konnte, dafür lieferte die Bundeswehr wohlgemerkt keine Erklärung ab. Und es liegt doch nahe, in Erwägung zu ziehen, dass hier ein Zusammenhang besteht mit der Impfung.

Aber wenn die Aussagen des Verteidigungsministeriums so sehr reine Spekulation und zugleich die Fakten so eindeutig aufseiten der Seite der klagenden Soldaten waren, dass der mandatsführende Anwalt sogar konstatiert, die Klage sei eigentlich «unverlierbar» gewesen, wie konnte dann so ein Urteil zustandekommen?

Ein entscheidender Punkt ist, dass Anwälte einen solchen Prozess auf eine Art und Weise und so lange und so beharrlich führen müssen, dass man keinerlei Widersprüche mehr sieht oder akzeptiert oder zulässt oder stillschweigend hinnimmt. Sprich, das Anwaltsteam hätte das Bundesverwaltungsgericht und insbesondere auch die Sachverständigen des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts am Ende sehr viel mehr in die Zange nehmen müssen. Und dass das Bundesverwaltungsgericht vor 40 Jahren die Pockenimpfpflicht für Soldaten aufgehoben hat, darauf wäre ich in einem Plädoyer, wenn ich es gehalten hätte, auch eingegangen.

Wäre das, was du hier erwähnst, denn möglich gewesen?

Ja, es wäre möglich gewesen. Da gab es aber Entscheidungen des federführenden Anwalts, alles komplett anders zu gestalten. Das ist leider nicht in Absprache mit dem restlichen Anwaltsteam, zu dem ich bis kurz vor Prozessende gehörte, geschehen. Ein Prozess ist meines Erachtens auch nie «unverlierbar», gerade auch nicht, wenn es um das Thema Corona geht. Und wir hatten durchaus die Sorge, dass das ein Schauprozess sein könnte, in dem man sozusagen netterweise, gnädigerweise und kulanterweise auch alle unseren Sachverständigen hört, um dann aber doch einfach zu sagen, das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert Koch-Institut haben recht. Mittlerweile sind 96 Prozent der Soldaten geimpft. Und nehmen wir an, sie hätten Impfschäden zu beklagen oder würden welche entwickeln, so könnte es passieren, dass sie unabsehbar hohe Schadensersatzansprüche geltend machen. Für die Politik wäre so etwas gravierend.

Die Klägerseite gibt sich aber noch nicht geschlagen und will zum Beispiel eine Anhörungsrüge machen und auch einen Befangenheitsantrag in Bezug auf den Richter stellen. Wird das die Sache realistisch betrachtet noch «umbiegen» oder zumindest in eine andere Richtung drehen können?

Ich war ja an den beiden letzten Prozesstagen – also an den Tagen 4 und 5 – nicht mehr Teil des Anwaltsteams. Ich weiss nicht, was genau da passiert ist und warum das Gericht jetzt plötzlich befangen sein sollte. Normalerweise muss man solche Befangenheitsanträge sehr, sehr früh stellen. Nach der Verkündung einer Entscheidung wird das wohl nur unter sehr grossen Ausnahmen möglich sein. Ich würde es dem Kollegen Schmitz auch wünschen, dass er mit der Anhörungsrüge Erfolg hat. Er hatte allerdings angekündigt, keine weiteren Beweisanträge mehr stellen zu wollen, hat Beweisanträge zurückgezogen. Und wenn er dann doch wieder nachlegt, ist das natürlich widersprüchlich und wird für eine Anhörungsrüge vermutlich nicht besonders dienlich sein. Ich fürchte daher, dass diese Entscheidung des Gerichts unangreifbar ist und damit das Kind in Bezug auf Befangenheit und Anhörung in den Brunnen gefallen ist.

Schmitz will das Gericht auch noch um Stellungnahme bitten zu dem dubiosen Vorgang, dass Focus Online schon über das Urteil berichtet hatte, bevor das Urteil offiziell verkündet wurde. Wenn sich das als wahr herausstellen sollte, könnte das ernste Konsequenzen haben, und zwar für die Richter genau wie für den ergangenen Gerichtsbeschluss?

Wilfried Schmitz kämpft jetzt, nachdem sein Versprechen eines «hundertprozentigen Prozesserfolgs», das bei uns Anwaltskollegen immer grosses Erstaunen hervorgerufen hat, leider nicht wahr geworden ist. Aber dass die Merkwürdigkeit mit Focus Online zu einer Aufhebung des Urteils führt, kann ich mir nicht vorstellen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gilt nur für die beiden Luftwaffenoffiziere. Und es liegen dem Gericht noch mehrere ähnlich gelagerte Beschwerden anderer Soldaten vor. Welche Chancen dürfen sich die anderen Klagenden realistisch ausrechnen – auch vor dem Hintergrund, dass das Gericht befand, dass das Bundesverteidigungsministerium die Corona-Impfpflicht beständig daraufhin prüfen müsse, ob sie weiterhin verhältnismässig sei?

Wir müssen schon ein bisschen realistisch sein. Zwar erschien am 7. Juli, also am Tag der Verkündung der Gerichtsentscheidung, ein neuer Monatsbericht des Robert Koch-Instituts, der bestätigt, dass jedwede Corona-Virusvariante ungefährlich und das mit ihnen verbundene Risiko eines schweren Verlaufs oder Todesfalles nahezu null ist. Das sind weitere gewichtige und bestätigende Erkenntnisse, die dem Bundesverwaltungsgericht nicht vorliegen konnten. Doch wir befinden uns sozusagen in einem «Corona-Impf-Rechtssystem». Dennoch kann man natürlich alles versuchen. Wir haben zum Beispiel schwerstgeschädigte Soldatinnen und Soldaten, bei denen wir überlegen, wie wir Schadenersatz geltend machen können. Und es wird auch nicht gleich das Bundesverwaltungsgericht angerufen, sondern es werden niedere Instanzen oder Truppendienstgerichten angesteuert. Hier hoffen wir darauf, dass es den einen oder anderen Richter gibt, der sich noch an das erinnert, was er im Studium gelernt hat.

Kann sich denn ein Richter auf einer niederen Instanz von dem, was das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden hat, frei machen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat ja ausdrücklich gesagt, dass auch die Bundeswehr ständig beobachten muss, wie es um den Nutzen und das Risiko der Impfung bestellt ist. Und alles, was jetzt nach dessen Urteilsverkündung an Erkenntnissen wie dem erwähnten neuen Bericht des Robert Koch-Instituts bekannt wird, hat natürlich das Potenzial, die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut zu erschüttern. Derlei Informationen können also entsprechend verwertet werden – und ein Gericht sehr wohl begründet dazu bewegen, anders zu entscheiden, als es das höchste deutsche Verwaltungsgericht getan hat.

Kürzlich konstatierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach via Twitter zum ersten Mal öffentlich, dass die Corona-Injektionen nicht nebenwirkungsfrei sind, sondern zu gesundheitlichen Schäden führen können. Ist das juristisch nutzbar?

Das, was Lauterbach hier sagt, ist eigentlich längst bekannt und haben wir auch im Verfahren ausgiebig vorgetragen, und zwar indem wir Impfschadenfälle skizziert und das «Underreporting», also die viel zu geringe Erfassung von Impfschäden, benannt haben. Im Übrigen setze ich als Anwältin auf hochkarätige Universitätsprofessoren und Studien, während ich auf die Aussage von «Papst Lauterbach» gut verzichten kann. Im Grunde ist sie für mich in wissenschaftlicher, medizinischer und ethischer Hinsicht irrelevant.

Das klingt danach, dass sich Ihrer Auffassung nach all diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen oder meinen, sie seien durch die Impfung geschädigt worden, nicht den Mut nehmen lassen und sehr wohl versuchen sollten, für ihr Anliegen gegebenenfalls auch juristisch kämpfen.

Absolut

In diesem Zusammenhang sind Juristen der Auffassung, dass die impfenden Ärzte, sofern sie nicht angemessen über die möglichen Risiken der Impfung aufgeklärt haben, in der Haftung stehen. Dass dem so ist, hat, wie berichtet wird, kürzlich auch Österreichs Gesundheitsminister Johannes Rauch auf eine parlamentarische Anfrage hin bestätigt.

Das sehe ich schon seit langem genau so. Und exakt so steht es in meinem Buch «Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten», das übrigens kostenlos erhältlich ist. Eine angemessene ärztliche Aufklärung über die Risiken der Corona-Injektionen müsste nach meinem Dafürhalten an die 15 bis 20 Minuten dauern – und sogar noch länger, wenn ein informierter Patient Rückfragen hat. Diesbezüglich habe ich auf meine Homepage einen Katalog von 44 Fragen gestellt, mit dem Patienten einen Impfarzt oder eine Person, von der sie zu einer Impfung genötigt werden, konfrontieren können. Ein Arzt, der nicht angemessen aufklärt, kann im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses wegen unvollständiger oder unrichtiger Aufklärung verklagt werden.

Ist da juristisch schon etwas in Gange?

Mir ist noch nichts bekannt. Aber ich schätze, dass das im nächsten halben Jahr passieren wird. Auch gegen die Impfstoffhersteller kann natürlich geklagt werden. Sie sind in Bezug auf die geimpfte Person keinesfalls von der Haftung ausgeschlossen. Es ist dann nur so: Wenn ein Unternehmen wie Pfizer haften sollte, kann sich diese Firma an den deutschen Staat wenden, der mit dem Geld der Steuerzahler – einschliesslich des Geldes der Ungeimpften – für den Impfhaftungsschaden aufkommen muss.

Die Pflicht, sich impfen zu lassen, haben wir nicht nur bei den Corona-Injektionen, sondern auch bei der Masernimpfung. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die Masernimpfpflicht?

Hier ist zunächst erwähnenswert, dass das Bundesverwaltungsgericht vor rund zwei Jahren die Grippeimpfpflicht für Soldaten für rechtmässig erklärt hat. Zudem ist in den Köpfen der Menschen der Glaube daran, dass die Impfungen wie die gegen Masern, HPV, Tetanus oder auch Dihptherie geholfen haben, besonders tief verankert. Andererseits sieht die Faktenlage so aus, dass es sich bei diesem Impfnarrativ um einen der wahrscheinlich grössten medizinischen Irrtümer handelt. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Die Maserzwangsimpfung war meines Erachtens der Testballon für das, was wir jetzt bei der Covid-Impung sehen. Vor diesem Hintergrund habe ich selbst vor rund eineinhalb Jahren den Mut gefasst und eine grosse Verfassungsbeschwerde gegen das Masernimpfzwangsgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese Beschwerde kann sich jeder auf meiner Website herunterladen. Und in den Ergänzungsschriftsätzen habe ich dargelegt, dass es die Masern faktisch nicht mehr gibt. In diesem Jahr gab es in ganz Deutschland, wie ich meine, sechs Masernfälle, und im vergangenen Jahr vier. Von daher gibt es keinerlei Grund, Millionen von Kindern und auch Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu einer Impfung zu zwingen.

Wann rechnest du, was deine Beschwerde angeht, mit einer Antwort oder Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht?

Wäre meine Beschwerde schlecht begründet gewesen, so hätte sie mir das Gericht wahrscheinlich schon nach zwei Monaten um die Ohren gehauen. Ich habe auch alle drei bis vier Monate ergänzend vorgetragen und dargelegt, wie absurd es ist angesichts der de facto nicht mehr existenten Masernerkrankung, eine Impfpflicht einzuführen. Ich habe auch gefragt, wann über meine Beschwerde entschieden wird, aber diesbezüglich noch keine Antwort erhalten. Klar ist, dass die Pflicht des Nachweises einer Masernimpfung zum 31. Juli definitiv für alle kommt. Hier kann ich den Betroffenen ebenfalls nur empfehlen, dagegen zu halten und vorzutragen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung ausgesetzt werden möge, solange wir keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegen haben.

Das Besondere am «Soldatenprozess» war auch, dass praktisch zum ersten Mal in Deutschland vor einem Gericht eine Beweisaufnahme mit der Anhörung von Sachverständigen stattgefunden hat – eine Beweisaufnahme, die zudem sehr umfassend war. Dennoch hat man damit die Köpfe der Richter des höchsten Verwaltungsgerichts nicht erreicht. Welche Lehren kann man daraus ziehen? Sprich, wie erreicht man es oder macht es möglichst unwahrscheinlich, dass Richter einen Beweisvortrag abblocken oder ignorieren?

Beweisanträge sind gar nicht so leicht. Man muss sie wirklich gut vorbereiten. Man muss sie richtig formulieren. Man muss, wenn sie abgelehnt werden, beharrlich sein und nicht einfach so klein beigeben und sie zurückziehen, nur weil man befürchtet, das Gericht könnte dadurch genervt sein. Und wir können nur hoffen, dass, wenn die Impfschäden immer mehr aufgearbeitet werden, die Brenzlichkeit der Situation mehr und mehr auch Richtern und Staatsanwälten gewahr wird.

Werden Gerichtsprozesse in den USA etwa gegen Pfizer das Ganze auch im deutschsprachigen Raum in eine andere Richtung drehen können?

Ich hoffe tatsächlich, dass Hilfe kommt. Wahrscheinlich aus ganz unerwarteter Ecke. Vielleicht aus den USA, vielleicht auch von deutschen Medien, die ja jetzt auch zunehmend über Impfnebenwirkungen berichten und auf Lauterbach schimpfen. Ich denke allerdings eines, nämlich dass wir alle – ob juristisch, medizinisch oder an der Front in den Schulen und Supermärkten – uns dagegen stemmen sollten und dass dadurch eine Energie erzeugt wird, die nicht aufzuhalten ist. Auch wenn wir vermutlich einen langen Atem brauchen, wird die Wahrheit über Corona und die Impfungen ans Licht kommen. Davon bin ich überzeugt, darauf hoffe ich, daran glaube ich auch.

Liebe Beate, vielen Dank für das Gespräch.

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