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Hat Lauterbach bei der Kürzung des Genesenenstatus gelogen?

Published On: 6. August 2022 17:32

Als das Robert-Koch-Institut im Januar den Genesenenstatus plötzlich kürzte, stritt Gesundheitsminister Karl Lauterbach ab, davon vorab unterrichtet worden zu sein. Den Schwarzen Peter schob er RKI-Chef Lothar Wieler zu. Doch eine E-Mail des RKI suggeriert das Gegenteil.

IMAGO / Chris Emil Janßen

Für viele war es im Januar ein willkürlicher Akt: über Nacht änderte das Robert-Koch-Institut (RKI) den Genesenenstatus von Corona-Infizierten von sechs auf drei Monate runter. Die Änderung erfolgte am 15. Januar 2022 auf der Webseite des Instituts. Pikant: nur kurz zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) diese Vollmachten des RKI verteidigt, Bundestag und Bundesrat stimmten über ein neues Corona-Gesetz ab. Lauterbach sprach davon, die Bundesländer vorher über Änderungen zu unterrichten. Doch nur Stunden nach der Abstimmung kürzte das RKI den Genesenenstatus in Eigenregie.

Länderchefs und Bundestagsabgeordnete zeigten sich erbost, fühlten sich hintergangen. Die Bürger nahmen es mitten in der 2G-Phase der Corona-Krise in einer Melange aus Überraschung und Unmut wahr. Lauterbach verteidigte sich: er sei davon „nicht unterrichtet“ gewesen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nahm seinen Dienstherrn in Schutz. Lauterbach habe nichts von der Änderung am 15. Januar gewusst. Ein Ministeriumssprecher sprach von „Kommunikationsproblemen“ zwischen BMG und RKI. Der schwarze Peter ging an RKI-Chef Lothar Wieler.

Doch nach Informationen der Welt am Sonntag ist diese Geschichte zweifelhaft. Vielmehr liegt der Wochenzeitung eine E-Mail vor, die die Version des Gesundheitsministers erodiert. Bereits am 11. Januar, also drei Tage vor Lauterbachs Rede im Bundesrat und vier Tage vor der Änderung, hatte das RKI eine Nachricht an das Ministerium versandt. Die Forschungseinrichtung bat um ein „zeitnahes Treffen“, da Details der Änderung noch nicht klar seien: sollten die drei Monate ab Symptombeginn oder ab Test gelten? Und sollte in der Regeländerung vom „3. vollendetem Monat“ oder von 90 Tagen die Rede sein?

Laut Welt am Sonntag blieb die E-Mail nicht unbeantwortet. BMG und RKI arbeiteten diese Details nach „mündlicher Rücksprache“ ab. Die Zeitung bekam diese E-Mail jedoch erst nach monatelanger Verzögerung ausgehändigt. Transparenz sehen bekanntlich anders aus – und „Kommunikationsprobleme“ gab es offenbar nur in Richtung Öffentlichkeit. Wegen seiner Corona-Infektion hat Lauterbach bisher keine Stellungnahme abgegeben.

Es bleiben damit nur zwei Schlüsse übrig: entweder hat der Minister keine Ahnung, was in seinem Haus läuft, selbst wenn es um Entscheidungen geht, die über die Freiheit von Millionen Bundesbürger bestimmen. Oder der Minister hat schlicht gelogen; in dem Fall hätte er wissentlich den Bundesrat getäuscht, um Vollmachten für das RKI zu erwirken. In beiden Fällen steht die Befähigung Lauterbachs, ob er für das Amt geeignet ist, neuerlich zur Debatte.

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