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EMA Unterlagen zu BioNTech aus 2020 offenbaren: „keine zuverlässige Schlussfolgerung über die Wirksamkeit des Impfstoffs“

Published On: 15. August 2022 13:48

Vor gut zweieinhalb Jahren wurden, noch bevor der Impfstoff Comirnaty von Pfizer die (bedingte) Zulassung von der EMA erhielt, die Computer der EMA gehackt und Unterlagen zur Zulassung geleakt – wir haben darüber berichtet und die Daten veröffentlicht.

Daraus ging u.a. hervor, welchen Druck die EU Kommission auf die Zulassungsbehörde ausgeübt hat, um trotz bestehender Bedenken eine schnelle Zulassung zu erreichen.

Was in den geleakten Dokumenten vom November 2020, also ca. einem Monat vor der Zulassung, nicht enthalten war, war der Assessment Report mit der Risiko-Nutzenbewertung des Impfstoffs.

Einer unserer Leser stellte bei den deutschen Gesundheitsbehörden einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Risiko-Nutzenbewertung des BioNTech-Pfizer Impfstoffs (Comirnaty). Unter anderem wollte er wissen, welche Kriterien zur Beurteilung der Risiken und des Nutzen verwendet wurden und ob auch das Gesamtsterblichkeitsrisiko ein Kriterium war.

Das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI), das in Deutschland für die Zulassung von Impfstoffen zuständig ist, verwies den Leser an die EMA, da Comirnaty nicht von den nationalen Behörde sondern für alle Staaten der EU gemeinsam durch die EMA zugelassen wurde.

Vor kurzem wurde ihm von dort der besagte Assessment Report mit der Risiko-Nutzenbewertung zu Comirnaty vom 21.12.2020, dem Datum der bedingten Zulassung, zugesandt. Weitere Dokumente zur Risiko-Nutzenbewertung hat man nicht gefunden bzw. unterliegen dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Zulassungsinhabers und können nicht preisgegeben werden.

Wir haben das Dokument überflogen – im Wesentlichen entspricht es dem Dokument „Comirnaty : EPAR – Public assessment report“ aus der Rubrik „Initial marketing-authorisation documents“ der EMA Website. Allerdings ist das Dokument auf der Website viel stärker gekürzt und zwar so, dass man die gekürzten und geschwärzten Stellen nicht erkennen kann. Das ist im Dokument auf der EMA Website auch vermerkt, zu Beginn heißt es dort:

Note

Assessment report as adopted by the CHMP with all information of a commercially confidential nature deleted.

Comirnaty : EPAR – Public assessment report


In dem uns nun zugesandten Dokument sind die geschwärzten Stellen wirklich „geschwärzt“ – das heißt man erkennt sehr gut, dass gekürzt wurde und wie viel weggelassen wurde:

Teilweise wurden nahezu ganze Seiten komplett geschwärzt:


Der Leser, der uns den Bericht zusendete, hat diesen ebenfalls überflogen. Ihm fiel Abschnitt 3.3 auf Seite 157 auf, den wir hier kurz in Übersetzung zitieren wollen:

3.3. Unsicherheiten und Einschränkungen in Bezug auf positive Auswirkungen

Auf der Grundlage der verfügbaren begrenzten Daten kann 7 Tage nach der zweiten Dosis keine zuverlässige Schlussfolgerung über die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere COVID-19 gezogen werden. Die geschätzte Wirksamkeit gegen schwere COVID-19-Ereignisse, die mindestens 7 Tage nach der zweiten Dosis auftraten, betrug 66,4 %, mit einem großen und negativen unteren Grenzwert (95% CI: -124,8 %; 96,3 %).

Zum Stichtag der Analyse trat nur eine begrenzte Anzahl von Ereignissen auf (1 bzw. 4 Fälle in der Impfstoff- bzw. Placebogruppe). Die posteriore Wahrscheinlichkeit für die tatsächliche Wirksamkeit des Impfstoffs ≥ 30 % (74,29 %) erfüllte nicht das vordefinierte Erfolgskriterium. Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.

Quelle: CHMP Assessment Report, S. 157

Unser Leser folgert daraus:

Da die untere Grenze des 95% Konfidenzintervall mit -124.8% stark negativ ist, könnte man auch behaupten, die Impfung erhöht das Risiko schwerer Verläufe. Mit den Daten ließe sich diese Hypothese jedenfalls nicht widerlegen. Dennoch haben die Behörden zu Beginn der Zulassung genau dies behauptet, dass der Impfstoff vor schweren Verläufen schützt, und sie tun dies immer noch. Das steht auch so in den Informationsblättern zur Einwilligung in die Impfung. Ich frage mich, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage darf dies behauptet werden? Aus dem Assessment Report geht dies jedenfalls nicht hervor und eine eigene Risiko-Nutzenbewertung auf Basis einer Placebo kontrollierten, randomisierten Studie hat keine nationale Behörde durchgeführt, da bin ich mir sicher. Deswegen wurde ja an die EMA verwiesen, weil die deutschen Aufsichtsbehörden keine eigene Risiko-Nutzenbewertung durchgeführt haben.

Damit zeigt für mich wieder einmal, dass Staat und die Pharmakonzerne zusammenarbeiten, die Menschen getäuscht und sich über Gesetze zum Schutz der Bevölkerung hinwegesetzt haben. Was ist dann eigentlich mit den Einwilligungserklärungen, sind die noch rechtlich wirksam? Und wer haftet bei schweren Impfschäden, wenn die Einwilligung aufgrund falscher Versprechungen erteilt wurde?

Die Politik bereitet in Deutschland gerade die nächste Welle der Impfungen vor, denn jeder, dessen vierte Impfung mehr als drei Monate her ist, muss sich dann wieder testen lassen oder Maske tragen. Das Hauptargument hierbei ist der Schutz vor schweren Verläufen, nachdem für jedermann offensichtlich ist, dass selbst viermal Geimpfte nicht vor einer Infektion geschützt sind. Unser Gesundheitsminister Lauterbach ist hierfür der beste Beweis. Doch für diesen behaupteten Schutz vor schweren Verläufen gibt es meines Erachtens keine wissenschaftliche Basis, d.h. keine kontrollierten und randomisierten Studien, die dies belegen! Auch dieses Argument entpuppt sich zunehmend als das, was es in Wirklichkeit ist, als reine Propaganda!

Übrigens ist uns beim Durchblättern des assessment reports noch ein weiteres, „amüsantes“ Detail aufgefallen. Ziemlich am Ende, auf S. 165 findet man eine Tabelle, mit Verpflichtungen, die BioNTech-Pfizer noch zu erfüllen hat (mit Fälligkeitsdatum):

Weil das so relevant ist, nochmal hier in Übersetzung:

Um die Wirksamkeit und Ungefährlichkeit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte und beobachterblinde Studie C4591001 vorlegen.

Ironischerweise wurden die „Kontrollgruppen“ (also die Placebogruppen, unter anderem aus Studie C4591001) im Rahmen des „Vaccine Transition Programs“ bereits durchgeimpft (wir haben darüber berichtet). Im März 2021 fand man auf der BioNTech-Website noch folgende Grafik dazu:

Wir fragen uns, wann diese Information bei der EMA ankommt. Auch im neuesten Update der EMA Website (Stand 07.01.2022) findet man noch folgende Tabelle:

Wir übersetzen nochmal einen Teil auf Deutsch:

Ein Ungleichgewicht zwischen der Impfstoff- und der Kontrollgruppe bei der Häufigkeit der COVID- 19-Erkrankung, insbesondere bei schwerer COVID- 19-Erkrankung, kann auf das Auftreten einer Impfstoff-assoziierten verstärkten Erkrankung hinweisen. Die Überwachung ist für 2 Jahre nach der 2. Dosis geplant.

Dieses Ungleichgewicht lässt sich schlicht nicht mehr feststellen, da die Kontrollgruppe faktisch nicht mehr existiert.

Am Ende müssen wir aber nüchtern feststellen, dass all diese Informationen an sich nichts Neues sind und den Großteil der Menschen in den letzten Jahren schlicht nicht interessiert haben. Vielleicht öffnen diese „seltsamen“ Todesfälle von jungen Menschen so manchem die Augen – Fakten können dies offensichtlich nicht tun. Aber wollen wir mal nicht so ungeduldig sein, gut Ding will Weile und unser Bundesgesundheitsminister gießt ja zum Glück mit seinen Impfkampagnen schön Öl ins Feuer.

Hier ist der gesamte Assessment Report zum Download:


Wir danken vielmals unserem Leser für die Zusendung und sein Engagement in dieser Angelegenheit!

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