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Gerichtsurteil: Impfpflicht verletzt Menschenwürde

Published On: 28. August 2022 0:10

Gerichtsurteil: Impfpflicht verletzt Menschenwürde

Veröffentlicht am 28. August 2022 von KD.

Nachdem Gerichte in Turin und in Siena kürzlich verfügten, dass suspendierte Mitarbeiter des Gesundheitswesens wieder eingestellt werden müssen, wirft ein neues Urteil aus Italien die Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Impfpflicht auf. Darüber berichtet Byoblu.

Am 22. August prüfte das Gericht von Brescia die Berufung einer Hebamme, die ohne Lohnzahlung suspendiert wurde, weil sie den «Impfzyklus» nicht eingehalten hat. Sie arbeitet seit mehreren Jahren mit einem unbefristeten Vertrag für ein Krankenhausunternehmen. Nach den ersten beiden Dosen verweigerte die Hebamme die dritte Injektion, weil sie sich in der Zwischenzeit «mit SARS-CoV-2 infiziert» hatte. Das Unternehmen verweigerte ihr auch jede Möglichkeit einer anderen Stelle.

Die Arbeitsrichterin Mariarosa Pipponzi habe nun in ihrer Untersuchung des Falles die «Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gemäss Artikel 3 der Verfassung» festgestellt, wie auch die Unangemessenheit der Bestimmungen über die Impfpflicht. Dies, weil diejenigen, die sich nicht freiwillig impfen lassen, anders behandelt werden als diejenigen, die aufgrund einer Freistellung oder eines Aufschubs nicht geimpft werden: Letztere können nämlich an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, wodurch sie ihr Gehalt weiterhin erhalten. Das führe zu einer weiteren Angelegenheit, die der Richter für verfassungswidrig hält, erklärt Byoblu:

«Indem der Staat nicht freiwillig geimpfte Arbeitnehmer von der Arbeit ausschliesst, verstösst er gegen seine Pflicht, das Recht auf Arbeit (gemäss Artikel 4 der Verfassung) durchzusetzen. Er führt damit eine Massnahme ein, die sich als übermässig unausgewogen und unverhältnismässig erweisen kann, wodurch der Wert der Menschenwürde übermässig beeinträchtigt wird», heisst es in dem Beschluss.

Die Klägerin machte auch geltend, dass das ihr von ihrem Arbeitgeber gezahlte Entgelt für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie grundlegend sei. Der Arbeitsrichter betonte daher das Vorliegen einer «schwerwiegenden» Beeinträchtigung gerade in Bezug auf den materiellen Lebensunterhalt des Einzelnen. So rechtfertigt gemäss dem Gericht nichts die Verabschiedung von Massnahmen:

«…die so weit gehen können, dass sie die Würde der Person verletzen, wie es der Fall sein kann, wenn der Person jegliche Form des Lebensunterhalts vorenthalten wird. (…) Das Recht auf Arbeit ist bekanntlich eines der wichtigsten Vorrechte des Einzelnen, auf dem das italienische Rechtssystem beruht und das durch die Grundprinzipien der Verfassungscharta geschützt ist.»

Die suspendierten Beschäftigten des Gesundheitswesens seien somit vom Staat in einen Schwebezustand versetzt, so Byoblu: Sie seien nicht in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Erschwerend komme hinzu, dass sie kein Recht auf Arbeitslosenunterstützung haben, da sie formal nicht arbeitslos sind. Aufgrund ihres Alters könnten sie auch nicht in den Genuss einer Rente kommen.

Der Arbeitsrichter stellte daher fest, dass die Impfpflicht für medizinisches Personal in erheblichem Masse gegen die Verfassung verstösst, und verwies den Fall an das Verfassungsgericht.

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