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Schweiz: «Sammelklage» wegen Covid-Massnahmen beim Bundesgericht eingereicht

Published On: 27. September 2022 17:53

Schweiz: «Sammelklage» wegen Covid-Massnahmen beim Bundesgericht eingereicht

Veröffentlicht am 27. September 2022 von KD.

Der Bündner Heinz Raschein gehört zu den Juristen der ersten Stunde der «Covid-Pandemie», die Menschen juristische Unterstützung boten, welche sich gegen die entsprechenden Massnahmen wehrten. Bekannt wurde er insbesondere durch sein «Sach- und Rechtsattest», in dem die Rechtslage erklärt wird, weshalb eine Maskenpflicht nichtig sein soll (wir berichteten). Das frei verfügbare Attest sollten dessen Besitzer vorlegen, wenn von ihnen verlangt wurde, eine Maske zu tragen.

Regina Aebi-Müller, Professorin für Privatrecht an der Universität Luzern hielt das Schreiben für kein gültiges Attest, das von der Maskenpflicht befreit. Raschein habe juristische Scheinargumente wild zusammengewürfelt. Bei genauer Betrachtung sei keines davon tragfähig, erklärte sie gegenüber dem Beobachter.

Raschein hat auch zahlreiche Beschwerden, Rekurse und Anzeigen eingereicht. Durch seine Aktivitäten gegen die Covid-Massnahmen geriet er auch selbst ins Visier der Behörden. Beanstandet wird auch, dass er in keinem Anwaltsregister eingetragen ist. In vielen Fällen sei es ihm deshalb verboten, als Anwalt vor Gericht aufzutreten.

Raschein entgegnete, dass ihn gewisse Gerichte akzeptieren würden und andere nicht. Eine Zulassung habe er sich noch nie zu erstreiten versucht. Gegenüber Thomas Audétat, Präsident der Aufsichtskommission, die sich mit Rascheins Fall befasst, machte Raschein klar: «Mein Verhalten stimmt mit den Berufspflichten eines Rechtsanwalts deutlich besser überein als Ihres.»

Wie der Jurist zusammen mit seinen Kollegen Franz Stadelmann und Richard Menzer in einem Schreiben vom 27. September 2022 mitteilt, haben sie nun eine Klage beim Bundesgericht eingereicht. Dies, nachdem sie vom Eidgenössischen Finanzdepartement abgelehnt wurde.

Die Klage wurde ursprünglich im Februar 2022 vom Verein Wir Menschen mit seinen Anwälten und fast 15’000 Klägern eingereicht. Sie wendet sich gegen die «verfassungswidrige Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre» des Schweizer Bundesrats, wie der Verein auf seiner Website mitteilt. Den Klägern gehe es dabei nicht ums Geld. So verlangen sie als Schadenersatz nur einen symbolischen Betrag von je einem Franken. Es gehe vor allem um Genugtuung. In seiner Mitteilung erklärt Raschein:

«Die Bearbeitung war dornenvoll, viele Meinungsverschiedenheiten mussten bereinigt werden, die Beteiligten haben Grossartiges geleistet, für das wir uns in Eurem und unserem Namen im höchsten Mass bedanken».

Die Anwälte teilen weiter mit, dass sie auf Anraten ihrer beiden Frontanwälte den Klagetext nicht veröffentlichen, «um keinen unnötigen Druck auf die Richterinnen und Richter auszuüben». Sie veröffentlichen jedoch die Eingangsbestätigung des Bundesgerichts sowie die Eingangsseiten inklusive Inhaltsverzeichnis.

Anzumerken ist, dass es sich dabei formell nicht um eine Sammelklage im Stile der USA handelt, sondern um eine Klägergemeinschaft.

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